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ᐅ Ist ein Angebot bindend oder sind Abweichungen erlaubt


Erstellt am: 05.07.18 20:03

Knallkörper10.07.18 11:07
jfkgerd schrieb:
Ich versteh nicht wie man argumentieren kann wie HilfeHilfe.

Geht mir auch so.
Snowy36 schrieb:
Wir haben eine Mail in der er als letztes Antwortet: anbei das Angebot wie gewünscht angepasst ohne Schwalbe und mit einfacher Garage.... ABER dazu gibts jetzt keine Mail von uns wo drin steht: ok so angenommen, daher wohl kein schriftlicher Auftrag vorhanden.

Und dann haben wir eine Abrechnung = Rechnung erhalten wo ganz andere Dinge drin stehen u die höher ist als alles was wir davor angeboten bekommen hatten.

An der Stelle muss ich sagen, das ist ziemlich blauäugig. Du bist doch die Bauherrin, d.h. du bist letztlich für die ordnungsgemäße Abwicklung und Aufsicht verantwortlich, du bist auf der Baustelle weisungsbefugt. Bei solchen Summen müssen nun mal Formalitäten eingehalten werden. Ansonsten bekommst du auch ganz schnell Probleme bei Mängelansprüchen. Dann heißt es: Wo ist der Auftrag? Wo steht die vereinbarte Gewährleistungsdauer? Wie sind die Zahlungsmodalitäten? Etc. pp.!

Also du solltest mindestens das Angebot ausdrucken, handschriftliche Ergänzungen wenn nötig (Ausführungsbeginn und -Dauer usw.), "hier beauftrage ich ...", unterschreiben und als Kopie zurück. Andererseits hätte ich als Handwerker gar nicht mit den Arbeiten begonnen, ohne eine eindeutige Beauftragung. Für den Handwerker ist die Situation nämlich viel unangenehmer als für dich: Wenn er keinen nachweisbaren Auftrag hat, kannst du von deinem Hausrecht Gebrauch machen und ihn von der Baustelle werfen, seine Leistung auf seine Kosten zurückbauen lassen, die Rechnung als gegenstandslos betrachten - mal übertrieben ausgedrückt. Außerdem hat der Handwerker keine ordentliche Spezifikation, nach der er arbeiten kann: Welches Material, wo sind die Leistungsgrenzen bzw. Schnittstellen zu anderen Gewerken, etc. Soll er sich das aus verschiedenen Angeboten zusammensuchen? Das MUSS Streit geben.
cschiko schrieb:
Nur weil sie grundlegend günstiger sind heißt es ja nicht das er sie dir nicht teurer verkaufen darf, da wäre ich erst mal vorsichtig. Es könnte da durchaus zum Problem werden, dass du dort kein neues Angebot drüber hast ggf. hilft zwar das du es angefordert hast aber ansonsten kann er wahrscheinlich den Preis für den Ziegel eben doch selbst festlegen.

Selbst festlegen kann er nicht: Wegen der vorgeschriebenen "gleichen Kalkulationsgrundlage" bei Nachträgen, die wegen einer geänderten Leistung gestellt werden. Deshalb ist seine Aussage, dass er jeden Preis verlangen könnte, eigentlich nur Ausdruck seiner Ahnungslosigkeit, oder eben einfach ein dreister Versuch. Mehrkosten können in diesem Fall nur geltend gemacht werden, wenn er einen entsprechend höheren Einkaufspreis belegen kann - was nicht zu erwarten ist, nach den bisherigen Schilderungen.
jfkgerd schrieb:
Schriftlich Widerspruch einlegen, damit ist die Rechnung bestritten.
Den vereinbarten Kaufpreis zahlen, ruhig noch etwas einbehalten damit er seinen Müll aufräumt und noch etwas weil nicht wie vertraglich vereinbart aufgeführt.

Genau. Falls du wegen der fehlenden Dampfsperre einen Mangel geltend machst, kannst du dafür auch ein paar Tausender einbehalten. Sofern er bei dir nichts mehr zu tun hat, würde ich ihm außerdem Hausverbot erteilen.
HilfeHilfe10.07.18 11:38
Alles ausdrucken und ab zum Anwalt !

