B
Bauexperte
Hallo,
Freundliche Grüße
Ihr habt doch ganz klar einen Finanzierungsvorbehalt zum Werkvertrag vereinbart - dann ist es unerheblich, aus welchem Grund die Finanzierung nicht zustande kommt; das Resultat bleibt gleich und ihr kommt aus dem Vertrag heraus.... daß wir das Recht haben nach §649 Baugesetzbuch vom Hausvertrag zurückzutreten wenn wir keine Finanzierung bis spätestens x. x. 2011 (Datum liegt in der Zukunft) bekommen könnten... er muss aller Voraussicht nach die Firma in der er 12 Jahre war verlassen und sich einen neuen Wirkungskreis suchen. Da er dann ganz vorne anfängt, wird das Gehalt bestimmt weniger sein. Dann würde auch die Finanzierung nicht mehr passen. Das kam ganz plötzlich und stand zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung noch nicht fest. Können wir denn hier auch wieder raus? 2 Häuser können und wollen wir ja nicht.
Freundliche Grüße