W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ KFW- Förderung bei einer Eigentumswohnung/ Einstufung


Erstellt am: 15.02.21 21:38

nordanney16.02.21 09:49
parcus schrieb:

Es wird immer das Gebäude nach Anzahl der Wohneinheiten gefördert.
Machen wir es doch bitte genau. Das gesamte Gebäude muss einen Standard X erreichen, damit die einzelnen Wohnungen eine Förderung bekommen können, sofern diese auch von den jeweiligen Eigentümern beantragt wird.

Beispiel aus der Praxis: Neubau Mehrfamilienhaus-Anlage mit Vollsortimenter im EG. Wohnbereich Grundstück. nach KfW 55 geplant, jedoch macht die Gewerbeeinheit im EG Probleme, da durch den Eingangsbereich bzw. die Glasfronten nur diese Einheit nicht den KfW 55 Vorgaben entspricht. Ergebnis ist, dass durch diesen Edeka/REWE für in dem Beispiel über 100 Wohneinheiten keine Förderung beantragt werden konnte.
parcus16.02.21 10:00
Gilt nur zu dem Beispiel von


Auszug KfW aus den FAQ

Systemgrenzen, gemischt genutzte Gebäude

Ist nach § 22 Energieeinsparverordnung für ein gemischt genutztes Gebäude eine
getrennte Betrachtung der Gebäudeteile mit Wohn- und mit
Nichtwohnnutzung nicht erforderlich, ist der Nachweis für ein
KfW-Effizienzhaus dem gemäß für das Gesamtgebäude zu führen.
Sind die Gebäudeteile nach § 22 Energieeinsparverordnung jedoch getrennt zu
betrachten, ist entsprechend auch der Nachweis eines
KfW-Effizienzhauses für einen Gebäudeteil getrennt zu führen.
Die Berücksichtigung trennender Bauteile erfolgt dabei nach
Anlage 1 Nummer 2.6 Energieeinsparverordnung.
Bei der Mischnutzung sind folgende Fälle zu unterscheiden:
• Wenn das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt
wird (> 50 % der Gebäudenutzfläche), handelt es sich
grundsätzlich um ein Wohngebäude. In diesem Fall ist der
Wohngebäudeteil nach § 22 Absatz 1 Energieeinsparverordnung dann getrennt zu
bilanzieren, wenn für den Nichtwohngebäudeteil die folgenden
drei Kriterien erfüllt sind:
- Die Nutzung ist nicht wohnähnlich und
- die technische Ausstattung des Nichtwohngebäudeteils
unterscheidet sich wesentlich von der der Wohnnutzung
(z. B. zusätzliche Lüftungstechnik, Kühlung, etc.) und
- der Flächenanteil der Nichtwohnnutzung an der
Gebäudenutzfläche ist erheblich (im Allgemeinen > 10 %).
• Wenn das Gebäude überwiegend zu Nichtwohnzwecken
genutzt wird (> 50 % der beheizten oder auch gekühlten
Nettogrundfläche), handelt es sich grundsätzlich um ein
Nichtwohngebäude. Für die Bilanzierung gelten nach
§ 22 Absatz 2 Energieeinsparverordnung folgende Regeln:
- Ist der Anteil der Flächen mit wohnähnlicher Nutzung
unerheblich (im Allgemeinen < 10 %), ist das Gebäude
insgesamt als Nichtwohngebäude zu bilanzieren.
- Ist der Anteil der Wohnnutzung erheblich (im Allgemeinen
> 10 %), ist für den Wohngebäudeteil ein getrennter
Nachweis zu führen.
Die Voraussetzungen, unter denen die Gebäudeteile gemischt
genutzter Gebäude entweder gemeinsam oder getrennt zu
betrachten sind, kommentiert die Auslegung XI-27 zu
§ 22 Energieeinsparverordnung 2009 (gemischt genutzte Gebäude).
Die Bewertung und Feststellung der für ein gemischt genutztes
Gebäude jeweils erforderlichen Betrachtung erfolgt durch den
Energieeffizienz-Experten auf Basis der gesetzlichen bzw.
ordnungsrechtlichen Bestimmungen.
Jimjo220318.02.21 18:52
Danke erstmal für die netten Nachrichten, hatten heute das Gespräch mit dem Bauträger, er sagte sie bauen nach KFW Standard. Jetzt ist die Frage was ist die Definition KFW- Standard heutzutage? Er wusste aber nicht in welche Richtung und teilte mit, dass die Baubeantragung, noch vor dieser neuen Förderung stattgefunden hat, also im letzten Jahr. Muss er einen Antrag stellen bei der KFW um nachzuweisen ob es in Richtung KFW 55 geht oder eher 40 bzw. Weil wenn wir beispielsweise einen Kreditantrag stellen, bei der Bank leitet die ja dann auch den für die KFW ein also den 153er. Müssen wir dafür schon vom Bauträger einen Bescheid haben der besagt, dass es in Richtung KFW 55,40 geht? Oder reicht es, wenn wir einfach im Nachhinein einen Energie-Experten engagieren wie von der KFW gewünscht.

vielen Dank im Voraus
parcus18.02.21 19:25
Ihr müsst die Bestätigung zum Antrag (BZA) bei der KfW von dem Energieberater des Bauträgers eurer Hausbank vorlegen.
Dort steht auch drin ob KfW55 Standard oder besser.
kfwgebäudenutzflächeenergieeinsparverordnungförderunggebäudeteilenachweiswohnnutzungbauträgerantrag