W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Installateur baut falsche Heizung ein, Angebot vs Auftragsbestätigung


Erstellt am: 09.09.23 21:34

KarstenausNRW10.09.23 20:20
leschaf schrieb:

Wir hatten bei den Heizkörpern etwas hin und her überlegt, welche wir nehmen wollen und uns schlussendlich für Heizkörper mit planer Oberfläche (Modell X) entschieden. Die Freigabe dafür haben wir Ende Mai erteilt (unterschriebenes Angebot mit ausschließlich Modell X).

Ende Juni haben wir dann den hydraulischen Abgleich extern durchführen lassen. Dazu beim Installateur die Auftragsbestätigung für die HK angefordert und auch bekommen.
Das habe ich wohl gelesen. Und genau deshalb penibel nachgefragt.
Was ist wann genau wie gemacht worden. Titel des jeweiligen Dokuments. Datum. Inhalt (z.B. 14 Tage an Angebot gebunden). Usw.
Die Formulierung "Angebot angenommen mit Unterschrift" ist nicht konkret.
Ich bleibe dabei, dass Du zu unkonkret antwortest.
Was für eine Auftragsbestätigung hast Du angefordert und warum? Hast doch einen Vertrag durch ein angenommenes Angebot - oder doch nicht?
Es kommt tatsächlich auf die konkreten Formulierungen an.

Pauschal allerdings geantwortet: Ist ein Angebot (kein Kostenvoranschlag) angenommen, entsteht ein zweiseitig bindender und verpflichtender Vertrag. Einseitige Änderungen sind nicht möglich. Jetzt könnte es sein, dass die Auftragsbestätigung ein ergänzendes Angebot des Handwerkers war, welches von Euch nach Eurer Aussage aber nicht angenommen wurde. Somit würde es beim ersten Vertrag bleiben.
Damit wäre der Handwerker in der Pflicht, den geschlossenen Vertrag zu erfüllen.

Laienmeinung, keine Rechtsberatung. Meine Rechtssemester liegen auch schon zu lange dafür zurück...
leschaf21.09.23 16:14
Hier kommt ein Update:

Wir haben uns nochmal mit dem Installateur getroffen, er nimmt die HK jetzt tatsächlich zurück und bestellt die anderen zum gleichen Preis wie er zuvor war. Faire Geste, auch wenn er es zähneknirschend gemacht hat.
vertragauftragsbestätigung