Was erwartest du von uns
Knallkörper10.07.18 13:33
HilfeHilfe schrieb:
Was erwartest du von uns

Jedenfalls keine abwegigen Empfehlungen wie
HilfeHilfe schrieb:
ab zum Anwalt !

... auch wenn das natürlich nur meine Meinung ist
Snowy3610.07.18 14:45
Na ja also Anwalt kostet ja auch viel Geld und nerven und bisher hatte ich ja versucht das mit ihm gütlich zu einigen....

Ja und klar war das blauäugig, wir hätten eine Mail zurück schreiben sollen, dass wir das 3. Angebot so annehmen. Aber er selbst kann ja nun nicht behauptet ich hätte nichts beauftragt, sonst wäre er ja selber in der Falle. man kann nur drum streiten was beauftragt is (also Schwalbenschwanz ja oder nein) aber da streite ich ja grad nicht mal drum, da hab ich ja gesagt dass ich das zahle.

Der Rest ist einfach nur unverschämt von ihm.

Ich gehe jetzt in mich und überlege: gleich ganz große Keule:

1) Anwalt einschalten, Sachverständigen einschalten, dann wegen der Mängel Geld einbehalten --> kostet mich Geld un Nerven, aber sollte nach dem Blower Door Test ein Mangel da sein muss ich eh diesen Weg gehen

2) das zahlen was ich bekommen habe und was auf dem Dach ist, hoffen dass das Dach so passt , einem Verklagen durch ihn sehe ich gelassen entgegen, ich hab zu viel in der Hand und alles schriftlich, er schreibt ja sogar dass er einfach verlangt was er will und das mit einer Kalkulation nichts zu tun hat , aber wenn dann mit dem Dach was ist hab ich ein Problem
jfkgerd10.07.18 15:40
Laienhaft würde ich behaupten er muss sich auf die E-Mail berufen in welcher du schreibst, dass das Angebot so angenommen wird mit der Abänderung das andere Ziegel genommen werden welche günstiger sind.
Daraufhin fängt er mit der Arbeit an, was ich für mich persönlich als konkludentes Handeln und als Annahme deines Antrags verstehen würde. Somit ist auch der geringere Preis für die Ziegel Bestandteil, anderenfalls hätte er ausdrücklich darauf hinweisen müssen, das dem nicht so ist. Aber das nur meine Laienmeinung.

Ich würde gar nichts mit Anwalt und Sachverständigen machen. Preis ordentlich einkürzen wegen der von dir als Laien erkennbaren Mängel. Drauf hinweisen, dass man es gerne gerichtlich klären kann mit Sachverständigen usw. ihm kurz darlegen was du weißt und das du dich bereits anwaltlich beraten lassen hast.

Wenn er etwas Hirn hat wird er Ja und Amen sagen, sich dann schleichen wie eine geschlagener Hund und sich beim nächsten Kunden hoffentlich überlegen was er macht.

Selbst wenn er mehr möchte, dann soll er vor Gericht gehen und den ersten Sachverständigen zahlen, wodurch die Hemmschwelle für ihn gleich wesentlich höher ist weil es mit Kosten verbunden ist von denen nicht sicher ist, das er sie wieder bekommt.

Das gesparte Geld kannst gleich beiseite legen falls die Arbeit mangelhaft ist und du früher als gedacht Kosten für Reparatur und Instandhaltung hast.

Und als erstes wirklich wichtigstes ist Widerspruch gegen die Rechnung einzulegen, schriftlich, mit Einschreiben.
Snowy3609.08.18 13:31
So wir sind jetzt beim Anwalt nächste Woche da wir einen Mahnbescheid erhalten haben gegen die Rechnung hatten wir natürlich schriftlich Widerspruch eingelegt....mal eine Frage zu dem ganzen: beim Sichtdachstuhl ist es ja Gang u Gebe, dass in den einen Räumen die Balken näher zusammen sind und im nächsten Raum dann weiter....habe ich zumindest oft schon so gesehen.....dass das Schlafzimmer zB nähere Abstände hat, dann der Flur weitere zB wegen den Dachfenstern und dann ein Raum weiter wieder anders...

Aber ist es normal , dass der Wechsel von nah zu weit mitten im Eingangs/Sichtbereich eines Raumes stattfindet???
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