ᐅ Ist ein Angebot bindend oder sind Abweichungen erlaubt
Erstellt am: 05.07.18 20:03
HilfeHilfe 13.08.18 21:31
zumal du beim GU auch sicherheitseinbehalt hast
Knallkörper 13.08.18 22:05
Weder hast du beim GU zwangsläufig einen Sicherheitseinbehalt, noch hast du bei Einzelvergabe zwangsläufig keinen...
HilfeHilfe 14.08.18 06:52
Knallkörper schrieb:
Weder hast du beim GU zwangsläufig einen Sicherheitseinbehalt, noch hast du bei Einzelvergabe zwangsläufig keinen...wenn der GU den Zahlungsplan nach Makler- und Bauträgerverordnung anbietet schon.
Man hat den Sicherheitseinbehalt eher beim GU als in Einzelvergabe.
Payday 14.08.18 12:57
bei der Einzelvergabe kannst du aber deutlich "schlechter" in Vorkasse gehen. beim GU ist der Zahlungsplan doch regelmäßig so, das du satt vorausbezahlst.
allerdings könntest du bei Einzelvergabe deutlich leichter weiterbauen, wenn du eine einzelne Rechnung wegen Mängeln nicht begleichst. beim GU passiert da ganz schnell gar nichts mehr...
allerdings könntest du bei Einzelvergabe deutlich leichter weiterbauen, wenn du eine einzelne Rechnung wegen Mängeln nicht begleichst. beim GU passiert da ganz schnell gar nichts mehr...
Snowy36 15.08.18 14:37
Also wir bauen natürlich weiter und das Problem wer der „Schuldige ist“ haben wir nicht da es ein einzelnes abgeschlossenes Gewerk ist ....was an dem Dach alles falsch ist dazu gibt es einen eigenen Thread hier in diesem Thread sollte es darum gehen das Positionen auf der Rechnung falsch sind .... haben somit 2 Punkte
1 Positionen auf der Rechnung sind falsch / zu hoch / nicht beauftragt....verglichen mit dem Angebot .
2 es gibt Mängel
Gutachter sagt eindeckung muss runter u Nageldichtband hin, dieses muss bei unserer Dachneigung verwendet werden laut Regelwek
Problematischer ist die fehlende / nicht korrekte Dampfbremse , dafür müsste ggf ja alles runter. Details dazu : anderer Thread.
Haben nach anwaltlicher Beratung dem Mahnbescheid widersprochen und noch zu der Frage : nein das Dach ist nicht mal abgenommen worden , die Rechnung somit gar nicht fällig und einen Mahnbescheid über eine strittige Rechnung zu senden höchst unseriös ....und in Vorleistung sind wir ja auch nicht gegangen somit von dieser Seite auch kein Problem
Frist zur Nachbesserung wurde gesetzt .
1 Positionen auf der Rechnung sind falsch / zu hoch / nicht beauftragt....verglichen mit dem Angebot .
2 es gibt Mängel
Gutachter sagt eindeckung muss runter u Nageldichtband hin, dieses muss bei unserer Dachneigung verwendet werden laut Regelwek
Problematischer ist die fehlende / nicht korrekte Dampfbremse , dafür müsste ggf ja alles runter. Details dazu : anderer Thread.
Haben nach anwaltlicher Beratung dem Mahnbescheid widersprochen und noch zu der Frage : nein das Dach ist nicht mal abgenommen worden , die Rechnung somit gar nicht fällig und einen Mahnbescheid über eine strittige Rechnung zu senden höchst unseriös ....und in Vorleistung sind wir ja auch nicht gegangen somit von dieser Seite auch kein Problem
Frist zur Nachbesserung wurde gesetzt .
HilfeHilfe 15.08.18 15:40
Da bin ich mal gespannt
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