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ᐅ Klausel im Architektenvertrag - Planung


Erstellt am: 27.11.14 18:44

Username_wahl27.11.14 22:18
Hallo. Noch eine Frage. Um vorab die Gründungskosten besser abschätzen zu können, wollen wir vor einem Hausvertrag ein Bodengutachten erstellen lassen, wird ja meist auch empfohlen. Aber wie sieht es mit der Vermessung aus? Sollten wir das auch schonmal beauftragen oder das lieber dem Architekten überlassen? Und was genau wird dabei vermessen? Der Bebauungsplan mit "Regelquerprofil" liegt vor, hat das irgendwas damit zu tun? Was kostet die Vermessung?
Bauexperte28.11.14 11:35
Hallo,
passivhaus schrieb:

- Würdet Ihr die Klausel "Der Vertrag darf nur aus sehr wichtigen Gründen beendet werden." unterschreiben?
Jeder Vertrag läßt sich aus wichtigem Grund kündigen.
passivhaus schrieb:

- Würdet Ihr die Klausel "Pläne und Ausschreibungen dürfen nicht ohne Zustimmung [des Architekten] an unbeteiligte Dritte weitergegeben werden." unterschreiben?
Ich schätze, der Architekt möchte vermeiden, daß seine Planung/sein copyright von einem BU adaptiert wird. Du mußt klären, was Du kaufst: ein Recht die Planung zu verwenden oder die Planung insgesamt; ohne wenn und aber.

So, ohne weiteres würde ich es nicht unterschreiben, denn Du brauchst die Pläne ja, die Ausführungspläne erstellen zu lassen sowie die Ausschreibung selbst. Selbst Deine finanzierende Bank braucht die Pläne. Also präzisieren lassen!
passivhaus schrieb:

- Ist es normal, dass Stufe 9 vom Architekten nicht angeboten wird?
"Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Unternehmen. Überwachen der Beseitigung von Mängeln, die innerhalb der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche, längstens jedoch bis zum Ablauf von fünf Jahren seit Abnahme der Bauleistungen auftreten. Mitwirken bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen. Systematische Zusammenstellung der zeichnerischen Darstellungen und rechnerischen Ergebnisse des Objektes."

Wenn Dein Favorit dies ausschließt, wird es einen guten Grund dafür geben; nicht notwendigerweise unterstellen, daß er "zu faul" sei!

Nicht wenige Architekten sind heutzutage "nur" Entwurfsarchitekten; ihr Praxiswissen hält sich in Grenzen. nicht selten setzen sie auf langjährige Partnerschaften innerhalb der Handwerkerschaft. Deshalb empfehle ich häufig, die bauleitung einem externen Sachverständigen zu übertragen. Ich würde bis zur Leistungsphase 7 vergeben und für Leistungsphase 8 + 9 externen Sachverstand beauftragen.
passivhaus schrieb:

Aber wie sieht es mit der Vermessung aus? Sollten wir das auch schonmal beauftragen oder das lieber dem Architekten überlassen? Und was genau wird dabei vermessen? Der Bebauungsplan mit "Regelquerprofil" liegt vor, hat das irgendwas damit zu tun? Was kostet die Vermessung?
In NRW braucht es den Vorabzug Lageplan, ein Baugesuch überhaupt stellen zu können. Wenn das im SL ebenso der Fall sein sollte, beauftrage einen Vermesser Deines Vertrauens rechtzeitig.

Der Architekt benötigt die darauf vermerkten Höhen über NN, seine Planung an die Vorschriften des B-Planes anpassen zu können; ebenso sind darauf die Kanalsohlenhöhen vermerkt. Auch muß der Vermesser das Schnurgerüst ziehen und später auch den fertigen Hauskörper nochmals vermessen und an das Katasteramt weiterleiten. Abhängig von den Kosten des Grundstückes, des Bodenrichtwertes und der beauftragten Stufen im Rheinland zwischen TEUR 2.8 und 3.5.

Grüße, Bauexperte
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