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ᐅ Hausvertrag unterschrieben


Erstellt am: 22.11.2010 16:14

madonna 23.11.2010 16:04
Vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir haben schon recht gründlich verglichen. Leider ist der andere Anbieter günstiger. Und ich denke nicht, dass sich am Preis noch was zu machen liesse, da wir ja bereits unterschrieben haben.

Übrigens haben wir bisher noch keine Leistungen in Anspruch genommen. Könnte das hierbei vielleicht etwas hilfreich sein?

Ich habe soeben einen ähnlichen Fall gelesen (auch bei der selben Firma bzw. Gruppe) und dieser Herr ist "heil" aus der Sache herausgekommen.

Wenn man einen plausiblen Grund nennt, warum man nicht mehr mit der Firma bauen möchte, würde es gehen.

Angenommen ich behaupte, dass ich derzeit doch nicht bauen will, da ich mir meiner finanziellen Lage doch nicht so sicher bin und noch warten möchte bevor ich mich verschulde (bin 25 Jahre alt).

Jedenfalls möchte ich mich schon mal vorab bei allen für Ihre kompetenten Antworten bedanken. Ich habe bereits viele schlaflose Nächte hinter mir.
Eins ist sicher, ich habe daraus gelernt und werde NIE wieder etwas vorher unterschreiben von dem ich nicht 100% überzeugt und informiert bin.

nismo_honda 23.11.2010 17:38
Hallo,

als Rechtslaie würde ich jetzt erst mal nichts machen und mich dann auf die Frist der Finanzierung berufen, da diese dann nicht zustande gekommen ist. Ansonsten gilt wie die Kollegen sagen, wer unterschreibt sollte wissen was...aber das hat sich ja auch erledigt

Übrigens muss der 10.000 Euro billigere nicht der bessere sein, ihr müsst die Baubeschreibungen natürlich Punkt für Punkt vergleichen.

Bauexperte 24.11.2010 09:45
Hallo,
Madonna schrieb:
Ich habe soeben einen ähnlichen Fall gelesen (auch bei der selben Firma bzw. Gruppe) und dieser Herr ist "heil" aus der Sache herausgekommen.
Dann würde ich vorschlagen, den "Herrn" via pm zu kontaktieren und zu erfragen, welche Voraussetzungen beim ihm dazu geführt haben, dass er aus dem Vertrag entlassen wurde.
Madonna schrieb:
Angenommen ich behaupte, dass ich derzeit doch nicht bauen will, da ich mir meiner finanziellen Lage doch nicht so sicher bin und noch warten möchte bevor ich mich verschulde (bin 25 Jahre alt).
Dieser Behauptung müßte - nach aller Erfahrung - ein Rücktrittsrecht zugrunde liegen, für den Fall, dass die Finanzierung nicht zustande gekommen ist; bei ÖMI´s sogar Pflicht zum kostenlosen Rücktrittsrecht, bis auf die Positionen welche bis zur Vorlage des Bauantrages seitens des Anbieters erbracht wurden.

Häufig - abseits von ÖMI´s - ist es jedoch so, dass im Kleingedruckten zum Rücktrittsrecht der ein oder andere Passus den Auftragnehmer (Anbieter) befähigt, eigene Anstrengungen zur Finanzierung vorzunehmen. So oder so kommt es immer auf die Einstellung des Anbieters an: besteht seine Firmenpolitik auf geschlossenen Verträgen und prozessiert diese im Fall der Fälle auch durch, oder gehört Korrespondenz über einen Anwalt/Gerichte nicht zu seiner Firmenpolitik.
Madonna schrieb:
Eins ist sicher, ich habe daraus gelernt und werde NIE wieder etwas vorher unterschreiben von dem ich nicht 100% überzeugt und informiert bin.


Noch ein Hinweis - auch wenn der jetzt vorgelegte Anbieter TEUR 10 unter dem geschlossenen Vertrag liegt, bedeutet dies nicht, dass das BV tatsächlich um diesen Betrag günstiger wird. Im Regelfall kannst Du davon ausgehen, dass Leistungen eingespart wurden, die Ausstattung eine andere ist oder, oder ... im schlimmsten Fall Leistungen betrifft, welche Du so oder so beim BV beauftragen musst.

Freundliche Grüße

madonna 25.11.2010 07:30
@Bauexperte: vielen Dank.

