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ᐅ Makler Betrug oder Steuerhinterziehung ?


Erstellt am: 07.01.21 15:52

Wolkensieben 09.01.21 21:34
Snowy36 schrieb:

Ist das eine Vermutung dass das so läuft oder weißt du das ? Hätte mich immer schon interessiert ...
Du unterschreibst bei jeder Kontoeröffnung dafür.
Snowy36 schrieb:

Ist das eine Vermutung dass das so läuft oder weißt du das ? Hätte mich immer schon interessiert ...
Googel mal Kontoabfrage oder Kontenabfrage wer alles bei berechtigtem Interesse auf Dein Konto gucken darf.

Ein Makler verlangt normalerweise von Käufer und Verkäufer die Steuer ID, damit er bei einer Steuerprüfung dem Finanzamt die Vertragspartner benennen kann.

Wiesel29 09.01.21 23:56
Wolkensieben schrieb:

Du unterschreibst bei jeder Kontoeröffnung dafür.
Googel mal Kontoabfrage oder Kontenabfrage wer alles bei berechtigtem Interesse auf Dein Konto gucken darf.

Sorry aber das kann ich hier nicht so missverständlich stehen lassen. Bei einer Kontenabfrage sieht man nur wer das Konto eröffnet hat, wann es eröffnet und ggf. geschlossen wurde und wer alles Vollmachten hat.
Man erhält keinen Einblick auf den Kontostand oder über die Umsätze.
Die Behauptung, dass das Finanzamt oder ander Behörden jederzeit auf das Konto schauen könnten ist schlichtweg falsch.

Wolkensieben 10.01.21 00:12
Wiesel29 schrieb:

Sorry aber das kann ich hier nicht so missverständlich stehen lassen. Bei einer Kontenabfrage sieht man nur wer das Konto eröffnet hat, wann es eröffnet und ggf. geschlossen wurde und wer alles Vollmachten hat.
Man erhält keinen Einblick auf den Kontostand oder über die Umsätze.
Die Behauptung, dass das Finanzamt oder ander Behörden jederzeit auf das Konto schauen könnten ist schlichtweg falsch.
Natürlich guckt Dein Nachbar beim Finanzamt nicht, wieviel Du auf dem Konto hast oder ob man Hartz IV bekommt.

Ich habe geschrieben bei "berechtigtem Interesse":

Kontenabrufverfahren
Am 1. April 2005 trat das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft. Seitdem kann der Kontenabruf in bestimmten Verfahren zur Beweiserhebung durchgeführt werden. Zweck des Gesetzes ist es, eine gleichmäßige, gerechte Besteuerung aller Bürger zu gewährleisten. Darüber hinaus dient der Kontenabruf unter anderem dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen und die Vollstreckung von öffentlichen-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen zu unterstützen.

Geregelt ist der automatisierte Abruf von Kontoinformationen in § 24c KWG i. V. m. § 93 Abs. 7 bis 10 sowie § 93b AO. Weitere Regelungen enthält der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 93.

Aus Paragraph 93 B :
(2) Das Bundeszentralamt für Steuern darf in den Fällen des § 93 Absatz 7 und 8 auf Ersuchen bei den Kreditinstituten einzelne Daten aus den nach den Absätzen 1 und 1a zu führenden Dateisystemen im automatisierten Verfahren abrufen und sie an den Ersuchenden übermitteln. Die Identifikationsnummer nach § 139b eines Verfügungsberechtigten oder eines wirtschaftlich Berechtigten darf das Bundeszentralamt für Steuern nur Finanzbehörden mitteilen.
(3) Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs und der Datenübermittlung trägt der Ersuchende.

Alles nachlesbar. Und gar nicht schlimm, wenn man eine ehrliche Haut ist.
Die Banken übersenden auch regelmässig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ich bin sicher, dass die sich fast niemand durchliest.

Snowy36 12.01.21 09:48
Ja aber In der Praxis macht das doch keiner oder ? Nur weil es möglich wäre , schaut sich kein Mensch die Konten der Makler regelmäßig an .

11ant 12.01.21 13:59
Snowy36 schrieb:

Nur weil es möglich wäre , schaut sich kein Mensch die Konten der Makler regelmäßig an .
Regelmäßig nicht, aber atypische Konstellationen (Makler und Kleinunternehmer) erhöhen die Wahrscheinlichkeit, bevorzugt Kandidat einer Steuerprüfung zu werden. Insofern ist der Argwohn, der Makler könne quasi "verdeckungshalber konsequent" schon an der Zulassung sparen, nicht an den Haaren herbeigezogen. Ich würde hier wohl den Makler einmal fragen, ob Bedenken gegen eine Vergewisserung bestünden, daß er dem Fiskus nichts verberge ;-)

aero2016 12.01.21 15:57
Wolkensieben schrieb:

Natürlich guckt Dein Nachbar beim Finanzamt nicht, wieviel Du auf dem Konto hast oder ob man Hartz IV bekommt.

Ich habe geschrieben bei "berechtigtem Interesse":

Kontenabrufverfahren
Am 1. April 2005 trat das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" in Kraft. Seitdem kann der Kontenabruf in bestimmten Verfahren zur Beweiserhebung durchgeführt werden. Zweck des Gesetzes ist es, eine gleichmäßige, gerechte Besteuerung aller Bürger zu gewährleisten. Darüber hinaus dient der Kontenabruf unter anderem dazu, Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sowie Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen und die Vollstreckung von öffentlichen-rechtlichen und privat-rechtlichen Forderungen zu unterstützen.

Geregelt ist der automatisierte Abruf von Kontoinformationen in § 24c KWG i. V. m. § 93 Abs. 7 bis 10 sowie § 93b AO. Weitere Regelungen enthält der Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) zu § 93.

Aus Paragraph 93 B :
(2) Das Bundeszentralamt für Steuern darf in den Fällen des § 93 Absatz 7 und 8 auf Ersuchen bei den Kreditinstituten einzelne Daten aus den nach den Absätzen 1 und 1a zu führenden Dateisystemen im automatisierten Verfahren abrufen und sie an den Ersuchenden übermitteln. Die Identifikationsnummer nach § 139b eines Verfügungsberechtigten oder eines wirtschaftlich Berechtigten darf das Bundeszentralamt für Steuern nur Finanzbehörden mitteilen.
(3) Die Verantwortung für die Zulässigkeit des Datenabrufs und der Datenübermittlung trägt der Ersuchende.

Alles nachlesbar. Und gar nicht schlimm, wenn man eine ehrliche Haut ist.
Die Banken übersenden auch regelmässig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ich bin sicher, dass die sich fast niemand durchliest.
und wo steht da, dass Kontostände oder Umsätze abgerufen werden dürfen/können?
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