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Wastl
Ein Flachdach ist möglich, aber nur mit einer Genehmigung zur Abweichung vom Bebauungsplan, sprich wenn im Bauantrag so dargestellt und von der Verwaltung so genehmigt wird geht das auch.Glückwunsch zu dem positiven Schritt in Richtung Grundstück.
Wenn Satteldach, dann ist kein Flachdach erlaubt.
Allerdings kann man für untergeordnete Gebäude(teile) ein Flachdach nehmen, dass Haupthaus aber Gesattelt.
Um die Erfolgsaussichten abzufragen würde ich im Vorfeld mit dem Bauamt sprechen, rein informell.