ᐅ Kosten - Löschung einer Rückauflassungsvormerkung
Erstellt am: 16.01.22 10:16
jonhebbe16.01.22 10:16
Guten Morgen,
in meinem Grundstückskaufvertrag von 07/21 ist eine Rückauflassungsvormerkung für die Baupflicht innerhalb 3 Jahre für die verkaufende Gemeinde eingetragen. Ich kann die Löschung der Eintragung bei Fertigstellung des Rohbaus beantragen. Der Rohbau steht jetzt.
Ich wollte euch einmal fragen, wie ich das am kostensparendsten anstellen kann? Bzw. mit welchen Kosten ich allgemein dabei rechnen muss.
Wenn ihr genauere Infos benötigt, einfach eben Bescheid geben.
Vielen Dank
in meinem Grundstückskaufvertrag von 07/21 ist eine Rückauflassungsvormerkung für die Baupflicht innerhalb 3 Jahre für die verkaufende Gemeinde eingetragen. Ich kann die Löschung der Eintragung bei Fertigstellung des Rohbaus beantragen. Der Rohbau steht jetzt.
Ich wollte euch einmal fragen, wie ich das am kostensparendsten anstellen kann? Bzw. mit welchen Kosten ich allgemein dabei rechnen muss.
Wenn ihr genauere Infos benötigt, einfach eben Bescheid geben.
Vielen Dank
Ostseefan1216.01.22 12:49
Du lässt dir von der Gemeinde eine Löschungsbewilligung geben, sollte kostenfrei sein. Anschließend kannst du einen formlose Antrag beim Grundbuchamt stellen. Gebühren werden im niedrigen dreistelligen Betrag fällig. Notar ist nicht erforderlich.
User081516.01.22 18:36
Die Löschung der Rück-AV im Grundbuch kostet 25 EUR Festgebühr, Nr. 14152 Gerichts- und Notarkostengesetz. Ob dir die Gemeinde für die Löschungsbewilligung was berechnet kommt auf die Gemeinde an.
jonhebbe16.01.22 18:50
User0815 schrieb:
Die Löschung der Rück-AV im Grundbuch kostet 25 EUR Festgebühr, Nr. 14152 Gerichts- und Notarkostengesetz. Ob dir die Gemeinde für die Löschungsbewilligung was berechnet kommt auf die Gemeinde an.Alles klar, dann ist das mit dem niedrigen dreistelligen Betrag von dem in Beitrag #2 die Rede war also zu hoch gegriffen gewesen? Besten Dank
K1300S16.01.22 19:18
Also ich kann mich täuschen, aber in unserem Fall war es eher der niedrige dreistellige Betrag - insgesamt, also inkl. Kosten für Notar, GBA und Gemeinde.
guckuck216.01.22 19:39
Was geschieht, wenn es nicht gelöscht werden würde?
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