ᐅ Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes
Erstellt am: 05.02.2025 16:13
Tolentino 06.02.2025 10:44
Mal allgemeine Frage zur Drosselung, gibt ja jetzt schon Anlagen mit 70% wegen irgendwas.
Bezieht die Prozentangabe sich nur auf die kWp der Gesamtanlage, also die Maximalkapazität? Oder wird immer von dem, was gerade produziert wird nur 70% (60%) eingespeist?
Bezieht die Prozentangabe sich nur auf die kWp der Gesamtanlage, also die Maximalkapazität? Oder wird immer von dem, was gerade produziert wird nur 70% (60%) eingespeist?
Jesse Custer 06.02.2025 12:55
Nope - bezieht sich auf den maximalen Wert.
Du hast 10 kWp, dann kannst maximal 7 kWp einspeisen. Wenn Du Dein E-Auto in der Zeit mit 3 kW lädst, speist Du also komplett ein...
Du hast 10 kWp, dann kannst maximal 7 kWp einspeisen. Wenn Du Dein E-Auto in der Zeit mit 3 kW lädst, speist Du also komplett ein...
Evolith 06.02.2025 14:08
Tolentino schrieb:
Mal allgemeine Frage zur Drosselung, gibt ja jetzt schon Anlagen mit 70% wegen irgendwas.
Bezieht die Prozentangabe sich nur auf die kWp der Gesamtanlage, also die Maximalkapazität? Oder wird immer von dem, was gerade produziert wird nur 70% (60%) eingespeist?Die Drosselung beziehts sich auf die installierten Module. Hast du 10kWp auf dem Dach, der Wechselrichter kann aber mehr, ist die Leistung der Module ausschlaggebend.
nordanney 06.02.2025 16:34
Tolentino schrieb:
Mal allgemeine Frage zur Drosselung, gibt ja jetzt schon Anlagen mit 70% wegen irgendwas.
Bezieht die Prozentangabe sich nur auf die kWp der Gesamtanlage, also die Maximalkapazität? Oder wird immer von dem, was gerade produziert wird nur 70% (60%) eingespeist?Meinst Du die bis 2023 geltende 70%-Kappung (die habe ich auch). Die bezieht sich auf die Einspeisung. Hab also 10kWp auf dem Dach, die auf 70% abgeregelt sind, also maximal 7kW einspeisen (also immer 70% von 10kWp). Dank eines 8kW-Wechselrichters (dort ist die Drosselung in der Software hinterlegt) kann ich im Sommer dann 7,2kW ins Auto laden und der dann noch mögliche Überschuss von knapp einem kW geht ins Netz. Fuchur 06.02.2025 22:30
Evolith schrieb:
Da wir aber 20 Jahre Vergütung bekommen sollen, wird über einen etwas komplizierten Schlüssel die Zeit der negativen Preise/keine Vergütung hinten dran gehängt bekommen. Man bekommt dann also z.B. 20 Jahre und 6 Monate Vergütung.Ich kenne jetzt die Umsetzung nicht genau, aber das klingt nach keinem guten Deal. Alle Vergütungen laufen nach 20 Jahren immer am 31.12. aus. Abgeregelt wird aber bei höchster Solarleistung im Sommer. Für 24 beste Sonnenstunden bekomme ich also ersatzweise die Einspeisevergütung für den 1.1. bezahlt (d.h. regelmäßig: 0€). Für die nächsten 24 gekappten Sonnenstunden den 2.1. (wieder 0€) und so weiter. Tolentino 06.02.2025 23:31
Ich würde eher sagen, dass man dann von einer zeitbezogenen Vergütungsgarantie auf Volumen (Strommenge) geht (fände ich zumindest logisch). Ginge aber eben nur mit Smartmeter, der dann eine höhere Gebühr kostet. Muss man sich genau überlegen.
Werden wir dann im konkreten Gesetz sehen wie genau oder hast du das schon gelesen?
Werden wir dann im konkreten Gesetz sehen wie genau oder hast du das schon gelesen?
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