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ᐅ Hausplanung §34 Baugesetzbuch: Hanggrundstück, Keller ja/nein, offene Küche & Budget 700.000 €


Erstellt am: 21.12.25 20:25

Noxmortana22.12.25 00:04
ypg schrieb:

Dann diese vielen Treppen im Garten: 2,3 Stufen sind ja ok, aber man kann besser ohne Keller, der einem eine Hürde im EG bietet.

Tut mir Leid, ich hänge hier grad:
Einmal die Frage: inwiefern stellt der Keller eine Hürde fürs Erdgeschoss dar?
Und dann: wie kann man denn das Grundstück ohne mehr als 2-3 Treppenstufen/besser gestalten? Oder beziehst du dich wörtlich auf "Stufen" sprichst dich also eher für leicht abfallendes Gelände (ähnlich dem Ursprungsverlauf) statt 2 Ebenenen, due mit Stufen verbunden sind, aus?
ypg22.12.25 00:23
.. indem der Keller das EG vom Garten trennt.
Grundstück vermitteln, ein UG, dann ein OG. 200qm all in reichen, 100qm je Geschoss.

Bitte auch mal die anderen Diskussionen lesen! Die Zeit muss sein.

Was ich vergessen habe, aber natürlich auch vom Hang abhängig ist: die Südseite auch für etwas Wohnraum offenhalten. Derzeit lehnt das Haus sich ja gegen den Süden. Gerade in den jetzigen Monaten ist Sonneneinstrahlung im Haus genießbar und wichtig für die Seele.
Bei plattem Grundstück würde ich zu einer Auffahrt ggü der Stichstrasse raten und den Garten nach SO/S öffnen. Aber es gibt nun mal den Altbestand und den Hang. Insofern sieht man zumindest zu, dass im Süden nicht nur ein kleines Toilettenfenster geplant wird und ansonsten blanke fensterlose Wand, sondern dort großzügige Fenster geplant werden, damit die Sonne dort einstrahlen kann. Auch die Kinderzimmer sollten auf die helle Südseite geplant werden.
Ich denke aber, dass der GÜ auf solche selbstverständlichen Wünsche kein Ohr hat. Sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein.
grundstückkellergartenhang