W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Ist eine Einliegerwohnung zwingend (eigene) Wohneinheit?


Erstellt am: 09.02.2024 02:38

BauPaar 09.02.2024 02:38
Moin,

wir halten ja immer noch die Augen nach Neubauchancen offen, und haben nun ein Neubaugebiet im Auge, wo es relativ viele freie Grundstücke gibt. Laut tel. Info werden wohl auch einige Reservierungen wieder frei werden, da Finanzierungen platzen - des einen Leid, des anderen Freud' also.

Nun ist in dem extra für dieses Gebiet aufgestelltem neuen Bebauungsplan vermerkt, dass je vollen x m2 eine Wohneinheit zulässig ist, je Wohngebäude bis zu zwei Wohneinheiten, DH zählen als eine Gebäudeeinheit, sodass je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit zulässig ist.

Heisst das jetzt, dass auch keine Einliegerwohnung zulässig ist? Die m2-Grenzen sind quasi passend zu den Grundstücken gesetzt, es passt immer lediglich eine Wohneinheit auf jedes Grundstück, DH brauchen danach immer zwei Grundstücke.

Gibt es eine Regelung, nach der eine kleine (deutlich untergeordnete) Einliegerwohnung (gerade zur späteren Betreuung im Alter) zwingend zulässig ist oder wenigstens 'herbeiargumentiert' werden kann, oder ist der Traum schon auf den 2. Blick (von min. 42 geplatzt?

Es geht um Schleswig-Holstein, falls das von Belang ist.

Danke für Eure Meinungen!

jens.knoedel 09.02.2024 09:06
BauPaar schrieb:

Gibt es eine Regel(ung), nach der eine kleine (deutlich untergeordnete) Einliegerwohnung (gerade zur späteren Betreuung im Alter) zwingend zulässig ist oder wenigstens 'herbeiargumentiert' werden kann, oder ist der Traum schon auf den 2. Blick (von min. 42 geplatzt?
Es gibt auch kein "bisschen schwanger". Entweder gibt es zwei Wohneinheiten oder nicht. Deine Frage und diesen Thread kann man ganz kurz beenden. Sorry.
BauPaar schrieb:

Nun ist in dem extra für dieses Gebiet aufgestelltem neuen Bebauungsplan vermerkt, dass je vollen x m2 eine Wohneinheit zulässig ist, je Wohngebäude bis zu zwei Wohneinheiten. Das heisst zählen als eine Gebäudeeinheit, sodass je Doppelhaushälfte 1 Wohneinheit zulässig ist.

Heisst das jetzt, dass auch keine Einliegerwohnung zulässig ist? Die m2-Grenzen sind quasi passend zu den Grundstücken gesetzt, es passt immer lediglich eine Wohneinheit auf jedes Grundstück, DH brauchen danach immer zwei Grundstücke.
Das bedeutet ganz konkret?

Tolentino 09.02.2024 09:52
Idee: Ein Abschließbares Zimmer mit Duschbad/-WC en suite und Kochnische mit mindestens 20 - 30m² Größe erfüllt euren Wunsch und Wäre wohl keine Wohneinheit wenn es nicht eigenständig von außen begehbar ist. Auf'm Grundriss würde ich aber keine Kochnische einzeichnen lassen.

kbt09 09.02.2024 09:58
Tolentino schrieb:

Ein Abschließbares Zimmer mit Duschbad/-WC en suite und Kochnische mit mindestens 20 - 30m² Größe erfüllt euren Wunsch und Wäre wohl keine Wohneinheit wenn es nicht eigenständig von außen begehbar ist.
Ist dann aber auch nicht als 2. Wohneinheit mit KfW-Krediten etc. finanzierbar.

jens.knoedel 09.02.2024 10:01
Tolentino schrieb:

Idee: Ein Abschließbares Zimmer mit Duschbad/-WC en suite und Kochnische mit mindestens 20 - 30m² Größe erfüllt euren Wunsch
Dann kann man auch direkt passend bauen und im EG ein zukünftiges Schlafzimmer mit Bad einplanen.

Davon abgesehen finde ich so eine Idee Geldverschwendung (außer der TE ist schon gegen Ende 50). Es ist ja nicht nur die Fläche für den Pfleger. Auch das Bad muss schon passend geplant werden + Türbreiten für den Rollstuhl + Flurbreite + Bewegungsflächen etc. Ich baue heute ein Haus für meine jetzigen Bedürfnisse und haue nicht unnötiges Geld raus, um vielleicht in 35 Jahren ein eventuell passendes Haus zu haben. Dann verkaufe ich lieber und ziehe in einen Bungalow - Pflege und Mehrgeschossigkeit sind immer Mist.

Tolentino 09.02.2024 10:20
kbt09 schrieb:

Ist dann aber auch nicht als 2. Wohneinheit mit KfW-Krediten etc. finanzierbar.
Davon hat ja der Frage auch nichts gesagt. Aber ist ein wichtiger Hinweis, ja.
jens.knoedel schrieb:

Dann kann man auch direkt passend bauen und im EG ein zukünftiges Schlafzimmer mit Bad einplanen.
Genau, das meinte ich auch.
jens.knoedel schrieb:

Davon abgesehen finde ich so eine Idee Geldverschwendung (außer der TE ist schon gegen Ende 50). Es ist ja nicht nur die Fläche für den Pfleger. Auch das Bad muss schon passend geplant werden + Türbreiten für den Rollstuhl + Flurbreite + Bewegungsflächen etc. Ich baue heute ein Haus für meine jetzigen Bedürfnisse und haue nicht unnötiges Geld raus, um vielleicht in 35 Jahren ein eventuell passendes Haus zu haben. Dann verkaufe ich lieber und ziehe in einen Bungalow - Pflege und Mehrgeschossigkeit sind immer Mist.

Das sehe ich ähnlich, aber ich kann auch nachvollziehen, dass es viele anders sehen ("Man baut nur einmal" etc.) und die Praxis zeigt, dass man gerade im Alter auch gedanklich nicht mehr so flexibel ist (Altersstarrsinn) und einfach nicht mehr weg will aus "seinem" Lebenswerk (Neophobie = Angst vor Unbekanntem). Zumindest ist das wohl bei einem großen Anteil der Menschen so.
Wenn raus, dann gleich horizontal oder weil man geistig eh nicht mehr da ist, erledigen die Kinder das für einen.

Und noch ein Punkt: Dieses persönliche Pflegepersonal im Haus muss man sich auch erstmal leisten können. Ich vermute für die meisten sieht das eher so aus, dass das Haus verkauft werden muss, um die Pflege zu finanzieren.
wohneinheitengrundstückeeinliegerwohnungkochnische