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ᐅ Hofeinfahrt / Terrasse schlecht ausgeführt


Erstellt am: 11.11.2017 10:52

saar2and 11.11.2017 14:14
Momentan brauchst du meiner Meinung nach noch keinen Anwalt.
Momentan muss er dir noch beweisen das er seine Arbeit fachgerecht und nach den anerkannten Regeln der Technik (DIN) ausgeführt hat. Dies würde ich schriftlich von Ihm verlangen auch würde ich schriftlich eine Mängelanzeige schrieben mit Fristsetzung und danach noch eine 2te Frist. Erst danach würde ich einen Anwalt einschalten oder eben das Geld einfach nicht zahlen. Fristen hast du ja dann genug gesetzt.

77.willo 11.11.2017 14:15
Nordlys schrieb:
Was ist die Alternative?


Auf Nachbesserung bestehen und nicht einen Rabatt raushandeln.

berny 11.11.2017 14:30
Lern was draus: Material selbst besorgen und den Handwerker ,nur`den Arbeitslohn verdienen lassen geht fast immer schief. Und wenn er Dir nur Wutpreise für die Arbeit macht... also jetzt einfach hartnäckig die Zahlung verweigern wie oben beschrieben. Hart bleiben bei Mahnungen. Du lieferst fehlerfreie Geldscheine, wenn er fehlerfreie Arbeit liefert.

Alex85 11.11.2017 16:48
Du hast die Kohle und sitzt damit am längeren Hebel. Fordere zur zweiten Nachbesserung mit Frist auf. Macht er es dann nicht ordentlich, hol dir nen Angebot um die Fläche in Ordnung bringen zu lassen und ziehe diese Kosten von seiner Rechnung ab. (ggf. diesen Schritt mit Rechtsbeistand gehen)

Nordlys 11.11.2017 18:18
Um keine Formfehler zu machen: Jetzt RA.
Dabei bleibe ich. Er wird so vorgehen....Rechnung. Mahnung, Mahnung, dann gibt er die Forderung einem Inkassobüro. Dann wirds ruppig. Wetten? Karsten
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