ᐅ Makler Betrug oder Steuerhinterziehung ?
Erstellt am: 07.01.21 15:52
Tassimat07.01.21 16:30
Es muss doch einen Maklervertrag geben, auf dem im Vorfeld die höhe der Provision stand, oder?
Ich meine, der kann doch nciht im Nachhinein einfach mal mit mal ohne MwSt. eine Rechnung ausstellen.
Was sagt der Kaufvertrag beim Notar zum Thema Maklergebühr?
Lass dich von dem 2 Tage Zahlungsziel auf keinen Fall einschüchtern. Dann bist du halt ein paar Tage in Verzug. Das ist vollkommen untragsich. Droht dir der Makler legst du direkt auf.
Ich meine, der kann doch nciht im Nachhinein einfach mal mit mal ohne MwSt. eine Rechnung ausstellen.
Was sagt der Kaufvertrag beim Notar zum Thema Maklergebühr?
Lass dich von dem 2 Tage Zahlungsziel auf keinen Fall einschüchtern. Dann bist du halt ein paar Tage in Verzug. Das ist vollkommen untragsich. Droht dir der Makler legst du direkt auf.
Tassimat07.01.21 16:32
Da war schneller.
Aber der Hinweis mit der Widerrufsbelehrung ist möglicherweise goldwert. Wenn da irgendwas nicht sauber ist... musst du mit Glück garnichts bezahlen 😉
Aber der Hinweis mit der Widerrufsbelehrung ist möglicherweise goldwert. Wenn da irgendwas nicht sauber ist... musst du mit Glück garnichts bezahlen 😉
nordanney07.01.21 16:36
Tassimat schrieb:
Aber der Hinweis mit der Widerrufsbelehrung ist möglicherweise goldwert. Wenn da irgendwas nicht sauber ist... musst du mit Glück garnichts bezahlenNicht nur die Widerrufsbelehrung ist wichtig. Auch das Datum des Maklervertrags ist wichtig. Seit 23.12. ist dieser ZWINGEND schriftlich abzuschließen. Mündliche Abreden sind seit diesem Zeitpunkt kein Vertragsabschluss mehr (wie vor dem 23.12.)nordanney07.01.21 16:38
Tassimat schrieb:
Da war @nordanney schneller.Sitze gerade in einer langweiligen Telko - da kann man mal schnell andere Dinge erledigen 😎Schelli07.01.21 16:39
Tassimat schrieb:
Da war schneller.
Aber der Hinweis mit der Widerrufsbelehrung ist möglicherweise goldwert. Wenn da irgendwas nicht sauber ist... musst du mit Glück garnichts bezahlen 😉Das halte ich aber für schwierig, wenn durch den Notarvertrag die Vermittlertätigkeit bestätigt wurde. Dass der Vertrag erst nach dem 23. abgeschlossen wurde ist auch unwahrscheinlich, passt zeitlich nicht so ganz. Und wenn da noch eine dicke Freundschaft zwischen Makler und Eigentümer besteht... Für die USt ist dann noch der Unternehmer selbst verantwortlich. Wenn er sie nicht weiterberechnet ist das so oder so gut für Dich.nordanney07.01.21 16:45
Schelli schrieb:
Das halte ich aber für schwierig, wenn durch den Notarvertrag die Vermittlertätigkeit bestätigt wurde.Wieso soll etwas vom Makler im Vertrag aufgenommen werden? Hatte ich für mich selbst bisher noch nicht bei all meinen Käufen/Verkäufen? Dazu hat die TE nix geschrieben.Ähnliche Themen