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ᐅ Inkrafttreten des Solarspitzengesetzes


Erstellt am: 05.02.2025 16:13

Tolentino 06.02.2025 07:52
Laut einem Artikel bei einem einschlägigen E-Auto und Photovoltaik-Online Magazin ist es für Bestand freiwillig:
Betreiber bereits bestehender Solarstromanlagen können auf freiwilliger Basis zu der Neuregelung wechseln. Als Anreiz erhalten sie eine Vergütungserhöhung von 0,6 Cent/kWh.

Jesse Custer 06.02.2025 09:10
Ist doch alles ganz schick zusammengefasst:
  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. Januar 2023 und dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes (voraussichtlich 1. März 2025) müssen ihre Anlagen gar nicht drosseln lassen - ok, passt.
  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 14. September 2022, die bereits auf 70 Prozent abgeregelt hatten, können die Abregelung von 70 Prozent beibehalten und müssen nicht auf 60 Prozent reduzieren - ok, da muss zumindest kein Elektriker belästigt werden.
  • Betreiber von Anlagen mit Inbetriebnahme vor dem 14. September 2022 und einer Größe bis einschließlich 7 kW, die die Einspeiseleistung nach dem 1. Januar 2023 wieder auf 100 Prozent hochgeregelt hatten, dürfen bei 100 Prozent bleiben und müssen nicht wieder reduzieren - ok, dito.
  • Aber: Betreiber von Anlagen, die unter der alten 70-Prozent-Regelung nie abgeregelt hatten, zum Beispiel, weil kein Handwerkspartner gefunden wurde, oder die Abregelung schlicht vergessen wurde, müssen ihre Anlage auf 60 Prozent der Einspeiseleistung umsetzen – wie es das neue Gesetz vorsieht - und da bin ich gespannt, wie das a) geprüft und b) realisiert werden soll, wenn man z.B. schon vorher keinen Handelspartner gefunden hat.
Zusammengefasst mal wieder ein wunderbares Regelmonster.

Wir selber fallen unter Punkt drei - da kam mal einer von den Stadtwerken vorbei und wollte in 23 prüfen, wie wir geregelt sind. Ich hab ihm dann recht unmissverständlich klar gemacht, dass ich bei 10 cm mehr Höhe und wohl um die 40 kg mehr Gewicht als er, doch recht gespannt darauf wäre, wie er an den Einstellungen meiner Solaranlage samt Akku herumdocktern wolle.

Auf der Basis werden die Jungs Punkt 4 wohl einfach unter den Teppich kehren.

Musketier 06.02.2025 09:18
Ist das die Zusammenfassung von Enpal?
Auf anderen Anbieterseiten steht es leider nicht ganz so genau und durch die 100 Seiten vom Photovoltaik Forum hab ich mich noch nicht komplett durchgewühlt. Wichtig ist aber eigentlich, was im Entwurf steht, aber das waren auch um die 100 Seiten.

DaGoodness 06.02.2025 09:20
Ich gehe mal davon aus, dass wir dann unter Punkt 4 fallen.
Unsere Anlage ist von 2020 und lief von Anfang an auf 100%.

Musketier 06.02.2025 09:58
Sofern wir es noch rechtzeitig hinbekommen, würden wir unter 1 fallen. Die Monteure sind heute schon fleißig, nur wann der Elektriker zur Inbetriebnahme kommt ist aktuell noch ungewiss.

Evolith 06.02.2025 10:34
Ok, da ich das schon eine Weile verfolgt habe, kann ich vielleicht etwas Klarheit geben.

Wann tritt es in Kraft:
Sobald es im Bundesanzeiger(?) veröffentlicht wurde. Man rechnet Ende des Monats damit.
Sind Bestandsanlagen betroffen: Nein. Da gilt (noch) Bestandsschutz. Wir haben ja unsere Vergütungsverträge fest.

Warum wurde was geändert:
Unser Erneuerbare-Energien-Gesetz Konto läuft leer. Um da einen Riegel vorzuschieben, muss die statische Vergütung der Einspeisung anders geregelt werden. An sich nur fair.

Was ändert sich:
Gilt (Stand heute) nur für Neuanlagen größer 7kWp. Für den Rest ist es freiwillig.
Die Einspeisevergütung wird flexibel. Sprich ist der Börsenstrompreis hoch, bekommen wir richtig Kohle, ist er niedrig oder gar im Minus (Sommer zur Mittagszeit), dann kassieren wir wenig oder gar nix. Da wir aber 20 Jahre Vergütung bekommen sollen, wird über einen etwas komplizierten Schlüssel die Zeit der negativen Preise/keine Vergütung hinten dran gehängt bekommen. Man bekommt dann also z.B. 20 Jahre und 6 Monate Vergütung.
Um den Spaß vernünftig abzurechnen, wird ein smarter Stromzähler mit einem SmartMeter Pflicht. Als Übergang (ich glaube gerade mal knapp 2% der Kunden hat einen SmartMeter in DE) ist eine feste Abriegelung auf 60% vorgesehen, sollte man den SmartMeter nicht haben wollen.
Der SmartMeter+ noch etwas Kleinpfiff drum herum kostet natürlich jährlich eine Gebühr, die je nach Ausführung gestaffelt ist. Je nach Netzbetreiber kann das auch ordentlich teuer werden.

Wer es im Detail wissen will, kann sich die YT-Kanal von GewaltigNachhaltig reinziehen. Er setzt sich wirklich intensiv mit den Details auseinander und informiert über aktuelle Entwicklungen.
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