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ᐅ Haus-Neubau: Rohbau Wasserschaden mindert Wert


Erstellt am: 05.02.12 15:38

uhura05.02.12 15:38
Hallo zusammen,

wir lassen uns vom Bauträger momentan ein Haus bauen. Nun gab es
schon mehrere Wassereinbrüche im Keller, welche teilweise noch nicht
behoben sind.

Nun hörte ich von einem Urteil, dass besagen soll, dass dadurch der
Immobilienwert gemindert ist und man somit den Kaufpreis reduzieren
kann - auch wenn die Fehler/Lecks später dementsprechend geschlossen
bzw. ausgemerzt werden. Die Bausubstanz ist ja dadurch angegriffen
worden.

Leider konnte ich via Google nicht das richtige finden. Hat wer einen
Tipp, Meinung, Link?
Bauexperte05.02.12 16:37
Hallo,

uhura schrieb:
wir lassen uns vom Bauträger momentan ein Haus bauen. Nun gab es schon mehrere Wassereinbrüche im Keller, welche teilweise noch nicht behoben sind.

Nun hörte ich von einem Urteil, dass besagen soll, dass dadurch der
Immobilienwert gemindert ist und man somit den Kaufpreis reduzieren
kann - auch wenn die Fehler/Lecks später dementsprechend geschlossen
bzw. ausgemerzt werden. Die Bausubstanz ist ja dadurch angegriffen
worden.

Leider konnte ich via Google nicht das richtige finden. Hat wer einen
Tipp, Meinung, Link?

Du kannst auch bei Tante Google nichts vergleichbares finden, weil es ein solches Urteil nie gegeben hat

Während eines Neubaus läuft selten alles glatt, die aktuellen Temperaturen tragen dazu bei, dass die meisten Baustellen ruhen, sofern die Hülle nicht bereits komplett geschlossen und der Innenausbau begonnen ist.

Der Wassereinfall in Deinem Keller ist zwar ärgerlich, trotzdem hat Dein BU/GU das Recht/die Pflicht zur Nachbesserung. Das bedeutet keineswegs, dass vorauseilend die Bausubstanz "als nachhaltig angegriffen" angesehen werden muß. Du kannst den Kaufpreis nur dann mindern, wenn Dein GU/BU trotz dokumentierbarer Aufforderung => hier Mängelrüge mit Fristsetzung <= keinerlei Anzeichen erkennen läßt, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

Freundliche Grüße
uhura05.02.12 21:07
Bauexperte schrieb:
Hallo,


Du kannst auch bei Tante Google nichts vergleichbares finden, weil es ein solches Urteil nie gegeben hat

Während eines Neubaus läuft selten alles glatt, die aktuellen Temperaturen tragen dazu bei, dass die meisten Baustellen ruhen, sofern die Hülle nicht bereits komplett geschlossen und der Innenausbau begonnen ist.

Der Wassereinfall in Deinem Keller ist zwar ärgerlich, trotzdem hat Dein BU/GU das Recht/die Pflicht zur Nachbesserung. Das bedeutet keineswegs, dass vorauseilend die Bausubstanz "als nachhaltig angegriffen" angesehen werden muß. Du kannst den Kaufpreis nur dann mindern, wenn Dein GU/BU trotz dokumentierbarer Aufforderung => hier Mängelrüge mit Fristsetzung <= keinerlei Anzeichen erkennen läßt, die vertraglich geschuldete Leistung zu erbringen.

Freundliche Grüße


Mein Haus ist zwar schon dicht aber trotzdem wollen die meisten Handwerker nicht weitermachen. Liegt aber an meinem Bauleiter, der jetzige hat einfach keinen Zug.
Bauexperte06.02.12 10:34
Hallo,

uhura schrieb:
Mein Haus ist zwar schon dicht aber trotzdem wollen die meisten Handwerker nicht weitermachen. Liegt aber an meinem Bauleiter, der jetzige hat einfach keinen Zug.

Im worst case kannst Du Dich nicht auf die vmtl. "Untätigkeit" Deines Bauleiter berufen, setze eine Mängelrüge mit Fristsetzung auf - bei Gefahr im Verzug eine Wochenfrist, sonst 4 Wochen - und dann schauen, ob Dein BU reagiert und wie.

