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ᐅ Haus umschreiben / kaufen von Ex mit laufendem Kredit / Kosten


Erstellt am: 16.11.21 18:18

Gudeen.18.11.21 12:56
ypg schrieb:

Der Geldsegen lief intern. Bitte genau lesen!
Bürgerliches Gesetzbuch (Baugesetzbuch)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Geld für Eigentumsübertragung = Kauf. Egal in welcher Form der Vertrag geschlossen wurde oder wie man es gerne nennen möchte 🤨
Etwas anderes ist natürlich Zugewinnausgleich etc.
Der steuerliche Unterschied ist Ex-Mann vs Ex-Freundin.
Benutzer20018.11.21 13:22
ypg schrieb:

Der Geldsegen lief intern. Bitte genau lesen!
Hab ich. Aber egal, wie man es nennt, er hat Geld bekommen und Du das Haus. Und das (auch ohne Geld) nennt man Grundstückserwerb oder auch platt "Kauf".

Davon abgesehen habt Ihr als (Noch)Ehepartner übertragen bzw. in er Vermögensauseinandersetzung. Da kann man ohne Grunderwerbsteuer erwerben = kaufen. Das hatte ich aber auch geschrieben. So stehe es im Gesetz.

Textabschnitt zu Grundstückserwerb durch Ehe- oder Lebenspartner im Scheidungs-/Beendungsfall


Hat aber mit der Situation des TE absolut nichts zu tun.
Yaso2.018.11.21 13:28
ypg schrieb:

Wo ich gerade am PC googele (ist ja schon etwas her): es müsdte sich um eine Immobilienübetragung (-Überschreibung) gehandelt haben.

Wir sind auch damals nur zum Notar gegangen, haben mich aus dem Grundbuch austragen lassen und bei der Bank aus dem Kredit entlassen. Mehr nicht. Aber wir waren halt verheiratet 😉 das ist der TE nicht und ich da liegt wohl der entscheidende Unterschied!
ypg18.11.21 14:33
Gudeen. schrieb:

Bürgerliches Gesetzbuch (Baugesetzbuch)
§ 433 Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag

(1) Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.

Geld für Eigentumsübertragung = Kauf. Egal in welcher Form der Vertrag geschlossen wurde oder wie man es gerne nennen möchte 🤨
Etwas anderes ist natürlich Zugewinnausgleich etc.
Der steuerliche Unterschied ist Ex-Mann vs Ex-Freundin.
Benutzer200 schrieb:

Aber egal, wie man es nennt, er hat Geld bekommen
Falsch! Es war kein Kauf/Verkauf.
Es war eine Überschreibung. Haus war ua bei einer Bank finanziert, aber auch Privatdarlehen. Dass mein EX seine Einlage wieder zurück bekommen hat, hat mit Kauf/Verkauf nichts zu tun gehabt. Detailierter und mehr schreibe ich darüber jetzt nicht mehr, denn dann lese ich hier gleich noch von fremden Usern, was in unserem Notarvertrag gestanden hat. :p … mal überlegen 😉
chand198618.11.21 14:56
Muss hier beipflichten.

Wenn dir jemand eine Truhe gibt, in der sein eigenes Geld liegt und der Deal nun lautet, dass du die Truhe behalten darfst, wenn du den Inhalt übergibst, ist das ein Kauf? Eher nicht.
Gudeen.18.11.21 15:31
chand1986 schrieb:

Muss hier beipflichten.

Wenn dir jemand eine Truhe gibt, in der sein eigenes Geld liegt und der Deal nun lautet, dass du die Truhe behalten darfst, wenn du den Inhalt übergibst, ist das ein Kauf? Eher nicht.
Wenn du ihm im Tausch für die Truhe ein Bündel Geld in die Hand drückst, dessen Wert dem Inhalt entspricht: Ja
kaufvertragverpflichtet