ᐅ Hauskauf,Dachbodenausbau illegal? Rückbau?
Erstellt am: 09.07.2019 21:22
Hausbesitzer8 09.07.2019 21:22
Hallo,
Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen. Dieses wurde 2006 gebaut. In der Wohnflächenberechnung ist das Erdgeschoss und das Obergeschoss angegeben.
So steht es auch in der Baubeschreibung aus dem Jahr 2006.
Nun wurde 2011 der Dachboden ausgebaut. Dabei wurde das Dach an sich nicht verändert (Gauben). Es wurde eine vernünftige Holztreppe (gleiche Bauweise wie vom EG ins OG) verbaut. Fenster wurden bereits 2006 in den Dachgiebel eingesetzt, es war wohl schon immer geplant den Dachboden auszubauen.
Nun ist meine Frage ist dieser Dachausbau illegal oder nicht?
Der aktuelle Besitzer nutzt ihn als "Fernsehzimmer" und Büro.
Dürfte ich die 2 Räume überhaupt nutzen? Wie sieht es mit Versicherungen aus? Müsste ich den Dachboden wieder zurückbauen?
Könnte ich den Dachausbau nachträglich beantragen?
Ich habe mich schon auf verschiedenen Seiten erkundigt, aber schlauer bin ich irgendwie nicht geworden.
Ach so, wir würden die Zimmer auch gerne als Fernsehzimmer und Büro nutzen. Das Haus steht in NRW.
Hier noch ein paar Bilder vom aktuellen Stand.
Gruß



Wir sind gerade dabei ein Haus zu kaufen. Dieses wurde 2006 gebaut. In der Wohnflächenberechnung ist das Erdgeschoss und das Obergeschoss angegeben.
So steht es auch in der Baubeschreibung aus dem Jahr 2006.
Nun wurde 2011 der Dachboden ausgebaut. Dabei wurde das Dach an sich nicht verändert (Gauben). Es wurde eine vernünftige Holztreppe (gleiche Bauweise wie vom EG ins OG) verbaut. Fenster wurden bereits 2006 in den Dachgiebel eingesetzt, es war wohl schon immer geplant den Dachboden auszubauen.
Nun ist meine Frage ist dieser Dachausbau illegal oder nicht?
Der aktuelle Besitzer nutzt ihn als "Fernsehzimmer" und Büro.
Dürfte ich die 2 Räume überhaupt nutzen? Wie sieht es mit Versicherungen aus? Müsste ich den Dachboden wieder zurückbauen?
Könnte ich den Dachausbau nachträglich beantragen?
Ich habe mich schon auf verschiedenen Seiten erkundigt, aber schlauer bin ich irgendwie nicht geworden.
Ach so, wir würden die Zimmer auch gerne als Fernsehzimmer und Büro nutzen. Das Haus steht in NRW.
Hier noch ein paar Bilder vom aktuellen Stand.
Gruß
HilfeHilfe 09.07.2019 22:01
Wo kein Kläger da kein Richter ! In der Wohngebäude Versicherung würde ich es als Wohnraum angeben . Nicht das in deinem Herrenzimmer der Fernseher Abfackelt
Lumpi_LE 09.07.2019 22:04
Die Paneele sind ein Verbrechen.
Warum sollte das verboten sein? Anhand der Dachschrägen könnte es rechnerisch kein Wohnraum sein, interessiert aber höchstens bei Vermietung.
Warum sollte das verboten sein? Anhand der Dachschrägen könnte es rechnerisch kein Wohnraum sein, interessiert aber höchstens bei Vermietung.
shenja 09.07.2019 23:22
Interessiert zb auch wenn es brennt und die Feuerwehr kein Zimmer unter dem Dach vermutet.
Frag nach ob es eine Baugenehmigung dafür gibt.
Eine Arbeitskollegin hat eine ETW mit Dachzimmer gekauft. Das war jedoch nicht bewilligt und ist nicht genehmigungsfähig und nicht mehr begehbar. Es gab dazu eine Unterlassungsverfügung. Es gab keinen 2. Rettungsweg.
Frag nach ob es eine Baugenehmigung dafür gibt.
Eine Arbeitskollegin hat eine ETW mit Dachzimmer gekauft. Das war jedoch nicht bewilligt und ist nicht genehmigungsfähig und nicht mehr begehbar. Es gab dazu eine Unterlassungsverfügung. Es gab keinen 2. Rettungsweg.
cschiko 10.07.2019 06:51
Ich würde hier auch vermuten, dass der Ausbau nicht genehmigt sein dürfte und auch nicht genehmigungsfähig ist. Einfacher Grund, die Fenster sehen zu klein aus um als 2. Rettungsweg zu dienen.
nordanney 10.07.2019 07:10
Wäre mir so was von egal, ob genehmigt oder genehmigungsfähig. Freue Dich einfach übers Zimmer. Würde ein Fernseher nebst Couch im Keller stehen, wäre es genauso gut und kein Mensch würde fragen.
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