W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Kreditvertrag: Forderungsverkauf kostenpflichtig ausschließen?


Erstellt am: 04.01.17 11:09

toxicmolotof10.03.18 09:05
Ihr vermischt da zwei Sachen, die zwar zusammenfallen können, aber diese haben grundsätzlich nichts viel miteinander zu tun.

Zunächst verdient eine Bank bei einem Festzinskredit immer gleich viel, egal wie die Zinsen sich entwickeln.

Ein Forderungsverkauf hat fast immer einen von zwei Gründen: Risiko senken oder Liquidität erhöhen (oder beides).

Mit beidem hat der Kreditnehmer nur mittelbar zu tun denn die Bank steuert damit das eigene Risiko oder die Liquidität.

Daher ist der Forderungsverkauf auch gar kein Problem für den Kreditnehmer. Wenn er sich immer an den Vertrag hält, passiert ja gar nichts. Und hält er sich nicht daran, wird vollstreckt. Und dabei ist es dann doch egal welche Bank oder Gesellschaft dann vollstreckt. Es ändert sich so gesehen also nichts.

Bei anderen Forderungen ist Factoring (Forderungsverkauf) mehr Regel als Ausnahme, natürlich ohne Besicherung durch Grundschuld.

Und was die Laufzeit betrifft und das damit korrelierende Risiko, du hast nicht Unrecht, aber auch kein Recht. Du hast Par. 489 Baugesetzbuch ignoriert.
Caspar202010.03.18 11:23
Sondelgeher12 schrieb:
Dieser Wert steht aber ja fix nicht im Vertrag oder?

Doch ; steht im Baugesetzbuch. Und Verträge in Deutschland sind allererst Baugesetzbuch; der Darlehensvertrag an sich ist quasi nur die Abweichungen vom Baugesetzbuch und zusätzliche Details; wir sind nicht im angelsächsischen rechtsraum. Da müsste sowas im Vertrag tatsächlich stehen
Sondelgeher12 schrieb:
dann will sie dich vielleicht nicht erst bei 2,5% Rückstand loswerden sondern früher...

Übrigens 2,5% Rückstand bei nem 200T Darlehen wären ein Rückstand 5000€.

Und selbst wenn die Bank in 10 oder 15 Jahren meint sie könnte deutlich mehr verdienen:

Sie kann dich nicht (mehr) loswerden; selbst wenn das Darlehen verkauft werden würde müsste der Käufer die gleiche Rechte und Pflichten eingehen.
Sondelgeher12 schrieb:
) ist ausserdem die Wahrscheinlichkeit höher dass ich nach 10 Jahren schon sehr viel zurückgezahlt habe...

Da fliegt ganz alleine daran wieviel Tilgung du vereinbart hast. Kannst ja auch 10J mit 1% Tilgung machen.

Natürlich sind 10J günstiger als 20J; aber das zubsänderungsrisiko auch höher.

Alles eine Frage des persönlichen Geschmacks.
baugesetzbuchforderungsverkaufliquiditätkreditnehmervertragdarlehentilgung