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ᐅ Estrich schief - Beseitigung Mangel abgelehnt


Erstellt am: 21.04.2015 22:19

ypg 23.04.2015 22:15
Ich geh mal davon aus, dass Euer Zementestrich geschüsselt hat, ist also ungleichmässig getrocknet bzw noch nicht ausgetrocknet.
Das soll sich meines Wissens irgendwann wieder geben, wenn alle Bereiche des Estrichs vollständig durchgetrocknet sind.

Gruss Yvonne

EarlyBird 23.04.2015 22:29
Hallo Yvonne, danke für deinen Hinweis, jedoch haben wir keinen üblichen Estrich sondern in Fertigbauweise wurde eine Kellerdecke aus (von oben nach unten) Schallentkopplungsplatten, dann 7cm Betonspiegel auf einer Holzverbundkonstruktion errichtet. (Wie das unter diesen Umständen passieren kann ist mir ein Rätsel.)

Bauexperte 23.04.2015 23:59
Guten Abend,
EarlyBird schrieb:

Der Estrich steigt auf den letzten 35 cm zur Wand um 10 mm an. Wenn ich die oben erwähnte DIN richtig verstanden habe ist dies nicht zulässig,
Darüber läßt sich trefflich streiten; frage 2 Sachverständige und Du hast 3 Meinungen
EarlyBird schrieb:

Bei dem Fußboden handelt es sich um in Eigenleistung verlegtes Parkett. Gebaut wurde mit einer Fertigbaufirma.
Wer hat den Estrich bzw. die Kellerdecke abgenommen? Hast Du Erfahrung darin, Parkett zu Verlegen oder hast Du es, als für Dich machbar eingestuft?
EarlyBird schrieb:

Besser?
Ja, schon besser; Danke. Du siehst wohl, was eine lückenhafte Fragestellung an Antworten erbringt. Wären die User besser informiert gewesen, wäre die ein oder andere Antwort imho anders ausgefallen.

Fehlen leider noch einige Infos

Grüße, Bauexperte

EarlyBird 24.04.2015 06:51
Bauexperte schrieb:

Darüber läßt sich trefflich streiten; frage 2 Sachverständige und Du hast 3 Meinungen

Kannst du das näher ausführen? Also nicht. dass es das gibt, sondern warum es zum vorliegenden Sachverhalt 3 Meinungen geben kann?
Bauexperte schrieb:

Wer hat den Estrich bzw. die Kellerdecke abgenommen?

Ich vermute, der Bauleiter der Hausbaufirma.
Bauexperte schrieb:

Hast Du Erfahrung darin, Parkett zu verlegen oder hast Du es, als für Dich machbar eingestuft?

Sollte die Frage darauf abzielen, ob ich eine genügend große Dehnungsfuge gelassen habe - ja habe ich. Ansonsten verstehe ich nicht, was das mit der Beantwortung meiner eigentlichen Frage zu tun hat. Wie ich geschrieben habe, ist mir der schiefe Boden vor Verlegung des Parketts aufgefallen.
Bauexperte schrieb:


Fehlen leider noch einige Infos

Und zwar?

Musketier 24.04.2015 07:05
EarlyBird schrieb:

Sollte die Frage darauf abzielen, ob ich eine genügend große Dehnungsfuge gelassen habe - ja habe ich. Ansonsten verstehe ich nicht, was das mit der Beantwortung meiner eigentlichen Frage zu tun hat. Wie ich geschrieben habe, ist mir der schiefe Boden vor Verlegung des Parketts aufgefallen.

Ich vermute mal, dass das nachfolgende Gewerk bei Feststellung des Schadens hätte nicht weiterarbeiten dürfen, da es ansonsten den Schaden übernimmt bzw. vergrößert. Da du selber sagst, dass du den Schaden festgestellt hast, kannst du jetzt nicht verlangen, dass die Estrichfirma auch den Parketrückbau und die Neuverlegung übernimmt.

Bauexperte 24.04.2015 11:24
EarlyBird schrieb:

Kannst du das näher ausführen? Also nicht. dass es das gibt, sondern warum es zum vorliegenden Sachverhalt 3 Meinungen geben kann?
Weil es in der menschlichen Natur liegt? Unabhängig von Beruf oder Berufung. Es gibt keine DIN, welche nicht auch einen gewissen Spielraum an Interpretation zuließe
EarlyBird schrieb:

Ich vermute, der Bauleiter der Hausbaufirma.
Du vermutest, das ist interessant. Hast Du denn beim Bauleiter unmißverständlich nachgefragt, ob die Kellerdecke überhaupt vernünftig belegbar ist oder ob Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden müssen? Es sollte doch eine Abnahme vor Beginn der Eigenleistungen gegeben haben?
EarlyBird schrieb:

Wie ich geschrieben habe, ist mir der schiefe Boden vor Verlegung des Parketts aufgefallen.
Das wäre mir in dieser Deutlichkeit neu.

Aber, es abzukürzen - den "schwarzen Peter" kannst Du imho nur Dir selbst zuschreiben. Dir ist zwar der "schiefe" Boden aufgefallen, Du hast nicht sofort reklamiert, sondern munter das Parkett verlegt. Insofern trifft Dich eine nicht unerhebliche Mitschuld, am Status quo und ich bin geneigt zu vermuten, daß dem Lieferanten der fertigen Kellerdecke - im Falle eines Rechtsstreites - kein Verschulden angehaftet werden kann, weil er über einen "möglichen" Mangel erst dann von Dir informiert wurde, als es für ihn zu spät war, nachzuarbeiten. Es dürfte auch schwer werden, dem Bauleiter ein Verschulden nachzuweisen, da die Abnahme ja faktisch durch Deine EL stattgefunden hat. Ein RA wird Dir mehr dazu sagen können, wenn Du Glück hast, der RA hier auf dem Forum. Ich antworte lediglich aus meiner täglichen Praxis; fehlbar natürlich.

Juristen haben da so einen schönen Spruch: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe

Grüße, Bauexperte
kellerdeckebauleiterestrichparkettverschulden