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ᐅ Kauf Grundstück mit Erbvorschuss


Erstellt am: 16.06.20 21:40

aero201618.06.20 18:50
Tolentino schrieb:

Hab ich irgendwas verpasst? Hier geht es doch um erwachsene Kinder?! Die dürfen sich doch was schenken lassen bzw. dürfen ja wohl selbst entscheiden, ob sie der Verantwortung gewachsen sind?
ne, das ist schon klar. Aber hatte
die glorreiche Idee, dass das Grundstück auf den Namen des gemeinsamen Kindes laufen soll, um den Trennungsfall bestmöglich zu regeln. Jedenfalls habe ich so verstanden.
Und das geht eben aller Voraussicht nach nicht, es sei denn man kann das Familiengericht, bzw den von diesem bestellten Ergänzungspfleger davon überzeugen, dass das für das Kind nicht rechtlich nachteilig ist.
Versuchen kann man‘s natürlich.
Tolentino18.06.20 19:38
Ach so! Das habe ich echt verpasst.
11ant18.06.20 20:07
aero2016 schrieb:

Aber @11ant hatte
die glorreiche Idee, dass das Grundstück auf den Namen des gemeinsamen Kindes laufen soll, um den Trennungsfall bestmöglich zu regeln. Jedenfalls habe ich @11ant so verstanden.
Das ist im wesentlichen so richtig verstanden. Gabi aus Bad Salzdetfurth meint, Bommes´ Kumpel habe es so gemacht: 1. das Kind von der Abgabenzahllast freigestellt (Folge: Ergänzungspfleger kann ruhig schlafen) und 2. das Grundstück dann vom Kind erbgepachtet (Folge: der Kumpel selbst nebst Gattin die ja vielleicht mit ihm verheiratet bleibt sind die hausfinanzierenden Bauherren und der Schlaf bleibt auch ruhig). Was man von anderer Leute Kumpels nicht alles abgucken kann, kaum zu glauben.
https://www.instagram.com/11antgmxde/
https://www.linkedin.com/company/bauen-jetzt/
aero201618.06.20 20:10
Kann man natürlich machen. Komplizierter geht es aber kaum. Ein vernünftiger Ehevertrag dürfte da einfacher und nervenschonender umzusetzen sein.
11ant18.06.20 20:13
Der TE ist ja auch zwei Schenkungen jünger als ich (und Bommes´ Kumpel).
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grundstück