ᐅ KfW -Baubegleitung / Nachweis / Abnahme
Erstellt am: 10.11.2015 00:04
cumpa 13.11.2015 09:40
Den Schornsteinfeger werde ich auf keinen Fall nehmen. Bei dem letzteren der Sachverständige ist, würde ich ca. 2500€ mit 6 Sichtprüfungen zahlen.
oleda222 13.11.2015 10:04
Das hört sich doch realistisch an.
Häuslebau3r 17.11.2015 09:32
Wie nennt sich nun die Firma bzw. der Gutachter oder Begleiter den du dann dabei hast? Energieberater / Sachverständiger?
Payday 24.11.2015 19:41
du kannst auch das Bauunternehmen fragen. die arbeiten häufig mit einen zusammen (inoffiziell) und haben so eventuell bessere preise. wir bekamen bei uns direkt ein Angebot eines sachverständigen für die kfw Abnahme vom Bauunternehmen ausgehändigt. wir haben uns auch gleich für den entschieden und die Sache war für uns durch.
alexm86 24.11.2015 19:55
Das ist nicht unbedingt von Vorteil wenn die Beiden sich gut kennen.....
MarcWen 24.11.2015 19:55
Weiß denn wer genau, wie sich das mit der Förderung bei Bauunterstützung verhält?
kfw/431
"Das Wichtigste in Kürze
wir übernehmen 50 % der Kosten: bis 4.000 Euro pro Vorhaben
für alle, die Wohnraum energetisch sanieren
nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430"
Schaut man sich dann die neuen kfw/153 Prospekte an, so findet sich hier folgender Absatz:
"Zusätzliche Förderung der Leistungen des Sachverständigen
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen externen und unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung" (Programmnummer 431).
Mit einer Förderzusage im Programm 153 haben Sie einen Anspruch auf eine Förderung der Baubegleitung, sofern die Förderbedingungen im Programm 431 eingehalten werden. Der Zuschuss ist nach Abschluss des Vorhabens separat zu beantragen.
Heisst das also, dass man ab April 2016 für den Sachverständigen einen Zuschuss bei der kfw beantragen kann?
kfw/431
"Das Wichtigste in Kürze
wir übernehmen 50 % der Kosten: bis 4.000 Euro pro Vorhaben
für alle, die Wohnraum energetisch sanieren
nur möglich in Kombination mit den Förderprodukten 151/152 oder 430"
Schaut man sich dann die neuen kfw/153 Prospekte an, so findet sich hier folgender Absatz:
"Zusätzliche Förderung der Leistungen des Sachverständigen
Für die energetische Fachplanung und Baubegleitung Ihres Vorhabens durch einen externen und unabhängigen Sachverständigen gewährt die KfW einen zusätzlichen Zuschuss im Programm "Energieeffizient Bauen und Sanieren – Baubegleitung" (Programmnummer 431).
Mit einer Förderzusage im Programm 153 haben Sie einen Anspruch auf eine Förderung der Baubegleitung, sofern die Förderbedingungen im Programm 431 eingehalten werden. Der Zuschuss ist nach Abschluss des Vorhabens separat zu beantragen.
Heisst das also, dass man ab April 2016 für den Sachverständigen einen Zuschuss bei der kfw beantragen kann?
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