Ist ein Angebot bindend oder sind Abweichungen erlaubt

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Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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C

Curly

Ein Angebot gilt immer nur wenn es auch tatsächlich genauso ausgeführt wird, wie im Angebot beschrieben. Änderst du jetzt einfach etwas ab, dann kann dir der Handwerker einen neuen Preis dafür machen. Es ist bei solchen Angebotsänderungen immer sinnvoll gleich schriftlich einen korrigierten Preis zu bekommen.

LG
Sabine
 
H

HilfeHilfe

Jup, er klärt nun mit seinem Lieferanten, wieso die so teuer waren....
Ich will mich hier nur vorher informieren, wie die Lage aussieht, wenn ich dann die Antwort dazu morgen erhalte....

Würde mich gerne mit dem einigen, keine Lust auf den Stress.
Na immerhin da warte mal ab . Evtl hat er bei dem Stein weniger Rabatt da er die Menge nicht abnimmt . glaub auch nicht das er dir entgegen kommt wenn er wirklich so viel bezahlt hat
 
K

Knallkörper

Die Frage ist, wie genau ist der Vorgang vonstatten gegangen. Hat der Handwerker ein schriftliches Angebot erstellt? Oder war es ein Kostenvoranschlag? Hast du daran Änderungen vorgenommen und es schriftlich mit diesen Änderungen beauftragt? Oder hat der Handwerker später ein Nachtragsangebot erstellt? Hast du ein pauschales Angebot oder sind dort Einheitspreise für verschiedene Positionen (Steine?) drin? Habt ihr schriftlich vereinbart, dass auch die VOB gilt?

Die Sache mit den 20% Preissteigerung, die hier angesprochen wurde, stimmt so überhaupt nicht. Es ist nicht so, dass der Handwerker bis zu 20% mehr Geld verlangen kann, ohne Auftrag. Im Gegenteil: Wenn seine Kosten um bis zu 20% steigen, kann er häufig trotzdem KEINE Mehrkosten an den Bauherren weitergeben, außer es wurde explizit beauftragt! (BHG Urteil aus 2008)

Falls ihr die VOB vereinbart habt, dann gilt, dass der Handwerker dir unverzüglich anzeigen muss, wenn es zu Mehrkosten gegenüber dem Vertrag kommt. Die Kosten einer geänderten Leistung muss er auf der gleichen Kalkulationsgrundlage berechnen, auf der auch der Hauptauftrag beruht. Wenn die Steine dann billiger sind, kann im Umkehrschluss die Gesamtsumme nicht höher werden. Du kannst du Offenlegung der Kalkulationsgrundlage verlangen, d.h. auch die Lieferscheine für das Material.

Langsam verstehe ich, warum mein Haus vergleichsweise so günstig war...
 
S

Snowy36

Die Frage ist, wie genau ist der Vorgang vonstatten gegangen. Hat der Handwerker ein schriftliches Angebot erstellt? Oder war es ein Kostenvoranschlag? Hast du daran Änderungen vorgenommen und es schriftlich mit diesen Änderungen beauftragt? Oder hat der Handwerker später ein Nachtragsangebot erstellt? Hast du ein pauschales Angebot oder sind dort Einheitspreise für verschiedene Positionen (Steine?) drin? Habt ihr schriftlich vereinbart, dass auch die VOB gilt?

Die Sache mit den 20% Preissteigerung, die hier angesprochen wurde, stimmt so überhaupt nicht. Es ist nicht so, dass der Handwerker bis zu 20% mehr Geld verlangen kann, ohne Auftrag. Im Gegenteil: Wenn seine Kosten um bis zu 20% steigen, kann er häufig trotzdem KEINE Mehrkosten an den Bauherren weitergeben, außer es wurde explizit beauftragt! (BHG Urteil aus 2008)

Falls ihr die VOB vereinbart habt, dann gilt, dass der Handwerker dir unverzüglich anzeigen muss, wenn es zu Mehrkosten gegenüber dem Vertrag kommt. Die Kosten einer geänderten Leistung muss er auf der gleichen Kalkulationsgrundlage berechnen, auf der auch der Hauptauftrag beruht. Wenn die Steine dann billiger sind, kann im Umkehrschluss die Gesamtsumme nicht höher werden. Du kannst du Offenlegung der Kalkulationsgrundlage verlangen, d.h. auch die Lieferscheine für das Material.



Langsam verstehe ich, warum mein Haus vergleichsweise so günstig war...
Knallkörper du scheinst dich ja echt gut auszukennen...

