Maklerprovision Berechnung Erbbau

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Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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K

knalltüte

Von der Seite der Bundebank:
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 31. Dezember 2019 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2019 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2019 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2020 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 6. Januar 2020 bekannt gegeben.


Gilt dann nicht -0.88% ??
 
N

nordanney

Im Text von Dir steht nicht „Basiszins gem. Baugesetzbuch“, sondern „Basissatz der EZB“. Warum sollte man dann mit -0,88% rechnen? Aber selbst damit kommst Du nicht auf so horrende Zahlen. Google mal Barwert berechnen. Dann kannst Du selbst nachrechnen.

P.S. Es gibt keinen „echten“ Basiszins genannten Zins der EZB.
 
Tassimat

Tassimat

Diese Provision/ Maklercourtage ist verdient und fällig mit Beurkundung des Hauptvertrages und von
dem Auftraggeber/ Erbbaurechtsnehmer an die Firma xxxImmobilien, Inhaber xxx xxx, zu
bezahlen.
Mal was anderes: Diese Formulierung mit dem Schrägstrich finde ich sehr uneindeutig. Hätte man eine Chance die Kosten auf den Auftraggeber, vermutlich der Verkäufer, abzuwälzen, wenn man es darauf anlegen würde? Dabei vorausgesetzt es wurden nicht weitere Verträge oder Dokumente unterzeichnet, die eindeutiger sind.
 
K

knalltüte

Hi, danke für die Info!

Klar, unser Fehler. Vorher nach genauen Zahlen (Gebühren etc.) fragen
und schriftlich geben lassen... Man lernt nie aus... Nichts als selbstverständlich
hinnehmen, gerade wenn es um viel Geld gehen kann

Aber wir haben ja "nur" einen Erbpachtvertrag sowie ein einseitiges
Kaufangebot abgegeben welches in 10 Jahren angenommen werden soll.

Da die Grunderwerbsteuer vom verminderten Satz berechnet wurde
(ca. 2500€ für mich mit den 308m²) sind wir beide auch von Max. ca. 6.500€
an gebühren für den Makler ausgegangen (5.99% von 108.000€)

Im Maklervertrag steht ja auch genau dieser Wortlaut "Basiszinssatzes der EZB".
Wird dann juristisch (wenn es zu einer Auseinandersetzung kommen sollte)
eher der existierende "Festzinssatz" der EZB oder aber der "Basiszinssatz" der
Bundesbank gemeint bzw. genommen werden?

Denn bei minus 0.88% kommt über die Laufzeit ja weit weniger als die
Hälfte des Wertes heraus
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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