ᐅ Kauf Grundstück mit Erbvorschuss
Erstellt am: 16.06.20 21:40
Birkenfelder 18.06.20 12:26
Hallo,
ihr habt mir schon sehr viel weiterhelfen können, vielen lieben Dank!
Jetzt nachdem das ganze gedanklich etwas "gesackt" ist, wird für mich vieles klarer. Wir werden uns wie von euch allen geraten noch professionellen Rat (ich hoffe ich trete euch damit nicht auf die Füße, das ist keinesfalls euch gegenüber abwertend zu verstehen) von mehreren Stellen einholen.
Ihr seid einfach die Besten!
ihr habt mir schon sehr viel weiterhelfen können, vielen lieben Dank!
Jetzt nachdem das ganze gedanklich etwas "gesackt" ist, wird für mich vieles klarer. Wir werden uns wie von euch allen geraten noch professionellen Rat (ich hoffe ich trete euch damit nicht auf die Füße, das ist keinesfalls euch gegenüber abwertend zu verstehen) von mehreren Stellen einholen.
Ihr seid einfach die Besten!
11ant 18.06.20 13:28
Birkenfelder schrieb:
Beziehst du das auf meinen Vorschuss oder mein/unser Erbe auf unser Kind?Wenn ich nicht älter werde als hundert Jahre, langt die Zeit bis zum Erblassen nur noch viermal für Schenkungen. Auf den ganzen Rest zahlt das arme Kind Steuern. Für was ihm längst gehört zahlt es die nicht mehr. Da zahle doch lieber ich Miete an mein Kind, oder ?Birkenfelder schrieb:
Wir werden uns wie von euch allen geraten noch professionellen Rat (ich hoffe ich trete euch damit nicht auf die Füße, das ist keinesfalls euch gegenüber abwertend zu verstehen) von mehreren Stellen einholen.Genau dazu riet ich ja: Äußerungen von sämtlichen ForendiskutantInnen nur als Zweitmeinungsimpulse zu verstehen und den eigentlichen Rat von Fachleuten einzuholen - wegen der rechtlichen Relevanz von den gesetzlich vorgesehenen, und wegen der Komplexität aus allen tangierten Fachbereichen. aero2016 18.06.20 13:38
11ant schrieb:
Wenn ich nicht älter werde als hundert Jahre, langt die Zeit bis zum Erblassen nur noch viermal für Schenkungen. Auf den ganzen Rest zahlt das arme Kind Steuern. Für was ihm längst gehört zahlt es die nicht mehr. Da zahle doch lieber ich Miete an mein Kind, oder ?
Genau dazu riet ich ja: Äußerungen von sämtlichen ForendiskutantInnen nur als Zweitmeinungsimpulse zu verstehen und den eigentlichen Rat von Fachleuten einzuholen - wegen der rechtlichen Relevanz von den gesetzlich vorgesehenen, und wegen der Komplexität aus allen tangierten Fachbereichen.Du wirst Deinem Kind keine Miete bezahlen können, weil Dein Kind kein finanziertes Haus auf sein bar bezahltes Grundstück bauen können wird. Das verhindern die Gesetze zum Schutze der Kinder.Der zweite Rat ist der einzig richtige- wendet euch an einen juristischen Fachmann.
11ant 18.06.20 13:48
aero2016 schrieb:
Du wirst Deinem Kind keine Miete bezahlen können, weil Dein Kind kein finanziertes Haus auf sein bar bezahltes Grundstück bauen können wird. Das verhindern die Gesetze zum Schutze der Kinder.Ersetze im konkreten Fall des TE meinetwegen die Miete durch Erbpacht - nun aber over & out, wir wollen ja doch brav Abstand von einer Rechtsberatung halten (was aber um so effizienter gelingt, je heller die Fragesteller die Lücken zum Mitdenken erkennen). Tamstar 18.06.20 13:50
aero2016 schrieb:
Du wirst Deinem Kind keine Miete bezahlen können, weil Dein Kind kein finanziertes Haus auf sein bar bezahltes Grundstück bauen können wird. Das verhindern die Gesetze zum Schutze der Kinder.Ich verstehe es so, dass das Haus, das er jetzt auf das Grundstück seiner Eltern baut, frühzeitig seinem/seinen Kindern überschreiben soll?! Also quasi sobald die Familienplanung abgeschlossen ist. Geht das nicht? aero2016 18.06.20 14:52
Tamstar schrieb:
Ich verstehe es so, dass das Haus, das er jetzt auf das Grundstück seiner Eltern baut, frühzeitig seinem/seinen Kindern überschreiben soll?! Also quasi sobald die Familienplanung abgeschlossen ist. Geht das nicht?nur, wenn das Grundstück lastenfrei ist. Vielleicht nicht mal dann, da mit einem Grundstück auch finanzielle Verpflichtungen einher gehen.das entscheidet das Familiengericht (welches der Notar einschalten wird).
Ähnliche Themen