Also wir haben 3 schriftliche Angebote, auf denen steht freibleibend und nach VOB. Also keinen Kostenvoranschlag. Die Preise sind so aufgeschlüsselt, das drin steht: Einzelpreis xyz, er braucht vss so und so viel davon macht in der Summe y.
Rein praktisch war das erste Angebot ein Sichtdachstuhl mit Brettern im Haus und den teuersten glatten Ziegeln und einer Garage mit nennen wir es mal einer innen nicht sehr schönen Optik. War das billigste Angebot.
Dieses änderten wir ab (Angebot 2) und haben 3 Schichtplatten hinzugefügt statt den Brettern. War ja auch in Ordnung, dass der Preis dann etwas höher wurde. Statt 28K ca 32K.

Nachdem ein paar Monate ins Land gingen wurde das Angebot noch mal neu besprochen da ja viel Zeit vergangen war. Wir wollten die Garage schöner haben. Er bot einen Sichtdachstuhl an und es gab eine Diskussion zwischen ihm u dem Bauleiter man könnte besser Schwalbenschwänze verwenden. Dies sei ein rein optischer Unterschied wurde uns gesagt.

Aber nachdem dieses 3. Angebot dann auf 35.700 kletterte (durch Garagensichtdachstuhl u Schwalbenschwänze) sagten wir das ist viel zu teuer, wir haben ein Budget von Max 32.000. Daraufhin wurde vereinbart die Garage so zu belassen wie im ersten Angebot aber dafür dann die Balken zu hobeln. Dazu kam dann kein neues Angebot. Aussage war, dass sich zum zweiten Angebot ja nun nur die Garage geändert hatte u dies sei nicht so teuer, würde man sich dann schon einig.

Es wurde mit den Arbeiten begonnen. Dann wurden wir einbestellt zum Dachpfannen aussuchen, da hatte er mit seinen Arbeiten aber schon begonnen. Wir haben dann günstigere gewählt als in den ganzen Angeboten. Leider unser Fehler dass wir diese zwar beauftragt haben aber nicht auf ein neues Angebot bestanden haben (wollte er nicht machen den Aufwand, da diskutiert man dann auch nicht ewig rum und geht davon aus, man würde sich schon einig).

Aber dann kam ja das ganze Desaster mit dem falschen Dachaufbau (siehe mein anderer Thread). Gestern hat er uns sogar noch mal ernsthaft gesagt er würde selbst bei Rigipsplatten keine Dampfbremse beim Sichtdachstuhl einbauen. Die Rigipsplatten wären die Dampfbremse. Fest steht hier: der Dachaufbau den er uns gemacht hat ist äußerst ungewöhnlich und niemand kann uns sagen, ob wir hier wirklich keine Probleme haben werden. Aber das ist ein anderes Thema.

Dazu kommt, dass auf der Baustelle diskutiert wurde, dass er das Haus nicht Luftdicht bekommt. Als Maßnahme wurden alle Balken Außen noch mal abgesägt und dazwischen gemauert und Perlit eingefüllt. Auch diese Kosten stehen nun mit auf der Schlussrechnung.

Wenn das mit den 20% nicht gilt wäre natürlich die Frage: Welches Angebot habe ich rein rechtlich jetzt eigentlich angenommen?

Er hat uns nun übrigens nach dem Gespräch eine neue Rechnung gesendet über 35.500 statt 37.000, die Ziegel waren anscheinend wohl doch günstiger, auch wenn es jetzt immer noch nicht stimmt. Aber auch diese Rechnung passt eben aus den og Gründen für mich sagen wir mal moralisch nicht.
 
H

HilfeHilfe

Knallkörper du scheinst dich ja echt gut auszukennen...

Also wir haben 3 schriftliche Angebote, auf denen steht freibleibend und nach VOB. Also keinen Kostenvoranschlag. Die Preise sind so aufgeschlüsselt, das drin steht: Einzelpreis xyz, er braucht vss so und so viel davon macht in der Summe y.
Rein praktisch war das erste Angebot ein Sichtdachstuhl mit Brettern im Haus und den teuersten glatten Ziegeln und einer Garage mit nennen wir es mal einer innen nicht sehr schönen Optik. War das billigste Angebot.
Dieses änderten wir ab (Angebot 2) und haben 3 Schichtplatten hinzugefügt statt den Brettern. War ja auch in Ordnung, dass der Preis dann etwas höher wurde. Statt 28K ca 32K.

Nachdem ein paar Monate ins Land gingen wurde das Angebot noch mal neu besprochen da ja viel Zeit vergangen war. Wir wollten die Garage schöner haben. Er bot einen Sichtdachstuhl an und es gab eine Diskussion zwischen ihm u dem Bauleiter man könnte besser Schwalbenschwänze verwenden. Dies sei ein rein optischer Unterschied wurde uns gesagt.

