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ᐅ KFW 55 in Teilbeheiztem Keller - Kaltkeller


Erstellt am: 09.02.2016 09:30

Sebastian79 10.02.2016 21:17
Nur wegen zwei Räumen brauchst Du keine 2kW stärkere WP - das kann man recht sicher ohne weitere Werte behaupten.

Welche Heizlast soll das Haus denn haben? Das muss ja feststehen, wenn danach gebohrt wird...wir haben 1x140m.

Wie viel qm2 beheizte Fläche habt Ihr denn?

Wir haben bei knapp 250qm2 beheizte Fläche eine Heizlast von 8,1kW - und wir haben es mit der Dämmung nicht übertrieben (14cm oben, 10cm Keller).

cumpa 10.02.2016 21:36
Bauexperte schrieb:
Wie lautet der _genaue_ Textbaustein zu KfW 55?

Festpreis-, Bauzeitgarantie und individuelle Planung:
Jedes Bauvorhaben wird in Abstimmung mit den zukünftigen Bauherren individuell geplant und im Rahmen
der Möglichkeiten, baulichen Vorgaben und Gegebenheiten den Wünschen der Besitzer angepasst. Für den
Hausbau erhält der Bauherr nach Festlegung des Leistungsumfangs eine Festpreisgarantie
(Gültigkeitsdauer 12 Monate) und eine Bauzeitgarantie (ab 7 Monaten) einen Ausblick über die insgesamt
entstehenden Aufwendungen zum Hausbau helfen Ihnen, Ihren sicheren Weg ins neue Zuhause zu gehen.

cumpa 10.02.2016 21:43

Unsere Heizfläche ist ohne die 2 Zusatzräume 208qm.
Heizlast steht noch nicht fest, weil angeblich die Ausführungsplanung noch nicht beendet ist.

Bauexperte 10.02.2016 21:46
Das letzte post ist pure Werbung! Dem vorherigen zu KfW 55 fehlen die Texte zu den Voraussetzungen, zum Erlangen des Effizienzhausstatus 55. Sicher, dass Du nicht etwas überlesen/vergessen hast?

Wie ich die letzten Tage wiederholt feststellen musste, können Antworten nur helfen, wenn sämtliche Informationen vorliegen.


Grüße, Bauexperte
Bauexperte

Sebastian79 10.02.2016 21:46
Dann kann er das gar nicht sagen, dass eine größere Heizung benötigt wird.

Gegen den Aufpreis der Fußbodenheizung wirst Du wenig bis gar nichts machen können - sein Hausbau, seine Preise.

Empfehlen würde ich immer eine Vollheizung, denn sonst müssen die anderen Räume die ohne Heizung mit beheizen.

Wie sind denn Deine Dämmwerte?

cumpa 10.02.2016 22:27
Weiteres habe ich nicht gefunden. Mehrfach im Vertrag wird beschrieben dass es
Unsere Massivhäuser werden nach den jeweils gültigen DIN-Normen und den anerkannten Regeln der Baukunst in konventioneller Weise errichtet. Abweichungen und Änderungen von dieser Bau- und Leistungsbeschreibung sind durch gesetzliche Neuregelungen, behördliche Auflagen, Änderungen der Rechtsprechung aus technischen und statischen Gründen und durch den Austausch von qualitativ gleich- oder höherwertigen Baumaterialien dem Auftragnehmer vorbehalten. Sämtliche Maße der Zeichnungen und Skizzen sind in der Regel Rohbaumaße, was bei der Planung, der Möbelstellung usw. zu beachten ist. Der Schall- und Wärmeschutz unserer Objekte wird gemäß den Anforderungen eines KfW 55 Hauses Stand Energieeinsparverordnung 2015 und dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) in ihrer zum Zeitpunkt des Kaufvertragesgültigen Fassung und der geltenden Schallschutzverordnung ausgeführt.
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