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ᐅ Haus umschreiben / kaufen von Ex mit laufendem Kredit / Kosten


Erstellt am: 16.11.21 18:18

Benutzer20018.11.21 11:20
rhönschaf schrieb:

Wie berechnet sich dann die Höhe der Grunderwerbsteuer? Muss das Haus geschätzt werden oder gibt sich ds FA mit den genannten Zahlen zufrieden?
Höhe Grunderwerbsteuer: Wert des übertragenen Teils. Also auf rd. T€ 167
Finanzamt: Gibt sich sehr wahrscheinlich mit den genannten Zahlen zufrieden. Das tut es ja auch bei jedem normalen Kauf.
apokolok18.11.21 11:29
Benutzer200 schrieb:

Er hat also Vermögen aufgegeben und jetzt hat es jemand anderes. Wenn ich einem Bettler 100€ in die Hand drücke, ist es dann auch keine Schenkung?
Welches Vermögen denn? Dem anteiligen Hauswert stehen doch auch Schulden in gleicher Höhe gegenüber, die übernommen werden.
Dein Beispiel ist also nicht zutreffend. Entsprechend glaube ich auch nicht, dass die Grunderwerbsteuer so berechnet wird.
ypg18.11.21 11:37
Benutzer200 schrieb:

Er hat also Vermögen aufgegeben und jetzt hat es jemand anderes. Wenn ich einem Bettler 100€ in die Hand drücke, ist es dann auch keine Schenkung?
Nein 🙄…
Er ist raus und hat von mir intern das Eigenkapital rausbekommen, was er ins Haus gesteckt hatte. Bank wurde nicht informiert. Fertig aus, die Maus. Zwei Unterschriften plus die vom Notar
Benutzer20018.11.21 11:43
ypg schrieb:

Er ist raus und hat von mir intern das Eigenkapital rausbekommen, was er ins Haus gesteckt hatte.
Jetzt wird es echt bunt. Er ist also raus und hat von Dir Geld dafür bekommen. Das nenne ich mal einen Kauf - kann man auch im Baugesetzbuch so nachlesen.
ypg schrieb:

Bank wurde nicht informiert.
Gemeinsamer Kredit?
Benutzer20018.11.21 11:48
apokolok schrieb:

Welches Vermögen denn? Dem anteiligen Hauswert stehen doch auch Schulden in gleicher Höhe gegenüber, die übernommen werden.
Dein Beispiel ist also nicht zutreffend. Entsprechend glaube ich auch nicht, dass die Grunderwerbsteuer so berechnet wird.
Das war die Antwort auf .
apokolok schrieb:

Entsprechend glaube ich auch nicht, dass die Grunderwerbsteuer so berechnet wird.
Kannst Du gerne glauben. Dein Glaube interessiert nur leider das FA nicht. Denen sind die Verbindlichkeiten leider egal (im Sinne von gegeneinander aufzurechnen). Siehe auch Grunderwerbsteuergesetz §§ 8,9. Da steht es explizit noch einmal drin. Auch die Gegenleistung wie Übernahme der Verbindlichkeiten sind steuerbar.
ypg18.11.21 11:55
Benutzer200 schrieb:

Jetzt wird es echt bunt. Er ist also raus und hat von Dir Geld dafür bekommen. Das nenne ich mal einen Kauf - kann man auch im Baugesetzbuch so nachlesen.

Gemeinsamer Kredit?
Der Geldsegen lief intern. Bitte genau lesen!

Wo ich gerade am PC googele (ist ja schon etwas her): es müsdte sich um eine Immobilienübetragung (-Überschreibung) gehandelt haben.
Benutzer200 schrieb:

Kannst Du gerne glauben. Dein Glaube interessiert nur leider das FA nicht.
Glauben tust Du auch gerade…,
Du kannst mir nämlich glauben, dass es alles Hand und Fuß hatte.
Der sehr gute Notar hatte eine Lizenz 😉
grunderwerbsteuernotarverbindlichkeiten