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ᐅ Ist ein Angebot bindend oder sind Abweichungen erlaubt


Erstellt am: 05.07.18 20:03

HilfeHilfe 06.07.18 20:58
Snowy36 schrieb:
Aha und wenn er keine Lust hat mir ein 4tes Angebot zu schreiben dann mache ich was ? Da widersprichst du dir ja selber . Ich hätte auf ein viertes bestehen sollen aber die guten Handwerker machen das eben nicht und jetzt ?

Die Mehrarbeit hat er leisten müssen weil ihm vorher nicht klar war , wenn er das Dach so ausführt wie angeboten , das er es dann
Nicht dicht bekommt .

Ist ihm nicht vorher eingefallen . Erst auf der Baustelle . Und deswegen soll ich mehr zahlen ?
Dann suchst du dir einen anderen Handwerker oder lebst mit der erhöhten Rechnung weil die Basis ( 4 Angebot ) . Viele denken Handwerker müssten jeden Quatsch mitmachen . Es sind nun mal keine Büroprofis die Word beherrschen und nur Schriftverkehr führen. Das machen die meist nebenher . Und wer Angestellte hat , da muss der Chef auch noch mal drüber schauen. Und noch mal von Angebot schreiben verdient er nichts . Hättest ihn auch ablehnen können nach dem 4 Angebot . Dann 3 Stunden Angebote geschrieben , 2 Stunden Baustelle anschauen und Gespräche führen . Kostet ihn alles Geld . Er muss gar nichts mehr leisten wie angeboten . Das ist eine Laienmeinung. Er hätte auch so bauen können , in 6 Jahren hast du einen Dachschaden und Thats it . Er ist raus . Weil ausgeführt wie angeboten

Bookstar 06.07.18 21:04
Das ist leider Falsch. Ein Handwerker muss die Ausführung gemäß Energieeinsparverordnung und aRdT ausführen. Er muss also in diesem Fall das Dach so bauen, dass es luftdicht ist und es nicht reinregnet .

Ansonsten sehe ich es ähnlich wie die Mehrheit, du hättest einen festen Vertrag machen sollen. Ein Angebot ist leider nicht bindend.

Snowy36 06.07.18 21:05
Darum geht’s doch nicht ... nachfragen is das Zauberwort ....

Snowy36 06.07.18 21:06
Hilfe Hilfe beschriebt grad selbst das Problem ganz treffend ... ja hätte ich . In der Praxis nicht möglich . Wenn du mir hier in der Region außerdem einen einzigen Handwerker zeigst der zB das allseits gepredigte Festpreis Angebot macht fresse ich nen Besen (-:

HilfeHilfe 06.07.18 21:29
Snowy36 schrieb:
Hilfe Hilfe beschriebt grad selbst das Problem ganz treffend ... ja hätte ich . In der Praxis nicht möglich . Wenn du mir hier in der Region außerdem einen einzigen Handwerker zeigst der zB das allseits gepredigte Festpreis Angebot macht fresse ich nen Besen (-:
Ja leider

Knallkörper 06.07.18 22:33
Hast du denn eines der Angebote schriftlich beauftragt? Oder ist der Auftrag mündlich zustande gekommen? Nach deinen Ausführungen sehe ich momentan keine Grundlage für eine Zahlung über die ca. 32k hinaus. Den Betrag würde ich zahlen, sodass du nicht in Verzug kommst. Den Rest aussitzen. Rechtlich dürfte der Handwerker wenig Handhabe besitzen. Man sollte nicht gleich bei jedem "Dummenfang" mitmachen.

Vielleicht hat er sich verkalkuliert. Nicht dein Problem.