Hofeinfahrt / Terrasse schlecht ausgeführt

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Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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saar2and

saar2and

Momentan brauchst du meiner Meinung nach noch keinen Anwalt.
Momentan muss er dir noch beweisen das er seine Arbeit fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN) ausgeführt hat. Dies würde ich schriftlich von Ihm verlangen auch würde ich schriftlich eine Mängelanzeige schrieben mit Fristsetzung und danach noch eine 2te Frist. Erst danach würde ich einen Anwalt einschalten oder eben das Geld einfach nicht zahlen. Fristen hast du ja dann genug gesetzt.
 
berny

berny

Lern was draus: Material selbst besorgen und den Handwerker ,nur`den Arbeitslohn verdienen lassen geht fast immer schief. Und wenn er Dir nur Wutpreise für die Arbeit macht... also jetzt einfach hartnäckig die Zahlung verweigern wie oben beschrieben. Hart bleiben bei Mahnungen. Du lieferst fehlerfreie Geldscheine, wenn er fehlerfreie Arbeit liefert.
 
A

Alex85

Du hast die Kohle und sitzt damit am längeren Hebel. Fordere zur zweiten Nachbesserung mit Frist auf. Macht er es dann nicht ordentlich, hol dir nen Angebot um die Fläche in Ordnung bringen zu lassen und ziehe diese Kosten von seiner Rechnung ab. (ggf. diesen Schritt mit Rechtsbeistand gehen)
 
Nordlys

Nordlys

Um keine Formfehler zu machen: Jetzt RA.
Dabei bleibe ich. Er wird so vorgehen....Rechnung. Mahnung, Mahnung, dann gibt er die Forderung einem Inkassobüro. Dann wirds ruppig. Wetten? Karsten
 
Zuletzt aktualisiert 26.04.2024
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