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ᐅ Kosten - Löschung einer Rückauflassungsvormerkung


Erstellt am: 16.01.22 10:16

K1300S16.01.22 20:28
Erst mal nichts, aber irgendwann wird/will man vielleicht verkaufen, und dann muss das raus.
jonhebbe16.01.22 20:32
Hab auch schon irgendwo gehört man könne die Löschungsbewilligung beantragen und diese dann sehr gut aufbewahren und dann bei einem etwaigen Verkauf bei der Grundbucheintragung mit beachten lassen, also dass eine Löschung nicht zwangsläufig notwendig ist. Weiß aber nicht, wie richtig das ist
apokolok17.01.22 12:20
Die 25€ sind korrekt, habe ich eben gerade nochmal in meiner alten Rechnung nachgeschaut.
Benutzer20017.01.22 12:23
jonhebbe schrieb:

Hab auch schon irgendwo gehört man könne die Löschungsbewilligung beantragen und diese dann sehr gut aufbewahren und dann bei einem etwaigen Verkauf bei der Grundbucheintragung mit beachten lassen, also dass eine Löschung nicht zwangsläufig notwendig ist. Weiß aber nicht, wie richtig das ist
100% richtig.
Aber es wird wahrscheinlich im Kreditvertrag stehen, dass die vorrangige Vormerkung gelöscht werden muss. Insofern kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Sparen tust Du allerdings nicht, sondern verschiebst den Zahlungszeitpunkt nur in die Zukunft 😉
guckuck217.01.22 13:10
Benutzer200 schrieb:

100% richtig.
Aber es wird wahrscheinlich im Kreditvertrag stehen, dass die vorrangige Vormerkung gelöscht werden muss. Insofern kommt es auf die vertraglichen Vereinbarungen an. Sparen tust Du allerdings nicht, sondern verschiebst den Zahlungszeitpunkt nur in die Zukunft 😉

Beim Verkauf zahlt überlicherweise der Käufer den Notar ;-)

Aber gut, wenn das wirklich nur 25€ sind + bisschen Notar, kann man es natürlich "für den Kopf" machen lassen. Selbe Diskussion wie ne abbezahlte Grundschuld löschen zu lassen.
Benutzer20017.01.22 13:35
guckuck2 schrieb:

Beim Verkauf zahlt überlicherweise der Käufer den Notar ;-)
Aber nicht für die Belastungen des Verkäufers 😉
notar