ᐅ Haus kaufen mit unklarem Auszug Verkäufer
Erstellt am: 21.03.19 21:32
Kapitänin22.03.19 08:43
Danke für eure Antworten. Tatsächlich haben wir bisher fast nur Häuser gesehen, aus denen die Verkäufer bereits ausgezogen sind.
Würdet ihr diese Klauseln bereits vorher mit der Dame besprechen oder genügt das zum Notartermin?
Also wir würden natürlich vorher nochmal mit ihr und Makler reden was Ablauf, Auszugsdatum etc betrifft.
Aber sollten wir ihr da auch schon sagen, dass wir bspw einen Räumungstitel möchten?
Würdet ihr diese Klauseln bereits vorher mit der Dame besprechen oder genügt das zum Notartermin?
Also wir würden natürlich vorher nochmal mit ihr und Makler reden was Ablauf, Auszugsdatum etc betrifft.
Aber sollten wir ihr da auch schon sagen, dass wir bspw einen Räumungstitel möchten?
Altai22.03.19 09:41
Also ich würde das ein Gebot der Fairness finden, solche Sachen vorher zu besprechen.
Außerdem: Der Notar macht ja vorher einen Kaufvertragsentwurf, zur Unterzeichnung sollten keine signifikanten Änderungen mehr nötig sein! Schließlich muss man den Vertrag 14 Tage zur Ansicht haben, sie gehen dann im Zweifel von vorne los.
Außerdem: Der Notar macht ja vorher einen Kaufvertragsentwurf, zur Unterzeichnung sollten keine signifikanten Änderungen mehr nötig sein! Schließlich muss man den Vertrag 14 Tage zur Ansicht haben, sie gehen dann im Zweifel von vorne los.
haydee22.03.19 09:55
Nur so wie von Nordlys beschrieben und vorher besprechen.
Wenn das mit dem Räumungstitel geht auch den reinnehmen.
Wenn du die Wohnung Räumen lassen mußt wird es teuer. Ist einer Freundin passiert. Klage, Einlagern und Räumen lassen. Man darf die Möbel nicht einfach auf die Straße stellen.
Wenn das mit dem Räumungstitel geht auch den reinnehmen.
Wenn du die Wohnung Räumen lassen mußt wird es teuer. Ist einer Freundin passiert. Klage, Einlagern und Räumen lassen. Man darf die Möbel nicht einfach auf die Straße stellen.
User081522.03.19 10:40
Mit der Räumungsverpflichtung im Kaufvertrag würde eine Klage wegfallen. Räumungstitel wäre die vollstreckbare und zugestellte Kaufvertragsurkunde.
Tassimat22.03.19 14:43
Ohje, ich hatte einen ähnlichen Fall der aber glimpflich ausgegangen ist.
WICHTIG: Keine Klausel, dass die Kaufpreisfälligkeit nach Auszug fällig sei. Das kann fatal enden. Das Problem ist , dass die Besitzer auch nicht ausziehen müssen und im schlimmsten Fall der Vertrag mehrere Jahre in der Schwebe feststeckt! Also, konkretes Datum für die Kaufpreisfälligkeit und wann das Haus leer sein muss. Dann gibt es nach dem Datum auch eine Handhabe. Mit zu harten Formulierungen ala Zwangsräumung aufpassen, könnte abschrecken und den Verkauf platzen lassen.
Optional: Den Passus, dass das Haus einrichtungsmäßig geräumt sein muss streichen, und stattdessen reinschreiben, dass alle Gegenstände, die noch am Stichtag im Haus sind, dann in euren Besitz übergeben. Dann dürft ihr alles entsorgen. Sowas kann den Stress von den Verkäufern nehmen, aber (kalkulierbare) Kosten für euch verursachen.
Wenn ihr das Haus nicht dringend braucht, dann kann man vereinbaren, dass pro Jahr, dass die Verkäufer nach Stichtag x nicht ausgezogen sind, 5% oder mehr vom Kaufpreis entfällt.
WICHTIG: Keine Klausel, dass die Kaufpreisfälligkeit nach Auszug fällig sei. Das kann fatal enden. Das Problem ist , dass die Besitzer auch nicht ausziehen müssen und im schlimmsten Fall der Vertrag mehrere Jahre in der Schwebe feststeckt! Also, konkretes Datum für die Kaufpreisfälligkeit und wann das Haus leer sein muss. Dann gibt es nach dem Datum auch eine Handhabe. Mit zu harten Formulierungen ala Zwangsräumung aufpassen, könnte abschrecken und den Verkauf platzen lassen.
Optional: Den Passus, dass das Haus einrichtungsmäßig geräumt sein muss streichen, und stattdessen reinschreiben, dass alle Gegenstände, die noch am Stichtag im Haus sind, dann in euren Besitz übergeben. Dann dürft ihr alles entsorgen. Sowas kann den Stress von den Verkäufern nehmen, aber (kalkulierbare) Kosten für euch verursachen.
Wenn ihr das Haus nicht dringend braucht, dann kann man vereinbaren, dass pro Jahr, dass die Verkäufer nach Stichtag x nicht ausgezogen sind, 5% oder mehr vom Kaufpreis entfällt.
Nordlys22.03.19 14:56
…??und was gewinnst Du, wenn zum vereinbarten Stichtag nicht geräumt ist? Zahlst Du dann trotzdem? Oder trittst du zurück? darfst du das so einfach? Karsten
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