Ich hab soeben meinen Verkaufs"Berater" per E-Mail unter anderem folgende Fragen gestellt:
"Bei unserem Telefonat vor ca. 1 Wochen hatten wir unter anderem auch über den Hausvertrag gesprochen und ob dieser bereits verbindlich sei. Sie meinten, er würde erst verbindlich werden, wenn wir einen Architektentermin beantragen. Durch genaueres Durchlesen habe ich dem Vertrag entnehmen können, dass er bereits gültig bzw. verbindlich ist und eine Kündigung nur dann kostenfrei wäre, wenn unsere Bank den Kreditantrag nicht genehmigt. Bei Kündigung würden Sie eine Aufwandsentschädigung von 15 % des Gesamtwertes erhalten? Ist dies richtig?

- Wäre ein kostenfreier Rücktritt aus dem Hausvertrag möglich? Bei unserem Telefonat vor ca. einer Woche meinten Sie, er wäre noch kündbar lt. Vertrag scheint mir dies nicht so.

- Bei der Vereinbarung des Rücktrittsvorbehalts zum Hausvertrag steht eine Frist bis zum 13.12.2010. Was passiert danach? Das Angebot hab ich der Bank noch nicht vorgelegt, da ich noch ein paar Fragen habe. Was ist, wenn ich Ihr Angebot der Bank nicht bis zum 13.12.2010 vorlege? Könnte man hier eine Verlängerung einräumen? Bitte klären Sie mich hier auf."

Hier kam dann seine Antwort:
"Sehr geehrte Frau ****,

vielen Dank für Ihre Fragen. Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich bis Freitag 26.11.2010. Vorab sind meine Mitteilungen zum Vertrag natürlich zutreffend. Es handelt sich um einen Vorbehaltsvertrag, der in ständiger Übung bei der Fa. Okal Haus, erst nach nochmaliger Bestätigung und Architektenbeauftragung durchgeführt wird. Für eine Verlängerung der 4 Wochen Vorbehaltsdauer kann ich mich erforderlichenfalls bei unserer Verkaufsleitung für Sie verwenden. Weitere 4 Wochen erscheinen mir hier durchaus möglich.

Wie soll ich diese Antwort jetzt deuten? Für mich ist diese Antwort irgendwie nichtssagend.

Bauexperte 25.11.2010 09:41
Hallo Madonna,
Madonna schrieb:
vielen Dank.
Gern geschehen

Grundsätzliches und allgemeingültig für alle Werkverträge: ein Werkvertrag ist erst dann gültig, wenn er innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seitens des Auftragnehmers (hier Okal Haus) gegengezeichnet und damit bestätigt wird (sofern aus gegebenem/besonderem Grund keine andere Frist vereinbart wurde) => Auftragsbestätigung.

Wenn Du die, Dir offensichtlich vertraglich zugesicherte Frist 13.12.2010 zum Rücktritt, aus eigenem Verschulden verstreichen läßt – Du hast innerhalb dieses Zeitraumes mit Deiner Bank noch kein Kreditgespräch geführt - , ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Dich aus dem Vertrag zu entlassen; je nach Kleingedrucktem im Vertrag/Firmenpolitik greifen die Möglichkeiten aus meiner vorherigen Antwort – das Angebot des Verkäufers ist imho reine Kulanz.

Die Frage lautet also: was meint der Verkäufer mit „nochmaliger“ Bestätigung?

Freundliche Grüße

madonna 25.11.2010 10:41
Nochmals für die schnelle Antwort, ich kann mich gar nicht oft genug bedanken.

Mein Berater meinte vor einer Woche am Telefon zu mir, dass der Vertrag dann gültig wird, wenn man einen Architektentermin beantragt hat. Dem habe ich nicht so ganz glauben schenken wollen, denn am Telefon kann er mir viel erzählen.

Die Aussage (siehe oberes Zitat) unseres Berater verwirrt mich nämlich unheimlich. Er ist weder auf die Frage eingegangen, ob ich kostenfrei kündigen kann, weder auf die Frage mit dem Rücktrittsvorbehalt. Was passiert denn genau nach dem 13.12.?

Heisst das also, dass ich bis zum 13.12.2010 die Möglichkeit habe zu kündigen und danach also ein gültiger Vertrag entsteht? Ich dachte nämlich, dass sich das Datum auf die Bestätigung der Bank bezieht. Ich hab nämlich Angst, dass Okal Haus, wenn meine Bank noch nicht in Kenntnis gesetzt wurde bzw. keine Finanzierungszusage macht, sich eine Bank ihrer Wahl aussucht und dieser meine Daten weiterleitet um dann einen Kredit zu erhalten.

Wie und was genau kann ich meinen Berater jetzt fragen, um eine aussagekräftige Antwort zu bekommen? Seine Antwort klang irgendwie sehr unverbindlich...und ich sehr unbeholfen.
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