W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Installateur baut falsche Heizung ein, Angebot vs Auftragsbestätigung


Erstellt am: 09.09.23 21:34

RotorMotor10.09.23 08:35
Auch hier keine Rechtsberatung sondern meine Meinung:

Der Kaufvertrag ist durch unterschreiben des Angebots geschlossen worden.
Die abgeänderte Auftragsbestätigung stellt ein weiteres Angebot dar, das von euch aber nicht angenommen wurde.

Die Frage ist nur, ob ihr das vor Gericht durchsetzen könnt oder wollt?
Wie groß ist der Unterschied bei dem Heizkörpern denn?
Nur etwas Optik oder auch technisch?
Ist der Preis ein anderer?
KarstenausNRW10.09.23 13:24
Welche Dokumente mit welchem Titel sind von wem wann erstellt und unterzeichnet werden.
Ich lese nichts von Angebot, Auftragsannahme usw., sondern nur eine AB.
Ohne eine konkrete Aussage zum Ablauf bekommst Du weder hier eine Laienmeinung, geschweige denn dass ein RA eine Aussage treffen kann.

Sorry, hast viel Text geschrieben, aber leider ohne nützlichen Inhalt.
RotorMotor10.09.23 13:58
KarstenausNRW schrieb:

Welche Dokumente mit welchem Titel sind von wem wann erstellt und unterzeichnet werden.
Ich lese nichts von Angebot, Auftragsannahme usw., sondern nur eine AB.
Ohne eine konkrete Aussage zum Ablauf bekommst Du weder hier eine Laienmeinung, geschweige denn dass ein RA eine Aussage treffen kann.

Sorry, hast viel Text geschrieben, aber leider ohne nützlichen Inhalt.
Lies nochmal.

Ich lese dort:
Im Mai Auftrag erteilt durch Unterschrift auf Angebot.
Im Juni kam Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer mit Änderungen.
xMisterDx10.09.23 15:30
Es ist ein Fehler passiert, das kann immer mal vorkommen. Und weil das immer mal vorkommen kann, sollte man das auch mal lesen, was einem der freundliche Handwerker schickt.
Vielleicht hat einfach seine Sekretärin was falsch verstanden oder beim Bestellen auf den falschen Button geklickt und er hat dann versäumt das nochmal zu prüfen. Es gibt eine Million Gründe, warum sowas passiert.

Das wäre mit einem schlichten Anruf "Hallo, Ihre AB ist da. Wir hatten doch Modell X vereinbart? ... Ach so ein Fehler... ok... ok... ja dann schicken Sie bitte die AB mit Modell X danke!"
zu klären gewesen.

Insofern ist es zumindest unfair jetzt dem Handwerker allein die Schuld in die Schuhe zu schieben. Denn die Gelegenheit zur Überprüfung war ja da.
xMisterDx10.09.23 15:35
Das auch immer unabhängig davon tun, ob man rechtlich prüfen muss oder nicht.
Es macht vieles unglaublich viel einfacher, wenn man Fehler so früh wie möglich behebt... und nicht erst andere auflaufen lässt, weil man es ja rein rechtlich nicht lesen brauchte... 🙄

Das Gegenüber ist ein Mensch... und nur wenige machen sowas absichtlich...
leschaf10.09.23 20:00
RotorMotor schrieb:

Lies nochmal.

Ich lese dort:
Im Mai Auftrag erteilt durch Unterschrift auf Angebot.
Im Juni kam Auftragsbestätigung vom Auftragnehmer mit Änderungen.

Genau. Und letzteres halt nur auf Anfrage - hätten wir zum hydraulischen Abgleich einfach das entsprechende Angebot geschickt hätten wir die AB nie bekommen. Das habe ich nur nicht gemacht, weil auf dem Angebot noch andere Dinge standen und ich es dem Abgleich-Berechner möglichst einfach machen wollte...
xMisterDx schrieb:

Es ist ein Fehler passiert, das kann immer mal vorkommen. Und weil das immer mal vorkommen kann, sollte man das auch mal lesen, was einem der freundliche Handwerker schickt.
Vielleicht hat einfach seine Sekretärin was falsch verstanden oder beim Bestellen auf den falschen Button geklickt und er hat dann versäumt das nochmal zu prüfen. Es gibt eine Million Gründe, warum sowas passiert.

Das wäre mit einem schlichten Anruf "Hallo, Ihre AB ist da. Wir hatten doch Modell X vereinbart? ... Ach so ein Fehler... ok... ok... ja dann schicken Sie bitte die AB mit Modell X danke!"
zu klären gewesen.

Insofern ist es zumindest unfair jetzt dem Handwerker allein die Schuld in die Schuhe zu schieben. Denn die Gelegenheit zur Überprüfung war ja da.

Ja, im Nachhinein ist man halt immer schlauer. Klar war es auch unser Fehler, die nicht zu lesen...wir wollen mit dem Mann ja jetzt auch keinen Rechtsstreit oder so, dafür ist das Problem ja viel zu klein.

Trotzdem ist es nicht schön und mich überrascht, dass wir mit Angebot + Unterschrift darauf (=Vertragsabschluss, wie bei allen anderen Handwerkern auch - da haben wir nicht eine einzige AB gesehen) jetzt den Fehler "ausbaden" sollen. Bei uns geht es ja nur um ein eher kosmetisches Problem, aber wenn man das weiterspinnt, kann es ja zu viel größeren Problemen kommen (z.B. könnte da bei falschen Materialien bei einer Dachsanierung der Förderanspruch wegfallen oder so...).
auftragsbestätigungunterschriftrechtlich