Makler Betrug oder Steuerhinterziehung ?

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Wolkensieben

Wolkensieben

und wo steht da, dass Kontostände oder Umsätze abgerufen werden dürfen/können?
Steht doch oben. Oder selber googeln. Oder sich beraten lassen. Oder AGB lesen.

Ich habe das so verstanden, verstehst Du es anders, ist das kein Problem für mich.

Ich habe nämlich kein Problem, wenn der Staat auf mein Konto schaut, vielleicht müssen sie heulen wenn sie es sich ansehen, wer weiss.
 
J

Joedreck

Steht doch oben. Oder selber googeln. Oder sich beraten lassen. Oder AGB lesen.

Ich habe das so verstanden, verstehst Du es anders, ist das kein Problem für mich.

Ich habe nämlich kein Problem, wenn der Staat auf mein Konto schaut, vielleicht müssen sie heulen wenn sie es sich ansehen, wer weiss.
Da steht gar nichts von dem was du behauptest. Sondern übersetzt, dass sie einem Ersuchen folgen müssen und die ersuchende Behörde die bestehenden Voraussetzungen für die Einsicht prüfen muss.
Die Befugnis ergibt sich somit aus dem jeweiligen eingriffsrecht der Behörde.
 
Wolkensieben

Wolkensieben

Da steht gar nichts von dem was du behauptest. Sondern übersetzt, dass sie einem Ersuchen folgen müssen und die ersuchende Behörde die bestehenden Voraussetzungen für die Einsicht prüfen muss.
Die Befugnis ergibt sich somit aus dem jeweiligen eingriffsrecht der Behörde.
Ich habe von einer Behörde etwas kopiert und hier eingefügt und habe mit meinen eigenen Worten dazugeschrieben, wie ich das für mich auslege. Dass die Behörden bei berechtigtem Interesse Kontenbewegungen abfragen können.

Wenn es sich für Dich anders darstellt, ist es doch ok. Damit habe ich kein Problem.
 
J

Joedreck

Ich habe von einer Behörde etwas kopiert und hier eingefügt und habe mit meinen eigenen Worten dazugeschrieben, wie ich das für mich auslege. Dass die Behörden bei berechtigtem Interesse Kontenbewegungen abfragen können.

Wenn es sich für Dich anders darstellt, ist es doch ok. Damit habe ich kein Problem.
Witzig :)
 
A

aero2016

Ich habe von einer Behörde etwas kopiert und hier eingefügt und habe mit meinen eigenen Worten dazugeschrieben, wie ich das für mich auslege. Dass die Behörden bei berechtigtem Interesse Kontenbewegungen abfragen können.

Wenn es sich für Dich anders darstellt, ist es doch ok. Damit habe ich kein Problem.
alternative Fakten? Das ist doch Quatsch, was Du erzählst.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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