Aber nachdem dieses 3. Angebot dann auf 35.700 kletterte (durch Garagensichtdachstuhl u Schwalbenschwänze) sagten wir das ist viel zu teuer, wir haben ein Budget von Max 32.000. Daraufhin wurde vereinbart die Garage so zu belassen wie im ersten Angebot aber dafür dann die Balken zu hobeln. Dazu kam dann kein neues Angebot. Aussage war, dass sich zum zweiten Angebot ja nun nur die Garage geändert hatte u dies sei nicht so teuer, würde man sich dann schon einig.

Es wurde mit den Arbeiten begonnen. Dann wurden wir einbestellt zum Dachpfannen aussuchen, da hatte er mit seinen Arbeiten aber schon begonnen. Wir haben dann günstigere gewählt als in den ganzen Angeboten. Leider unser Fehler dass wir diese zwar beauftragt haben aber nicht auf ein neues Angebot bestanden haben (wollte er nicht machen den Aufwand, da diskutiert man dann auch nicht ewig rum und geht davon aus, man würde sich schon einig).

Aber dann kam ja das ganze Desaster mit dem falschen Dachaufbau (siehe mein anderer Thread). Gestern hat er uns sogar noch mal ernsthaft gesagt er würde selbst bei Rigipsplatten keine Dampfbremse beim Sichtdachstuhl einbauen. Die Rigipsplatten wären die Dampfbremse. Fest steht hier: der Dachaufbau den er uns gemacht hat ist äußerst ungewöhnlich und niemand kann uns sagen, ob wir hier wirklich keine Probleme haben werden. Aber das ist ein anderes Thema.

Dazu kommt, dass auf der Baustelle diskutiert wurde, dass er das Haus nicht Luftdicht bekommt. Als Maßnahme wurden alle Balken Außen noch mal abgesägt und dazwischen gemauert und Perlit eingefüllt. Auch diese Kosten stehen nun mit auf der Schlussrechnung.

Wenn das mit den 20% nicht gilt wäre natürlich die Frage: Welches Angebot habe ich rein rechtlich jetzt eigentlich angenommen?

Er hat uns nun übrigens nach dem Gespräch eine neue Rechnung gesendet über 35.500 statt 37.000, die Ziegel waren anscheinend wohl doch günstiger, auch wenn es jetzt immer noch nicht stimmt. Aber auch diese Rechnung passt eben aus den og Gründen für mich sagen wir mal moralisch nicht.
Meine Güte moralisch ! Er will auch Geld verdienen . Wenn ich lese Balken abgesägt usw . Das sind wohl alles Zusatzarbeiten. Wenn du Überstunden machst und die nicht bezahlt bekommst weil dein Chef sagt : also deinen Kollegen muss ich die Stunden nicht zahlen , also ist es ja nur moralisch .... immerhin geht er jetzt runter um 1.500€
 
S

Snowy36

Meine Güte moralisch ! Er will auch Geld verdienen . Wenn ich lese Balken abgesägt usw . Das sind wohl alles Zusatzarbeiten. Wenn du Überstunden machst und die nicht bezahlt bekommst weil dein Chef sagt : also deinen Kollegen muss ich die Stunden nicht zahlen , also ist es ja nur moralisch .... immerhin geht er jetzt runter um 1.500€
Also mein Chef zahlt mir keiner Überstunden, wenn ich statt wie alle anderen 10 Stunden, für eine Arbeit 40 Stunden brauche.
Und wenn ich ihm vorher erklärt habe, ich ziehe mein Projekt so und so durch und Mitten im Projekt fällt mir ein das ist alles so gar nicht machbar, dann wird mein Chef auch sagen:
Ist dir das nicht vorher eingefallen, dass das gar nicht geht??
Ich hab ne 42 Stunden Woche und Überstunden sind abgegolten. Wenn ich in den 42 Stunden ned fertig geworden bin, dann muss ich länger bleiben ohne es bezahlt zu bekommen. ICH werde fürs Ergebnis gezahlt.

Und wenn wir bei so schönen Anekdoten sind:

Hab auch noch nie erlebt dass ich beim Italiener für Nudeln mit Trüffeln weniger zahle als ohne Trüffel.
Jeder weiß schließlich das Trüffel teurer sind.

Ja und der arme Kerl verdient jetzt leider garkein Geld. Der Phaeton vor der Tür

ist bestimmt finanziert.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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