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ᐅ Makler Betrug oder Steuerhinterziehung ?


Erstellt am: 07.01.21 15:52

Wiesel2912.01.21 19:22
Wolkensieben schrieb:

Ich habe von einer Behörde etwas kopiert und hier eingefügt und habe mit meinen eigenen Worten dazugeschrieben, wie ich das für mich auslege. Dass die Behörden bei berechtigtem Interesse Kontenbewegungen abfragen können.

Wenn es sich für Dich anders darstellt, ist es doch ok. Damit habe ich kein Problem.

Du kannst doch aber für dich nicht was interpretieren und dann behaupten nur das wäre korrekt und natürlich könnten Ämter problemlos Kontobewegungen abrufen.
Bei dem Abruf erfährt man lediglich die Sachen die in Beitrag #50 genannt wurden.
Musketier13.01.21 07:35
Mal ganz davon abgesehen, dass der Betrag gar nicht auf dem Konto landen sollte, wenn bar bezahlt wurde.
Wenn das gut gemacht wird, fällt das auch keinem Steuerprüfer auf.

Im Übrigen schummeln die schwarzen Schafe unter den Wirten, Handwerker und co. nicht nur bei den Einnahmen, sondern auch bei den Ausgaben.
Hab mal einen schönen Bericht von einem Verpächter einer Gaststättenimmobilie gelesen.
Der Pächter war auf Nimmerwiedersehen verschwunden und so hat sich der Verpächter entschieden, die Gaststätte selbst zu betreiben
Angeblich hat er das gegenüber dem Vorgänger steuerehrlich gemacht und hat dadurch jede Menge Probleme damit bekommen.
Der neue Gastwirt hatte plötzlich deutlich mehr Umsätze, als sein Vorgängerkollege in der gleichen Gaststätte ohne das Konzept geändert zu haben.
Beim Personal hat er die Arbeitsverträge übernommen und wollte den Lohn zahlen. Da kam dann die Frage, was mit dem Rest ist, den Sie zusätzlich immer bar auf die Kralle bekommen. Bei den Waren lief vorher alles über Barzahlung und es wurde nur jede 2. Rechnung in den Büchern geführt.
Der ehrliche Betreiber hatte dann das Problem, dass seine Zahlen deutlich über den Branchenzahlen lag und er damit regelmäßig bei Betriebsprüfungen und Umsatzsteuersonderprüfungen aufgepoppt ist.

Bei den Handwerkern ist es das gleich. Da kauft halt der Kunde die Fliesen direkt aus dem Baumarkt und der Fliesenleger bekommt seine Leistung bar auf die Kralle vergütet und schon passt das Verhältnis von Waren und Leistung wieder.


Ergänzung zur Kleinunternehmerregelung:
Es gibt neben der Vorjahresgrenze von 22T€ auch noch die Grenze von 50T€ fürs aktuelle Jahr. Überschreitet er die 22T€ im Vorjahr nicht und im aktuellen Jahr voraussichtlich die 50T€ nicht, dann ist er auch im aktuellen Jahr noch ein Kleinunternehmer. Erst im Folgejahr würde er den Status verlieren.
Selbst ein Geschäft über 30T€ im aktuellen Jahr könnte somit immer noch unter die Kleinunternehmerregelung fallen.
HilfeHilfe13.01.21 07:56
Oder der pizzabäcker der aktuell to go Geschäft macht und seine Ware Cash bei Aldi kauft , die pizzakartons aber beim Lieferanten auf Rechnung 😉
hampshire13.01.21 09:33
So wie Du das Maklerverhalten schilderst finde ich das dubios. Ich bezahle keine inkorrekt gestellte Rechnungen. Daher schriftlich bemängeln dass Angaben fehlen - Vertragspartner lt. Maklervertrag, Steuer ID und MwSt. müssen drauf. Auch würde ich die Zulassung als Makler nach §34c Gewerbeordnung machweisen lassen. Anderenfalls wäre der Vertrag anfechtbar. Wenn die Unterlagen vollständig sind: 7% Zahlen. Wenn keine Zulassung: wegen Betrugsversuches nicht bezahlen und anzeigen, wenn er Ärger macht. Wenn keine ordnungsgemäße Rechnung - nicht zahlen. Besteht er darauf als Kleinunternehmer zu gelten würde ich mir das vom Finanzamt bestätigen lassen. Das hat weder mit Geiz, noch mit Neid etwas zu tun.
rechnungverpächterzulassung