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Erstellt am: 23.09.2024 12:12

11ant 26.09.2024 18:37
Aspirant schrieb:

Naja, der u-Wert von Fenstern ist halt deutlich höher als der von Wand. Mit vollverglasung ist da leider nichts.
Ja, aber die Rede war von "raumhoch" (also bodentief mit deckengleichem Sturz), nicht von vollflächig.

Aspirant 27.09.2024 07:39
Genau genommen hast du natürlich recht, wobei raumhoch ohne sehr große Flächen ja kaum vorkommen dürfte…

Mangolicious 22.10.2024 22:14
Ist es richtig, dass ich nach der Ablauf der Zinsbindung ein Sonderkündigungsrecht habe, dass man auch eine längere Vertragslaufzeit wählen kann?

nordanney 22.10.2024 22:20
Mangolicious schrieb:

Ist es richtig, dass ich nach der Ablauf der Zinsbindung ein Sonderkündigungsrecht habe
Nein, zum Ablauf einer Zinsbindung hat man immer ein reguläres Kündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du bei länger laufenden Zinsbindungen. Und zwar 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten.

Somit bestenfalls nach 10,5 Jahren. In der Praxis aufgrund der sukzessiven Auszahlung des Darlehens nach Baufortschritt aber (deutlich) später. Wird das Darlehen z.B. erst neun Monate nach Vertragsunterzeichnung vollständig ausgezahlt, so kannst Du nach 10 Jahren und neun Monate mit einer Frist von dann sechs Monaten kündigen.

Das steht in §489 Baugesetzbuch.

Mangolicious 22.10.2024 22:23
nordanney schrieb:

Nein, zum Ablauf einer Zinsbindung hat man immer ein reguläres Kündigungsrecht. Ein Sonderkündigungsrecht hast Du bei länger laufenden Zinsbindungen. Und zwar 10 Jahre nach vollständiger Auszahlung mit einer Frist von sechs Monaten.

Somit bestenfalls nach 10,5 Jahren. In der Praxis aufgrund der sukzessiven Auszahlung des Darlehens nach Baufortschritt aber (deutlich) später. Wird das Darlehen z.B. erst neun Monate nach Vertragsunterzeichnung vollständig ausgezahlt, so kannst Du nach 10 Jahren und neun Monate mit einer Frist von dann sechs Monaten kündigen.

Das steht in §489 Baugesetzbuch.

Danke für die verständliche Erklärung. Jetzt ist nur die Frage, ob man pokert und 10 Jahre Zinsbindung wählt...

nordanney 22.10.2024 22:35
Mangolicious schrieb:

Danke für die verständliche Erklärung. Jetzt ist nur die Frage, ob man pokert und 10 Jahre Zinsbindung wählt...
Das ist nicht nur einfaches Pokern. Das ist auch Mathematik.

Nimm 100k Darlehen für 20 Jahre fest und 30 Jahre Laufzeit. Daneben legst Du 100k Darlehen für 10 Jahre fest und derselben Rate wir für das zuerst genannte Darlehen (wird dann eine kürzere Laufzeit).
Nach 10 Jahren hast Du dann eine (deutlich) niedrigere Restschuld aufgrund der höheren Tilgung. Kannst Dir dann ausrechnen, wie hoch der Zins steigen muss, damit Du in der noch verbleibenden Laufzeit (20 Jahre) pari zum lang laufenden Darlehen kommst.

Vielleicht kommt dann dabei raus, dass in 10 Jahren der Zins auf 7% steigen kann und Du trotzdem nicht drauf zahlen musst. Die 7% wären schon sehr unwahrscheinlich und insofern die Entscheidung recht einfach.
Tatsächlich kannst Du bei der 10-jährigen Zinsfestschreibung aktuell (je nach tilgungsfreien Jahren) fast 20% mehr tilgen in den 10 Jahren als mit der 20-jährigen Zinsfestschreibung (bei obigem Beispiel). Das ist schon eine Summe und macht sich in einer Anschlussfinanzierung deutlich bemerkbar.
(musst mal nachrechnen, vielleicht ist die Summe sogar noch höher, wenn Du durch die höhere Tilgung in kürzere Laufzeit und damit noch günstigeren Zinssätze rutschst).
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