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ᐅ Haus kaufen mit unklarem Auszug Verkäufer


Erstellt am: 21.03.19 21:32

Kapitänin21.03.19 21:32
Hallo zusammen,

ich weiss, dass das Thema wenig mit dem hiesigen Thema zu tun hat. Aber ich finde leider keine Anlaufstelle für mein Anliegen.

Wir haben ein Haus in Aussicht. BJ 1994, Massivhaus, 1000m2 usw.
Darin lebt eine kranke Dame mit noch einer Tochter.
Der Mann ist ausgezogen und will die Scheidung.
Das Haus ist unglaublich zugestellt und ungepflegt (rein das Interieurs) . Die Dame kann aufgrund ihrer Krankheit nichts mehr am/ im Haus machen.
Die Makler suchen mit ihr eine neue Wohnung. Bisher haben sie noch keine gefunden.

Jetzt haben wir natürlich Bedenken, dass die Dame nicht zum Übergabetermin das Haus geräumt haben könnte.

Gibt es Möglichkeiten das beim Notar abzudecken?
Wir wollen natürlich nicht irgendwann in einen Klagestreit kommen.
Das Haus an sich wäre wirklich toll. Aber vielleicht doch ein zu grosses Risiko?

Falls das Thema hier nicht erwünscht sein sollte, sorry dafür.

Danke und LG
Nordlys21.03.19 21:48
Ich fürchte, Dir bleiben nur zwei Möglichkeiten. Risiko gehen oder nicht kaufen. Eine Notarerklärung könnte so aussehen. Der Kaufpreis wird fälig wenn...nun kommen die üblichen Dinge, lastenfreies Grundbuch etc pp, und dann wenn das Kaufobjekt leer übergeben wird....oder so ähnlich. Dann zahlst Du erst, wenn sie raus ist. Dann beginnt auch erst der Eigentuswechsel. Erst Besitz gesichert dannGeld
nordanney21.03.19 22:48
Kapitänin schrieb:
Gibt es Möglichkeiten das beim Notar abzudecken?
Jep, wie von Nordlys geschrieben: Fälligkeitsvoraussetzung für den Kaufpreis ist ein leeres Haus. Ist nur nicht so einfach darzustellen, da normalerweise zwischen Fälligkeitsmitteilung des Notars und tatsächlicher Kaufpreiszahlung doch einige Tage (oder auch mal zwei Wochen) liegen. Da die Dame ja trotzdem wieder einziehen könnte, sollte es eine für Euch vollstreckbare Ausfertigung des Kaufvertrages geben, in den Ihr einen Räumungstitel eingebaut habt.
Ist nur als Notlösung zu verstehen. Sollte die Dame, aus welchen Gründen auch immer, trotzdem wieder im Haus sein, braucht Ihr nur noch zum Gerichtsvollzieher gehen und die Bude räumen lassen, da Ihr ja schon einen Titel habt. Im Zweifel nervig und mit ein paar € verbunden.

Im Übrigen geht der Großteil der Verkäufe von Wohnungen und Häusern so vor sich. Verkäufer wohnt drin und muss das Haus räumen. Die Bedenken kann jeder Käufer haben...
ypg21.03.19 23:47
Jo, zu 95% werden Häuser verkauft, in dem noch Menschen wohnen.
Ob nun alt, krank, geschieden oder nicht, ob mit Kindern, Hund oder einer Katzenpension, sollte dem Käufer nicht interessieren, außer der Unrat verdeckt Mängel im Haus.
Ersteres wird durch einen Notarvertrag geregelt, letzteres sollte man sich mit einem Sachverständigen anschauen.
tomtom7922.03.19 05:32
Du kannst beim Notar einen Termin für den Auszug festlegen, sollte dieser Termin verstreichen kannst du eine ortsübliche Miete + Zuschlag verlangen.
HilfeHilfe22.03.19 06:23
ja klausel rein das zahlung und eigentumsübergang erst bei auszug. Nur wird das problem ja nur auf den verkäufer verlagert und ich denke auch komplizierter. als käufer kann man ja auf eigenbedarf klagen.

Die zeitkomponente bleibt also. immerhin steht dir aber die miete zu...
notarkaufpreismiete