Maklerprovision bei Finanzierungsvorbehalt

4,60 Stern(e) 5 Votes
Gausek

Gausek

Guten Tag!
Wir haben nun ein Hamburg ein Haus gekauft unter Finanzierungsvorbehalt. Kaufvertrag mit dem Verkäufer beim Notar unterschrieben, der sicherheithalber wurde ein Finanzierungsvorbehalt in den Vertrag geschrieben, da wir noch keine definitive Kreditzusage hatten.

Was passiert, wenn wir doch keinen Kredit bekommen? Schadensersatzpflichtig können wir dem Verkäufer gegenüber nun schon mal nicht werden, falls die Finanzierung nicht klappt. Müssen wir aber dann den Makler trotzdem voll bezahlen? Er hat ja seine Arbeit gemacht und hat nicht zu verschulden, dass wir keinen Kredit bekommen.

Jemand eine Ahnung?
Danke
 
L

Lumpi_LE

Wieso unterschriebt man einen Kaufvertrag ohne Kreditzusage? Die bekommt man doch deutlich schneller als einen Notartermin...
 
N

nordanney

Das kommt darauf an - so sagen es doch immer die Juristen.

Was ist im Kaufvertrag vereinbart? Aufschiebende oder auflösende Bedingung? Wie ist die Courtage vereinbart?
 
Gausek

Gausek

Im Kaufvertrag steht "Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, falls er keine Finanzierungszusage erhält".

Zur Maklerprovision steht im Kaufvertrag nur, dass der Vertrag unter Mitwirkung des Maklerbüros XYZ zustande gekommen ist und die 6% zu zahlen sind.

Ist das irgendwie erhellend?
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
Im Forum Liquiditätsplanung / Finanzplanung / Zinsen gibt es 3108 Themen mit insgesamt 67366 Beiträgen

Ähnliche Themen
03.07.2015Hausvertrag mit Finanzierungsvorbehalt, Anwalt gesucht Beiträge: 10
06.02.2019Kaufvertrag, Prüfung durch Rechtsanwalt erforderlich? Beiträge: 11
05.11.2014Sonderwunsch nicht erfüllbar, obwohl im Kaufvertrag festgelegt! Beiträge: 16

Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben