ᐅ Mehrkosten / Aufpreis Höhere Fenster
Erstellt am: 27.04.2020 15:54
Tolentino 01.05.2020 18:38
danke für deine Einschätzungen.
ich hoffe ja, dass er sich noch einkriegt oder dass sich herausstellt, dass die 800 eur dann für voll smarte Rollläden sind die automatisch verschatten aus bestem Aluminium etc. dann könnte man sich immer noch überlegen die zu nehmen oder abzumustern.
mal schauen.
Ich hab aber schon aufgefordert mal das rausnehmen der Fenster zu kalkulieren.
ich hoffe ja, dass er sich noch einkriegt oder dass sich herausstellt, dass die 800 eur dann für voll smarte Rollläden sind die automatisch verschatten aus bestem Aluminium etc. dann könnte man sich immer noch überlegen die zu nehmen oder abzumustern.
mal schauen.
Ich hab aber schon aufgefordert mal das rausnehmen der Fenster zu kalkulieren.
Tarnari 01.05.2020 20:43
Welche qm haben denn die Räume?
Wir haben derzeit Küche, essen und Wohnzimmer ca. 80 qm bei 2,50 Deckenhöhe. Empfinde ich als vollkommen fein.
Wir haben derzeit Küche, essen und Wohnzimmer ca. 80 qm bei 2,50 Deckenhöhe. Empfinde ich als vollkommen fein.
dab_dab 01.05.2020 21:05
Wenn du bisher keine Position Fenster ausgewiesen bekommen hast, befürchte ich dass bei der Gutschrift des Gewerks der nächste Ärger ins Haus stehen könnte...
Tolentino 01.05.2020 21:30
Tarnari schrieb:
ca. 80 qm bei 2,50 Deckenhöhe. Empfinde ich als vollkommen fein.wow, das ist deutlich mehr als bei uns. Da sehe ich dann kein Problem. Allerdings ist unser Allraum eher schmal (10,5x4m).dab_dab schrieb:
Wenn du bisher keine Position Fenster ausgewiesen bekommen hast, befürchte ich dass bei der Gutschrift des Gewerks der nächste Ärger ins Haus stehenja, da rechne ich insgeheim mit, aber er kann mich doch nicht nur ärgern, so früh im Vorhaben. Hoffnung stirbt zu Letzt... Tolentino 30.06.2020 16:55
So, hier auch mal ein Update.
Ich zitiere einfach mal mich selbst:
Die Gutschrift war überraschend hoch und ich konnte damit über den Ex-Arbeitgeber meines Schwieva quasi zum gleichen Preis deutlich mehr Inhalt kriegen.
Jetzt mal eine andere Frage:
Was muss man da jetzt inhaltlich für die Übergabe beachten?
Mein Schwieva meinte, Rohbauplanmaße der Öffnungen sind verpflichtend, und Glattstrich. noch irgendwas?
Ich hab schon mit dem GÜ geklärt, dass es dann halt zur Bauzeitenunterbrechung kommt bis die Fenster drin sind und die dann wieder übernehmen. Durch Lektüre des vergessenen Anschluss bin ich ja ein bisschen vorsichtig, also gibt's hier eine DIN oder sonstwas die sagt, welches Gewerk welche Arbeiten durchführen muss?
Danke und Gruß
Tolentino
Ich zitiere einfach mal mich selbst:
Tolentino schrieb:
Ich werde wohl die Fenster wirklich rausnehmen und mit meinem Schwieva machen.
Am Ende kriege ich so zum Betrag der Gutschrift alle Fenster in RC2 (damit automatisch auch besseren Schallschutz) mit Aufsatzrollläden im OG und Raffstoren im EG.
Die Gutschrift war überraschend hoch und ich konnte damit über den Ex-Arbeitgeber meines Schwieva quasi zum gleichen Preis deutlich mehr Inhalt kriegen.
Jetzt mal eine andere Frage:
Was muss man da jetzt inhaltlich für die Übergabe beachten?
Mein Schwieva meinte, Rohbauplanmaße der Öffnungen sind verpflichtend, und Glattstrich. noch irgendwas?
Ich hab schon mit dem GÜ geklärt, dass es dann halt zur Bauzeitenunterbrechung kommt bis die Fenster drin sind und die dann wieder übernehmen. Durch Lektüre des vergessenen Anschluss bin ich ja ein bisschen vorsichtig, also gibt's hier eine DIN oder sonstwas die sagt, welches Gewerk welche Arbeiten durchführen muss?
Danke und Gruß
Tolentino
11ant 30.06.2020 19:01
Tolentino schrieb:
Mein Schwieva meinte, Rohbauplanmaße der Öffnungen sind verpflichtend, und Glattstrich. noch irgendwas?Planmaße sind schön, Istmaße sind besser. Bei der Qualität der Laibung solltest Du nicht nur den Einbauer fragen was er braucht, sondern auch den GU was er üblicherweise für seinen gewohnten Einbauer täte. Je mehr das voneinander abweicht, um so wieeinluchser mußt Du aufpassen, daß es wie verabredet ggf. entsprechend "anders" gemacht wird. Richte Dich darauf ein, selbst (und Dein Baubegleiter) an den Übergabezeitpunkten speziell auf diesen Anlaß ausgerichtet zu prüfen.Ähnliche Themen