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ᐅ Leistungsdatum und Bezahlung Keller und Estrich


Erstellt am: 18.11.2020 21:35

grericht 18.11.2020 21:35
Ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich. Unser Haus nähert sich der Fertigstellung. Nun habe ich 2 Fragen. Wir zahlen alles nach Bautenstand beim Hausbauunternehmen, nach vorher vereinbarten Raten.
  • Anfang/Mitte Juni sidn bei uns die Kellerwände und die Kellerdecke gegossen wurden. Die Rechnung wurde mit Leistungsdatum Juni gestellt obwohl die Stützen der Kellerdecke bis in den Juli hinein standen und als Trockenzeit ja mind. 28Tage angenommen werden.
    • könnte man hier auch auf die Akzeptanz einer Rechnung mit Leistungsdatum 06/07.2020 rechnen und könnte der niedrigere Mehrwertsteuersatz angelegt werden? Zugrunde liegt die Frage wann Beton "geleistet" wurde. Nach Trocknung oder wenn er aus dem Mischer kommt. Wenn als Abschluss/Fertigstellung nach Trocknung ausgegangen wird, dann wäre ja Juli mit drin.
    • ist es legitim schon 16h nach Gießen des Betons der Kellerwände die Schalung abzunehmen und nochmal 24h später (also nach 40h) die Filigrandecke darüber auf Stützen zu legen und nochmal 24h späterschon (also etwa 64h nach gießen der Wände) die Decke zu gießen? Mängel sind mir nicht aufgefallen, bin aber auch kein Fachmann und die Hausbaufirma hat es gefühlt nicht interessiert, weil die halt mit dem Rohbauer immer zusammenarbeiten und da wohl nicht gegenseitig die Arbeit kritisiert wird. Ich bin ja auch zufrieden mit der Geschwindigkeit aber will natürlich trotzdem, dass das alles seinen geregelten Gang geht und ich die Mängel nur nicht sehe weil außen Dämmung und Auffüllung dran ist und innen der Putz.
  • letzte Woche Freitag wurde der Estrich eingebracht und schon am Tag danach kam die Rechnung der Rate. Auch hier stellt sich mir die Frage wann denn der Estrich als "geleistet" zählt. Wenn er trocken ist oder wenn er drin ist? Ich meine ich kann doch jetzt noch gar kiene Mängelbegutachtung machen und habe gar kein Druckmittel mehr wenn dann doch zu große Unebenheiten oder Risse auftreten.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.

hampshire 18.11.2020 21:44
1.1: gute Idee aber das Trocknen und stehengelassene Stützen sind kaum eine Leistung.
1.2: Es gibt so viele Betonvarianten, dass das so nicht zu beantworten ist.
2: Erbrachte Leistungen sollen auch vereinbarungsgemäß bezahlt werden.

ypg 18.11.2020 21:58
Keller geschalt, ist gestellt, Leistung vollbracht.
Estrich eingebracht, Leistung vollbracht.
Heizung montiert, Leistung vollbracht und nicht erst, wenn sie läuft.

Mängelbegutachtung macht Dein Gutachter dann, wenn er es angebracht sieht. Dafür gibt es ja Termine.
Und was im Juni war... das war einmal.
Dein Haus nähert sich der Fertigstellung? Gratuliere!

Edit: warum fragst Du jetzt, was den Keller betrifft, wenn das doch schon ewig her ist?

grericht 18.11.2020 22:25
ypg schrieb:

Edit: warum fragst Du jetzt, was den Keller betrifft, wenn das doch schon ewig her ist?

Mir hatte das natürlich zu dem Zeitpunkt schon aufgestoßen. Keller und Decke sind immerhin wirklich eine ordentliche Rate gewesen. Habe aber die Antwort vom Hausbauunternehmen akzeptiert. Die war so ähnlich wie hier. Jetzt hatte ich einfach die Idee dem nochmal nachzugehen. Aber scheint ja dann alles korrekt zu sein. Hatte gehofft, dass es eher üblich ist, dass die Sachen erst erbracht sind wenn sie quasi nutzbar sind und dass das erst der Fall ist wenn die Sachen nutzbar und somit belastbar und trocken sind.
ypg schrieb:

Mängelbegutachtung macht Dein Gutachter dann, wenn er es angebracht sieht. Dafür gibt es ja Termine.
ich habe bisher keinen Gutachter und wüsste nichts von einem Termin wann das einer anschaut. Also im speziellen den Estrich. Bin mit allem bisher auch sehr zufrieden und habe immer versucht mich zu informieren welche Mängel auftreten können. Ärgere mich nun aber mittlerweile doch, dass ich keinen Sachverständigen dafür hinzugezogen und bezahlt habe. Meine Erwartung war, dass das Hausbauunternehmen den Gewerken deutlich mehr auf die Hände schaut. Schließlich werde ich im Zweifel ja die zur Rechenschaft ziehen wenn es hart auf hart kommt. Da läuft aber halt alles nach dem Motto eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus. Wobei das schlimmer klingt als es ist. Der Rohbau war wirklich eine saubere Geschichte (ausser der Keller. Das machen die selber auch nicht mehr so oft und für Filigranwände waren wir zu spät dran). Erst jetzt kommen so hier und da Sachen die ich nicht so super finde (eigentlich nur Trockenbau und Estrich). Glaube dass liegt aber auch an unseren vielen Sonderwünschen und dass wir vieles in Eigenleistung machen und es da manchmal Schwierigkeiten in der Abstimmung mit den Gewerken gibt.

Naja ... ich würde mittlerweile eh vieles anders machen. Nach dem Rohbau würde ich die Gewerke selber beauftragen. beim nächsten Haus dann 😉
hampshire schrieb:

1.2: Es gibt so viele Betonvarianten, dass das so nicht zu beantworten ist.
2: Erbrachte Leistungen sollen auch vereinbarungsgemäß bezahlt werden.
vereinbart ist, dass nach erbringung gezahlt wird. das habe ich auch immer und wollte halt wissen was als erbringung gilt.
es war Beton aus einem Betonmischerauto 😉 Aber es dürfte kein Schnellbeton oder so gewesen sein. Grundlegend scheint es aber möglich zu sein schon nach der kurzen Zeit die Schalung abzunehmen und zu belasten?!
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