ᐅ L-Steine direkt an Nachbarzaun?
Erstellt am: 27.07.2017 22:06
Henrik0817123 27.07.2017 22:06
Hallo!
Wir haben ein Grundstück wo zu beiden Seiten die Nachbarn schon fertig sind, alles steht, Zaun usw. Da unser Grundstück abfällt, das Haus etwas erhöht ist kommen wir mit der Terrasse deutlich höher als das vorhandene Gelände und von der Gestaltung her wäre es am schönsten wenn es insgesamt angehoben und mit l-Steinen abgefangen wird.
Können diese auf unserem Grundstück denn direkt an den Zaun des Nachbarn gesetzt werden oder welche Regelungen greifen da? Wir sind in NRW - das ist ja von Bundesland zu Bundesland auch mal verschieden.
Der eine Nachbar könnte eher ein schwieriger Typ sein, daher würde vor einem Gespräch über unser Vorhaben gerne wissen was erlaubt ist.
Muss z.B. Auf unsere Kosten dann sein Zaun anders/ neu Gesetz werden / können wir wie oben beschrieben einfach ran an den Zaun usw...
Danke vorab!
Wir haben ein Grundstück wo zu beiden Seiten die Nachbarn schon fertig sind, alles steht, Zaun usw. Da unser Grundstück abfällt, das Haus etwas erhöht ist kommen wir mit der Terrasse deutlich höher als das vorhandene Gelände und von der Gestaltung her wäre es am schönsten wenn es insgesamt angehoben und mit l-Steinen abgefangen wird.
Können diese auf unserem Grundstück denn direkt an den Zaun des Nachbarn gesetzt werden oder welche Regelungen greifen da? Wir sind in NRW - das ist ja von Bundesland zu Bundesland auch mal verschieden.
Der eine Nachbar könnte eher ein schwieriger Typ sein, daher würde vor einem Gespräch über unser Vorhaben gerne wissen was erlaubt ist.
Muss z.B. Auf unsere Kosten dann sein Zaun anders/ neu Gesetz werden / können wir wie oben beschrieben einfach ran an den Zaun usw...
Danke vorab!
Nordlys 27.07.2017 22:12
Meine Meinung. Unglaublich. Frechheit, was Du da vorhast.
ypg 27.07.2017 22:38
Das Thema gab es doch schon mit dem dazugehörigen Rat vor einem halben Jahr
Ab welcher Höhendifferenz L-Steine / Absicherung
Gruß, Yvonne
Ab welcher Höhendifferenz L-Steine / Absicherung
Gruß, Yvonne
Henrik0817123 27.07.2017 22:45
Leider kam da gar keine Lösung raus. Daher noch mal hier anders formuliert. Ich will wissen, was man rechtlich darf. Wie hier formuliert. Dürfen L-Steine direkt an den Zaun usw. Das muss ja irgendwo definiert sein. Jedenfalls nicht in unserem Bebauungsplan.
Und - was ist möglich wenn man das nicht macht. Auf welche Fläche kann man wie viel Höhenunterschied durch eine Böschung gewinnen ohne das man etwas befestigen muss. Solche Aussagen fehlen mir und die gab es da auch nicht im anderen Beitrag.
Und - was ist möglich wenn man das nicht macht. Auf welche Fläche kann man wie viel Höhenunterschied durch eine Böschung gewinnen ohne das man etwas befestigen muss. Solche Aussagen fehlen mir und die gab es da auch nicht im anderen Beitrag.
Henrik0817123 27.07.2017 22:56
Unser Architekt baut das Haus. Der hat mit Garten Gestaltung nichts zu tun.
ypg 27.07.2017 23:10
Henrik0817123 schrieb:
Unser Architekt baut das Haus. Der hat mit Garten Gestaltung nichts zu tun.
Falsch. Er plant das Haus, er baut nicht. Der kennt sich mit Grenzbebauungen und auch mit der Landesbauordnung aus, ansonsten könnte er nicht planen. . .
Ähnliche Themen