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ᐅ Hausvertrag unterschrieben


Erstellt am: 22.11.10 16:14

ThS08.10.11 01:52
wie ist das jetzt ausgegangen? Bist Du schon im Eigenheim?

ichwillbaldbaue04.04.12 10:19
Hallo, also Okal Haus hat uns rausgelassen, allerdings:

"Sehr geehrte Frau xx, sehr geehrter Herr xy,
nach eingehender Überprüfung und im Vertrauen auf die Richtigkeit und Vollständigkeit des von Ihnen angegebenen Kündigungsgrundes entlassen wir Sie kostenfrei aus dem geschlossenen Hausvertrag.
Sollte sich herausstellen, dass Ihre Angaben falsch oder unvollständig gewesen sein sollten, die Entlassung aus dem Hausvertrag auf diesen falschen Angaben beruht hat und/oder Sie mit einem anderen Anbieter ein Haus realisieren, behalten wir uns die Prüfung vor, ob Schadenersatzansprüche oder Vergütungsansprüche gegen Sie bestehen könnten."

Heißt das jetzt auf Deutsch, wir dürfen NIE ein Haus mit Jemand anderem bauen außer Okal Haus, sonst müssen wir viele, viele Euronen berappen?? Da ja ein anderer Anbieter den Auftrag in einem Hauswert bekäme.
Hm..., wie seht Ihr das??
Der Da04.04.12 10:28
ich nehme an, dass ihr sicher irgendwann ein Haus bauen könnt. Wenn ich es richtig gelesen habe, ist es bei Euch an der Finanzierung gescheitert. Das kann ja viele Gründe haben, das es nun doch klappt... sinkende Monatliche Ausgaben, besseres Gehalt etc.... Ich denke nicht, dass ein Hausanbieter mit solchen Floskeln Euch binden kann. Ich würde das in jedem Fall zuvor mit einem Anwalt klären.

Wenn natürlich andere Gründe vorgelegt wurden, und ihr mit irgendwelchen Härtefällen argumentiert habt, solltet Ihr aufpassen.
ichwillbaldbaue04.04.12 10:42
Hallo Der Da, ja genau, weil wir erst unser Haus verkaufen müssen um neu zu bauen, bzw. es war uns zu groß mit Mietwohnung und so, also wir hatten keine Lust mehr darauf Vermieter zu sein, und die Bank finanziert keine 2 Häuser.
Lorem verum05.03.20 12:53
Gibt es hierzu ein Urteil? Auf welcher Rechtsgrundlage basiert diese 14-tägige Frist? Das würde uns sehr helfen! Danke im Voraus!
Bauexperte schrieb:

Hallo Madonna,

Gern geschehen

Grundsätzliches und allgemeingültig für alle Werkverträge: ein Werkvertrag ist erst dann gültig, wenn er innerhalb der gesetzlichen Frist von 14 Tagen seitens des Auftragnehmers (hier Okal Haus) gegengezeichnet und damit bestätigt wird (sofern aus gegebenem/besonderem Grund keine andere Frist vereinbart wurde) => Auftragsbestätigung.

Wenn Du die, Dir offensichtlich vertraglich zugesicherte Frist 13.12.2010 zum Rücktritt, aus eigenem Verschulden verstreichen läßt – Du hast innerhalb dieses Zeitraumes mit Deiner Bank noch kein Kreditgespräch geführt - , ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, Dich aus dem Vertrag zu entlassen; je nach Kleingedrucktem im Vertrag/Firmenpolitik greifen die Möglichkeiten aus meiner vorherigen Antwort – das Angebot des Verkäufers ist imho reine Kulanz.

Die Frage lautet also: was meint der Verkäufer mit „nochmaliger“ Bestätigung?

Freundliche Grüße
Bauexperte schrieb:

Hallo Madonna,
okal haushausvertrag