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ᐅ Abtretungsklausel zwingend?


Erstellt am: 11.08.2013 08:08

nordanney 03.09.2014 09:35
sisqonrw schrieb:
Es werden auch Forderungen verkauft, wo der Schuldner noch nie in Verzug war. Das ist ja das Problem.
Auch ich sehe das "Problem" nicht! Was passiert denn "böses" nach dem Verkauf?

wewerad 03.09.2014 12:36
Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...

nordanney 03.09.2014 12:57
wewerad schrieb:
Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...
Genauso ist es! Es gibt einen bestehenden Vertrag und der ist von beiden Seiten einzuhalten (Zinssätze, Laufzeiten, Sicherheiten, ADBs, Kündigungsmöglichkeiten etc.)

Jochen104 03.09.2014 13:57
wewerad schrieb:
Ich nehme mal folgende Situation an:
Ich habe eine Darlehen mit 30 Jahren Zinsbindung mit 3% Zinsen aufgenommen. Nun steigen sagen wir mal nach 5 Jahren die Zinsen auf 6% und die Bank verkauft mein Kredit.

Jetzt kommt die Frage: kann der neue Besitzer ein sofortiges Auszahlen der ausstehenden Summe fordern?
-Wenn ja, dann sehe ich das Problem, dass mir meine Zinsbindung nichts gebracht hat...
-Wenn die Zinsbindung bestehen bleiben kann, ändert sich ja dann nichts für mich und dann sehe ich auch kein Problem...

Die Zinsbindung nennt sich Zinsbindung weil beide Parteien an den Zins gebunden sind. Wenn die Zinsbindung nicht fix wäre, könntest du (oder die Bank) auch gleich ein variables Darlehen abschließen. In der Regel refinanzieren sich die Banken solch langjährige Geschäfte auch entsprechend.

Viele Grüße
Jochen

toxicmolotof 03.09.2014 14:28
Es geht doch überhaupt nicht um Zinsänderungsrisiken.

Vertrag ist und bleibt Vertrag. Bindend für beide Seiten und auch für "Käufer".

f-pNo 03.09.2014 15:53
Jetzt auch mal meinen Senf dazu - wobei ich mich bei diesem Thema auf etwas dünneren Eis bewege.

Die Abtretung bzw. der Verkauf der Forderung hat für den Kreditnehmer keine Auswirkungen, wenn er die Vertragsbedingungen (Ratenzahlung) einhält.

Allerdings könnte es unter Umständen für ihn Probleme geben, wenn der Kreditnehmer in Zahlungsschwierigkeiten kommt.
Mit der Bank, welche ihm ehemals den Kredit gewährt hat, kann ggf. noch eine Übereinkunft geschlossen werden - z.B. Stundung, Reduzierung der Rate, Tilgungsaussetzung. Hängt meines Erachtens auch ein wenig von der Gesamtkundenbeziehung sowie der Kommunikation zwischen Kunden und Bank(Berater) ab. Daher heißt es ja oft, dass die Bank vor Ort, auch wenn sie einen leicht höheren Zinssatz hat, ggf. die bessere Wahl ist.
Unter Umständen sind solche Übereinkünfte auch beim Käufer der Forderung möglich - auch dieser möchte nicht, dass der Kredit den Bach runter geht und er plötzlich einen Ausfall in den Büchern stehen hat. Allerdings kann ich mir vorstellen, dass ein solcher Käufer ggf. auch mal schneller die Karte "Hausverkauf" spielt, wenn dies sein Ausfallrisiko deutlich senkt bzw. komplett aufhebt.

z.B.
Das Darlehen ist schon zu 50% getilgt.
Die (kreditgebende) Bank hat den Gesamtkunden und die langfristige Kundenbeziehung im Blick. Sie wird ggf. versuchen den Kunden mit den o.g. Mitteln zu unterstützen, damit dieser wieder auf die Beine kommt. Den "Zwangs"verkauf des Hauses hat sie ja immer noch als Option.
Der Käufer der Forderung hat nur sein gekauftes Kreditportfolio im Blick. Wenn sich ein Ausfall abzeichnet, könnte er die restlichen 50% ausstehende Darlehenssumme ggf. zuzüglich ausfallende Zinseinnahmen / Vorschusszinsen über den Hausverkauf realisieren. Ich denke, dass hier tatsächlich ein höheres Verkaufsrisiko besteht.


Bei uns sei dazu gesagt, dass der Finanzberater uns von sich aus nur Darlehen angeboten hatte, bei denen die Bank auf den Forderungsverkauf verzichtet hatte.
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