W
Mein Konto
Hausbau - Ratgeber
Bauherrenhilfe
- Bauherrenhilfe vor Vertragsabschluss
-- Warum einen unabhängigen Baubetreuer?
-- Vertragsgrundlagen
-- Bausumme
-- Zahlungsplan zur Kostenkontrolle
-- Pflichten des Bauherren vor Vertragsabschluss
-- Unterlagen beim Hausbau vor Vertragsabschluss
- Bauherrenhilfe nach Vertragsabschluss
-- Bauantrag bei Behörden
-- Bau-Genehmigungsverfahren bei Baubehörden
-- Bauspezifische Versicherungen
-- Bauzeitenplan
-- Baubeginn - die Letzten Pflichten der Bauherrschaft
- Bauherrenhilfe während der Bauzeit
- Gewährleistungsansprüche
- Bauabnahme
Baufinanzierung
- Baufinanzierung - Allgemeine Fragen
- Kreditarten
- Kredit-Konditionen
- Bausparen
- Staatliche Förderungen
- Verkehrswert
- Haushaltsrechnung und Bonität
Hausbau Planung
- Haustypen
- Hausbau Vorbereitungsarbeiten
- Das Baugrundstück
- Baugrund beim Hausbau
- Baurecht
- Gebäudeschutz
- Erdarbeiten und Wasserhaltung
- Stützmauern
- Einfriedung
- Untergeschoss
- Kanalisation
- Tragende Elemente
- Nichttragende Innenwände
- Fundation / Fundament
- Deckenkonstruktionen
- Dächer
- Kaminanlagen
- Treppen Rampen Leitern
- Dachbeläge und Spengler
- Fenster
- Sonnen und Wetterschutz
- Aussenputze
- Einbauten, Küchen, Türen
- Bodenbeläge und Unterlagsböden
- Parkett
- Gips, Wand, Decke
Haustechnik und Energie
- Heiztechnik
- Lüftung und Klimatechnik
- Sanitärtechnik
- Elektrotechnik
- Erneuerbare Energie
Whirlpools / Jacuzzi
Hausbau Magazin
- Baufinanzierung trotz Krise?
- Das Blockhaus
- Moderne Dämmstoffe im Vergleich
- Erker Vor- und Nachteile
- Glasflächen beim Hausbau
- Günstig ein Haus Bauen
- Mediterraner Hausbaustil
- Mehrgenerationenhaus
- Moderne Architektur
- Gartengestaltung leicht gemacht
- Traditioneller Ziegelbau
- Villa als höchster Traum
- Im Eigenheim Ruhestand geniessen
- Altbau sanieren
- Kauf einer Holzgarage
- Immobilienmakler
- Arbeitshandschuhe für den Winter
- Zuhause verschönern
- Outdoor-Plissees
- Schlafzimmer planen
- Terrassenüberdachung
- Wohngebäudeversicherung
- Zaunarten und Eigenschaften
- Hauseingang gestalten
- Der perfekte Grundriss
- Sparsamer heizen im Altbau
- Einfamilienhaus smart finanzieren
- Planung einer PV-Anlage
- Neues Haus
- Immobilienfinanzierung
- Installation einer Photovoltaikanlage
- Asbest erkennen und entfernen
- Sauna im Fokus - Wellness zuhause
- Erfolgreich vermieten
- Die perfekte Winterbekleidung
- Das Niedrigenergiehaus
- Der April und seine Stürme
- Architektonische Vielfalt
- Ökologisch und nachhaltig bauen
- Das perfekte Schlafzimmer
- Nachhaltige Energieversorgung
- Zukunftsorientiert bauen
- Nachhaltigkeit beim Hausbau
- Tiny Houses
- Wärmepumpen als nachhaltige Heizvariante
- Maßgeschneiderten Kleiderschrank
- Der richtige Baukredit
- Ratgeber für erfolgreichen Hausbau
- Haus als Altersvorsorge
Do-it-yourself Anleitungen
- Verlegeanleitung für Bodenbeläge und Parkett
- Bodenbeläge und Parkett reinigen und pflegen
- Malerarbeiten am Haus
- Garten Tipps
- Umzug und Reinigung

ᐅ Hauskauf: Veräußerung vor Ablauf der 10Jahre - Vorkaufsrecht


Erstellt am: 12.02.20 00:06

Hauskauf 202012.02.20 00:06
Hallo Zusammen,

wie planen dieses Jahr ein Haus zu kaufen und bisher lief alles gut, zwischen dem Verkäufer und uns hat alles reibungslos funktioniert und auch die Bank spielt mit.

Vorneweg ein paar Infos:
Der Verkäufer hat 2015 ein Grundstück gekauft und 2017 den Rohbau abgeschlossen. Seither hat er das Haus mit seiner Frau bewohnt. Durch ein Ehestreit hat sich das Paar getrennt und das Haus (bewohnbar aber nicht 100% Fertiggestellt) wurde auf den Mann übergeschrieben.

