ᐅ Kein Stauraum im Garten
Erstellt am: 13.01.14 23:58
uwe7214.01.14 11:37
Man darf ja an der Grenze nur eine Wand (Garage, etc.) mit max. 9 Meter Länge haben.
Hinter der Garage (6m Länge) habe ich allerdings noch 4-5 Meter Platz. Mit dem Platz kann ich auch so nicht viel anfangen.
Kann ich dann hinter der Garage ein Carport anbringen mit 4 Meter Länge. Mit den 6m Garage wäre ich dann bei 10 Metern.
Meine eigentliche Frage: Zählt der Carport auch als "Wandfläche"? Eigentlich ja nicht oder? Er hat keine "Wand".
Hinter der Garage (6m Länge) habe ich allerdings noch 4-5 Meter Platz. Mit dem Platz kann ich auch so nicht viel anfangen.
Kann ich dann hinter der Garage ein Carport anbringen mit 4 Meter Länge. Mit den 6m Garage wäre ich dann bei 10 Metern.
Meine eigentliche Frage: Zählt der Carport auch als "Wandfläche"? Eigentlich ja nicht oder? Er hat keine "Wand".
ypg14.01.14 11:44
uwe72 schrieb:
Man darf ja an der Grenze nur eine Wand (Garage, etc.) mit max. 9 Meter Länge haben.Das nennt sich Grenzbebauung und hat "mit Wänden nicht viel zu tun". Ein Carport ist auch eine Grenzbebauung!
Der Da14.01.14 11:45
Also bei uns heisst das Grenzbebauung. Und hier ist es egal, ob das ein Gartenhaus, eine Garage oder ein Carport ist.
Auch das Dach eines Carports nimmt deinem Nachbarn die Sonne.
Aber bei uns ist es weniger streng, wir dürfen bis 12 m 🙂
Auch das Dach eines Carports nimmt deinem Nachbarn die Sonne.
Aber bei uns ist es weniger streng, wir dürfen bis 12 m 🙂
f-pNo14.01.14 12:01
Wir haben uns ebenfalls für ein 4 m breites Carport mit einem ca. 2 m tiefen Abstell"schuppen" entschieden. Wir werden dann zur Nordseite eine Trennwand/Palisadenwand o.ä. anbringen (nicht bis ganz hoch unter das Dach). Somit haben wir bei dem Carport eine wettergeschützte Abstellmöglichkeit, bei der i.d.R. auch ein vereisen der Autoscheiben nicht auftreten sollte.
Solltest Du zwingend eine Garage haben wollen, wäre allerdings der erste Vorschlag überlegenswert: ein einfaches Gartenhäuschen.
Solltest Du zwingend eine Garage haben wollen, wäre allerdings der erste Vorschlag überlegenswert: ein einfaches Gartenhäuschen.
f-pNo14.01.14 12:02
Ach so - wenn man Edit braucht, ist es nicht da:
Auch bei uns darf eine Grenzbebauung bis max. 11,99 m erfolgen.
Auch bei uns darf eine Grenzbebauung bis max. 11,99 m erfolgen.
DG03.03.14 20:58
uwe72 schrieb:
Man darf ja an der Grenze nur eine Wand (Garage, etc.) mit max. 9 Meter Länge haben.
Hinter der Garage (6m Länge) habe ich allerdings noch 4-5 Meter Platz. Mit dem Platz kann ich auch so nicht viel anfangen.
Kann ich dann hinter der Garage ein Carport anbringen mit 4 Meter Länge. Mit den 6m Garage wäre ich dann bei 10 Metern.
Meine eigentliche Frage: Zählt der Carport auch als "Wandfläche"? Eigentlich ja nicht oder? Er hat keine "Wand".Hallo Uwe,
das Carport zählt auch als Grenzbebauung und wenn Du die 9m zu einer Grenze überschreitest, musst Du den Rest idR per Baulast auf dem Nachbargrundstück sichern.
Dazu kommt, dass der Anbau dann ebenfalls grenzständig ist, obwohl er nicht genau an der Grenze steht, d.h., insgesamt bist Du dann bei 13m Grenzbebauung. Solange Du keine weitere Grenzbebauung hast oder planst, geht das noch.
Clever wäre es allerdings, die Garage in 9 x 3 m Größe direkt an die hintere Grenze zu bauen, dann brauchst Du keine Baulast, hast 12m Grenzbebauung und keinen toten Raum hinter der Garage.
MfG
Dirk Grafe
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