Luft-Wasser-Wärmepumpe bei Sanierung als Effizienzhaus Denkmal (160% Energieeinsparverordnung) sinnvoll?

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Tolentino

Tolentino

Bei Vermietung wg. Gefahr des "Übertaktens" durch unsachgemäße Nutzung der ERR der Mieter, würde ich mittlerweile auch keine Wärmepumpe mehr empfehlen. Aber ich bin ja auch nur belesener Laie und habe keine echte Erfahrung, geschweige denn eine Ausbildung.
 
RomeoZwo

RomeoZwo

Bei Vermietung wg. Gefahr des "Übertaktens" durch unsachgemäße Nutzung der ERR der Mieter, würde ich mittlerweile auch keine Wärmepumpe mehr empfehlen.
Kann man das unterbinden, z.B. durch Passwort / Pin-Schutz oder ähnlichem? Oder ist das eine Einstellung wo man regelmäßig was machen muss?
 
Tolentino

Tolentino

Die ERR ist gesetzlich vorgeschrieben. Eine Befreiung ist theoretisch möglich, praktisch hat zumindest hier im Forum, soweit ich weiß, noch von keiner erfolgreichen Umsetzung ohne ERR berichtet.
Du kannst technisch die ERR faktisch deaktivieren indem du die Stellmotoren am Verteiler abnimmst. Ob das mietrechtlichtlich in Ordnung ist, wage ich zu bezweifeln.
 
WilderSueden

WilderSueden

Als kleine Verständnisfrage, was ist genau das Problem mit der ERR?
Verstehe ich das richtig dass das Problem darin besteht dass man die einzelnen Räume zu niedrig regelt sodass die Ventile für die Räume zumachen und sich dann die Wärme an der Wärmepumpe staut sodass die abschaltet und durch häufiges An- und Abschalten verschleißt? Angepasstes Verhalten wäre also in einem Raum stark zu heizen sodass die immer durchläuft?
 
Zuletzt aktualisiert 29.04.2024
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