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ᐅ Interpretation Baugrunduntersuchung


Erstellt am: 01.12.23 10:32

moccanna02.12.23 07:31
11ant hat Recht. Das Grundstück wird ohne Haus veräußert und kann dann nach freier Wahl gebaut werden. Da das Grundstück recht günstig bepreist ist im Vergleich zu ähnlichen Grundstücken sind wir stutzig und wollen uns sicher sein hier nicht die Katze im Sack zu kaufen.

Ich danke euch schonmal für die Einschätzung. Ich nehme daraus mit: für Süddeutschland kein unüblicher Boden der mit gewissen Sondermaßnahmen bebaubar ist.
Wie muss ich mir die erwähnte Überlaufeinrichtung bei Starkregen vorstellen, die im Gutachten erwähnt wird?
Cronos86 schrieb:

So, bodenplatte... machen wir es einfach. Die Auffüllungen bis 1 m sollten entfernt werden. Geogitter rein und mit Frostschutz 00/32 oder 00/45 auffüllen. MIND. 50 cm überstand und dann mit 45 Grad ablöschen. Bei der NHN Höhe sollte das zur Frostsicherheit genügen. Das müsste aber auch im Gutachten stehen.

Bodenplatte nach DIN 18533 W1.1-E abdichten(Bodenfeuchte).

Entwässerung der Dachflächen an den Kanal, da wirst nicht drum rum kommen.

Bettungsmodul kannst dann etwa mit 15 MN/m³ annehmen.

So muss Kinder ins Bett bringen, überlege was es noch wichtiges gibt. Aber das wäre so meine Empfehlung.

Danke. Kannst du abschätzen was für Zusatzkosten entstehen im Vergleich zu einer Standardbodenplatte? Man rechnet ja in der Regel mit Kosten von 300€ pro qm.

Was meinst du genau mit der Entwässerung der Dachflächen? Muss man nicht immer in einen Kanal entwässern?
Cronos8602.12.23 12:34
Normalerweise regelt das der Bebauungsplan, aber gezwungen anzuschließen ist man oft nicht.
Darum geht es in dem Abschnitt mit der Versickerung. Man ist bemüht, dass wenn der Boden es zulässt, das Niederschlagswasser auf dem Grundstück zu belassen und da zu versickern.
Das Regelt die DWA A 138. Euer Boden lässt dies in der Regel nicht zu, bzw. Werden unglaublich große Versickerungsanlagen benötigt und zusätzlich Sicherungsmaßnahmen für Starkregenereignisse. Daher in den sauren Apfel beißen und ewig für das Niederschlagswasser bezahlen und rein in den Kanal.

Wie teuer die Platte wird, kann ich dir leider nicht sagen, das hängt von vielen Faktoren ab(Materialkosten, Stahlpreis etc. ) aber so lange Sie dir keine Druckwasserdichte Platte verkaufen wollen sollte das gehen.

Gruß
WilderSueden02.12.23 13:09
moccanna schrieb:

Ich nehme daraus mit: für Süddeutschland kein unüblicher Boden der mit gewissen Sondermaßnahmen bebaubar ist.
Genau das. Und wie gesagt...Gibt viele Arten das Problem zu lösen, alle mit ihren Vor- und Nachteilen.
moccanna schrieb:

Wie muss ich mir die erwähnte Überlaufeinrichtung bei Starkregen vorstellen, die im Gutachten erwähnt wird?
Teilweise schreiben Bebauungspläne vor, dass du Regenwasser auf dem Grundstück versickern musst. Diese Versickerungseinrichtung müsste dann einen Überlauf an den Kanal haben, da bei Stark- oder Dauerregen schnell die Rigole voll ist. In Gebieten mit viel Lehm wird das aber in der Regel nicht vorgeschrieben, da vollkommen sinnlos und sogar potentiell gefährlich, wenn du anfängst auf dem Grundstück größere Mengen Lehm zu verflüssigen.
Versickerung beim Pflaster wird aber in der Regel vorgeschrieben (auch nicht wirklich sinnvoll) da einfach großzügiger bei der Schotterschicht sein.
11ant02.12.23 14:55
moccanna schrieb:

Da das Grundstück recht günstig bepreist ist im Vergleich zu ähnlichen Grundstücken sind wir stutzig und wollen uns sicher sein hier nicht die Katze im Sack zu kaufen.
Die Märkte für Baugrundstücke und Bauträgerobjekte verhalten sich wie kommunizierende Röhren, Turbulenzen (wie durch die aktuelle Verunsicherung) erfassen also immer beide Teile. Grundstücke wie dieses (für nur zwei Einfamilienhaus oder ein DH und noch nicht begonnenem Bau) sind da die natürlichen ersten Abstoßkandidaten. Gebundene Liquidität ohne entsprechende Renditeerwartung muß "Zeit vor Geld" aufgelöst werden. Unter Einstandpreis verkauft man nicht, muß aber auch nicht darüber gehen - Hauptsache das Asset ist schnell wieder liquide gedreht. "Nebenan" ...
MaBa_786 schrieb:

Und jetzt kommt's noch schlimmer: Traumhaus hat Insolvenz angemeldet.
... kannst Du gerade einen Ausschnitt des Stimmungsbildes nachlesen. Eine Katze im Sack bleibt ein Baugrundstück immer, auch hier wurden ja nur drei Lottozahlen ... ääh, Bohrkerne gezogen. Immerhin stammen die alle vom zur Diskussion stehenden Grundstück höchstselbst, und nicht nur vom Baugebiet in cumolo.
11ant02.12.23 15:07
moccanna schrieb:

Wie muss ich mir die erwähnte Überlaufeinrichtung bei Starkregen vorstellen, die im Gutachten erwähnt wird?
Im Prinzip wie einen Puffertank, der den Regen vom Grundstück aufnimmt. Für den Kanal ist der Benefit, die Spitzenlast zu entzerren; und für den Boden des Grundstücks, daß der Regen sich nicht mit ihm "vermischt". Denn Wasser kennt nur zwei starke Süchte: Flucht in Richtung Schwerkraft oder Reaktion. Es nimmt dabei immer das, was es schneller bekommen kann. Je weniger versickerungsfähig der Boden ist, desto klarer sind die Weichen in Richtung Reaktion gestellt. Krume, die für diesen Tanz dem Wasser gehört, geht ihrer Krumenfamilie fremd - und fertig ist die Aufweichung (bei Hang: dessen Rutsch).
moccanna06.12.23 09:15
Hallo,

kurze Info: das Grundstück ist verkauft (nicht an uns ... ) und es steht nur noch der Notartermin aus. Ich gehe also davon aus, dass sich das Thema erledigt hat.

Danke aber für eure Rückmeldungen.

Viele Grüße
grundstückversickerungniederschlagswasserplattelehm