Freundliche Grüße
uhura09.02.12 21:34
Bauexperte schrieb:
Der Wassereinfall in Deinem Keller ist zwar ärgerlich, trotzdem hat Dein BU/GU das Recht/die Pflicht zur Nachbesserung. Das bedeutet keineswegs, dass vorauseilend die Bausubstanz "als nachhaltig angegriffen" angesehen werden muß.

Folgendes Urteil habe ich gefunden:
Ausschnitt: "...Ein sogenannter merkantiler Minderwert besteht, wenn der Mangel den Veräußerungswert der baulichen Anlage mindert, und zwar im Unterschied zum technischen Minderwert gerade dann, wenn dies trotz Mangelbehebung der Fall ist und die Wertminderung nur auf dem objektiv unbegründeten Verdacht beruht, das Bauwerk könne noch weitere verborgene Mängel aufweisen. Eine mangelhafte Kellerabdichtung stellt einen klassischen Fall des merkantilen Minderwerts dar..."
Lynx198410.02.12 08:36
uhura schrieb:

Folgendes Urteil habe ich gefunden:
Ausschnitt: "...Ein sogenannter merkantiler Minderwert besteht, wenn der Mangel den Veräußerungswert der baulichen Anlage mindert, und zwar im Unterschied zum technischen Minderwert gerade dann, wenn dies trotz Mangelbehebung der Fall ist und die Wertminderung nur auf dem objektiv unbegründeten Verdacht beruht, das Bauwerk könne noch weitere verborgene Mängel aufweisen. Eine mangelhafte Kellerabdichtung stellt einen klassischen Fall des merkantilen Minderwerts dar..."

Ist dies bei Dir der Fall? Das weißt Du leider nicht!
Also wie gehabt Mängelrüge an den BT/GU mit Fristsetzung und dann sehen was passiert. Bevor Du hier mit Urteilen oder sonst was kommst, bei denen extrem fraglich ist ob sich diese auf Dein Bauvorhaben übertragen lassen, solltest Du erst einmal den formal richtigen Weg wählen. Du willst von Deinem Bauunternehmer eine formal korrekten Hausbau haben - also wähle auch Du den korrekten Weg und setze die Mängelrüge auf. Dann wird es sicherlich erst einmal zu einem vor-Ort Termin kommen, um das ganze zu klären. Dann weiter sehen... In dem Stadium schon von einen Minderwert geltend machen wollen ist einfach viel zu früh. Bis Du dahin kommst sind viele weitere Schritte nötig:
a) Feststellen des Mangels Durch Dich oder durch einen von Dir beauftragen Sachverständigen inkl. Dokumentation (ja das kostet nicht nur Zeit)
b) Mängelrüge mit Fristsetzung
c) Überprüfung, ob Mängel behoben
d) Bei weiteren Mängeln / immer noch vorhandenen Mängel wieder Mängelrüge mit Fristsetzung
e) .... das kann man lange so weiter ziehen. Letztendlich wirst Du Dir das Geld einklagen müssen. Ob es DAS wert ist kann Dir nur ein Sachverständiger und ein Anwalt für Baurecht beantworten. Ja und auch das kostet wieder Geld....

Kurz um: Streiten am Bau ist extrem doof. Auch hat der BT danach sicherlich nicht die Motivation gerade Deinen Bau schnell und zügig abzuwickeln, Mängel rechtzeitig zu beseitigen usw... Daher solltest Du tunlichst darauf setzen hier nicht gleich die Keule aus zu packen... Ein lockeres Gespräch mit Deinem Bauleiter. "Hör mal zu - so wie das da unten aussieht geht das nicht, das weißt Du auch. Bitte beheben bis Ende nächster Woche - ich will nicht gleich zu Beginn des Bauzeit meinen Sachverständigen hinzuziehen müssen" klärt in der Regel vieles.

Ach ja, sofern es sich um einen richtigen BT handelt (der Bauträger baut in Deinem Auftrag auf seinem Grundstück, Du wirst nach Abnahme & Bezahlung Eigentümer) solltest Du auch Deine Besuche auf der Baustelle mit dem Bauträger abstimmen. nicht dass man Dir noch "Hausverbot" erteilt... Dann wird es für Dich nämlich extrem schwierig mit der Beweisaufnahme, auch wenn Du noch so recht hast....

Beste Grüße
mängelrügefristsetzungurteilbauträgerkellerkaufpreisbausubstanzminderwerttemperaturenbaustellen