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ᐅ Lichte Raumhöhe im DG nicht eingehalten! Was sind meine Rechte ?


Erstellt am: 29.11.16 10:54

Payday29.11.16 11:56
es geht um 3 cm. wofür brauchst du diese Höhe ganz speziell (zumal 2,4m auch so schon recht wenig ist)? ein Rückbau ist wohl eher unwahrscheinlich, außer es lässt sich leicht beheben. denke noch an euren eigenen Fußboden. wahrscheinlich geht es um spezielle Möbel die jetzt nicht mehr reinpassen?
TobiasW.29.11.16 12:10
: der Fußboden und der Rigips (noch mal ca 3cm )sind noch nicht abgezogen, von daher wird es ja noch schlimmer. 2,40m finde ich für das OG ausreichend. Ja, unter anderem geht es um das zukünftige Stellen von Möbeln, aber einfach auch um das Einhalten von Maßen von Seiten des GU. Ich meine wofür gibt es Gesetze und Regelungen wenn diese nicht eingehalten werden?!
Knallkörper29.11.16 12:22
2,34 m sind doch unakzeptabel. Könnte auch ein Verstoß gegen die Landesbauordnung sein.
Tommes7829.11.16 12:22
Es sollte das einhalten was vertraglich vereinbart wurde, daher schaue in den Vertrag oder Zeichnungen was als lichte Raumhöhe festgehalten wurde
TobiasW.29.11.16 12:24
Vertraglich wurden 2,40 m festgehalten und entspricht auch den Plänen.
Tommes7829.11.16 12:27
dann sollte das auch am Ende so rauskommen. Ich gehe davon aus das die Unterkonstruktion und Rigips auch durch den GU ausgeführt wird bzw wurde?

Dann das Gespräch mit dem Bauleiter suchen....
fußbodenrigips