Nun planen wir das Haus zu kaufen, mit der Bank haben wir uns darauf geeinigt, den Kredit zu übernehmen und somit muss er auch keine Strafe zahlen.


Nun hatten wir den ersten Termin beim Notar und der hat Festgestellt, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat. Er hat uns direkt beruhigt und sagte, dass dies öfter mal vorkommt aber in der Regel keine Probleme macht. Allerdings steht in der Urkunde auch folgendes:

" Erfolgt eine Veräußerung vor Ablauf der 10 Jahre, so ist der Differenzbetrag zwischen dem Ankaufspreis und dem Bodenverkehrswert an die Gemeinde zu bezahlen
Auf Antrag sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen möglich, sofern die Absicht der Vertragsbedingungen dadurch nicht dauernd oder dauerhaft verändert wird. Die Entscheidung hierfür obliegt dem Gemeindevorstand bzw. einem Ausschuss, dem diese Aufgaben übertragen wurden. "

Nun wurde dieser Antrag gestellt, allerdings hat man keine weiteren Infos gegeben (verständlich, da niemand allein entscheiden kann) . Uns wurde gesagt, dass es mit März eine Gemeindeversammlung geben wird, bei der darüber abgestimmt wird.

Hat jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht und wie stehen unsere Chancen?
Der Verkäufer ist nicht mehr in der Lage nach der Scheidung den Kredit allein zu bezahlen und zudem ist sein Job nicht sicher. Außerdem übernehmen wir den Kredit und er hat somit keinen Gewinn durch die Veräußerung.

Ich weis, abwarten muss ich sowieso, jedoch war laut Bank schon geplant dass wir im April einziehen und alles hängt grade in der Luft (alte Wohnung kündigen etc.).
Zudem kommt noch dazu, dass der Notar nur bis Mitte März beurkunden darf und daher dann seine Gebühren gezahlt haben möchte.

Falls jemand schon mal einen ähnlichen Fall hatte oder sich gut auskennt wäre ich sehr dankbar für alle Erfahrungen!!!

Vielen Dank
Scout12.02.20 07:47
Das ist Geld, das ggf. der Verkäufer an die Gemeinde zu entrichten hat. Nicht ihr.

Wie ist denn der aktuelle Bodenverkehrswert bzw. von wie viel reden wir da maximal? Wenn's pressiert und eine überschaubare Summe ist dann würde ich einen Passus in den Vertrag schreiben lassen dass falls diese Klausel schlagend sein sollte ihr euch mit x % daran beteiligt. x gleich Verhandelungsmasse.

Ansonsten hört sich das nach einer kleinen Gemeinde an. Dann würde ich mich erkundigen wer im Bauausschuss bzw. im Gemeinderat das Alphatier ist und bei diesem unverbindlich anrufen und ihn nach seiner persönlichen Ersteinschätzung fragen.
borderpuschl12.02.20 08:08
Normalerweise kenn ich das so das dies nur für das unbebaute Grundstück gilt um Grundstücksspekulationen zu verhindern
nordanney12.02.20 08:30
Hauskauf 2020 schrieb:

Nun hatten wir den ersten Termin beim Notar und der hat Festgestellt, dass die Gemeinde ein Vorkaufsrecht hat.
Das hat die Gemeinde Grundstück. immer (vereinfacht).
Hauskauf 2020 schrieb:

Erfolgt eine Veräußerung vor Ablauf der 10 Jahre, so ist der Differenzbetrag zwischen dem Ankaufspreis und dem Bodenverkehrswert an die Gemeinde zu bezahlen
Auf Antrag sind Ausnahmen aus zwingenden Gründen möglich, sofern die Absicht der Vertragsbedingungen dadurch nicht dauernd oder dauerhaft verändert wird. Die Entscheidung hierfür obliegt dem Gemeindevorstand bzw. einem Ausschuss, dem diese Aufgaben übertragen wurden.
Problem des Verkäufers, nicht Deins.
Hauskauf 2020 schrieb:

Der Verkäufer ist nicht mehr in der Lage nach der Scheidung den Kredit allein zu bezahlen und zudem ist sein Job nicht sicher. Außerdem übernehmen wir den Kredit und er hat somit keinen Gewinn durch die Veräußerung.
Die Übernahme der Finanzierung hat doch nichts mit dem Gewinn des Verkäufers zu tun? Vielleicht er das Grundstück für T€ 50 und das Haus für T€ 250 gebaut und verkauft jetzt an Euch für T€ 800. Welcher Gewinn im Grundstück steckt, wird aus dem Bodenrichtwert (oder im Zweifel durch ein Gutachten) ersichtlich.
Tassimat12.02.20 09:11
Hauskauf 2020 schrieb:

Zudem kommt noch dazu, dass der Notar nur bis Mitte März beurkunden darf und daher dann seine Gebühren gezahlt haben möchte.
Warum kann es das nicht Ende März?
Scout12.02.20 09:13
vermutlich weil dann er die Altersgrenze (70 Jahre) erreicht haben wird oder anderweitig sein Amt aufgibt
grundstückkreditnotarveräußerungantrag