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ᐅ Haus gekauft aber absolut keine Ahnung von der Materie


Erstellt am: 03.01.19 11:28

ypg03.01.19 13:43
Mottenhausen schrieb:
TE hat das Haus für Kaufpreis 115T + Wohnrecht des Vaters im Grundbuch erworben.

Das die 115T€ dann nur an die Mutter geflossen sind, kann ihm egal sein, das ist wirklich eine Scheidungsangelegenheit der Eltern.
Nenene, so einfach hätte oder muss das gar nicht sein.

Eventuell hat der TE nur die ideelle Hälfte der Mutter gekauft, dann gibt es nämlich gar kein eingetragenes Wohnrecht.

Wie es sich hier alles so liest, ist vieles schwammig und meiner Meinung geht einiges auch gar nicht.
Letztendlich sind es immer zwei Paar Schuhe: der, der bezahlt und der, an dem die Rechnung geht. Das scheint ja hier etwas durcheinander und wird nicht so genau gesehen...
Maria16 schrieb:
Das ist kein böser Wille dem Vater gegenüber,

Man bekommt aber schon das Gefühl, dass der Sohn, also Du lieber TE, zum Spielball gemacht wurde - Hauptsache, die Eltern sind fein raus.

Mein Rat: alles zusammenkramen, zu einer Hilfe gehen und ordnen. Dann: wo soll die Fahrt hingehen und mit wem? Was muss und was kann (-> Grundbuch)
Konkrete Lösungen und definierte Ansagen, natürlich auch dem Vater ggü.
Du bist nicht für Deine Eltern verantwortlich!
Pass auf, dass die Aufgaben Dich nicht überfordern. In die Puschen musst Du selbst kommen.
kaho67403.01.19 13:45
löschen
Maria1603.01.19 14:02
ypg schrieb:

Man bekommt aber schon das Gefühl, dass der Sohn, also Du lieber TE, zum Spielball gemacht wurde - Hauptsache, die Eltern sind fein raus.
.


Dann noch mal etwas klarer und ohne Eiertanz:

was hier skizziert wurde (lt. Aussage des TE Wohnrecht für das ganze Haus im Grundbuch) ist für den TE Mist vom Feinsten. Ich würde es wohl aber erst mal lieber mit (hinterhältigem ;-) ) gut zureden versuchen als gleich in die offene Konfrontation zu gehen.

Leider kenne ich mich mit Wohnrecht nicht wirklich aus. Hat jemand eine Ahnung, ob der Vater mit Wohnrecht für das ganze Haus den Sohn eigentlich auch rauswerfen könnte, da dieser zwar Eigentümer ist, aber das Wohnrecht ja vermutlich das alleinige Nutzungsrecht (=ganzes Haus) umfasst?
Würd ich ggf. auch mal beim Notar nachfragen.
montessalet03.01.19 14:41
Maria16 schrieb:
….. Hat jemand eine Ahnung, ob der Vater mit Wohnrecht für das ganze Haus den Sohn eigentlich auch rauswerfen könnte, da dieser zwar Eigentümer ist, aber das Wohnrecht ja vermutlich das alleinige Nutzungsrecht (=ganzes Haus) umfasst?
Würd ich ggf. auch mal beim Notar nachfragen.

Das meinte ich auch mit dem Statement, dass der Notar ja klarmachen muss, was nun Sache ist. Oder der TE hat nicht zugehört. Keine Ahnung. Wenn Wohnrecht nicht auf etwas beschränkt ist, gilt es m.E. für das ganze Haus - und das finde ich heftig resp. einen absoluten no-go: So etwas muss auch der Notar dem "Benachteiligten" (hier der TE) glasklar aufzeigen. Wenn nicht, hat er seinen Job schlicht nicht gemacht.
Aber alles nur Spekulation: Keiner von uns war dabei......
HilfeHilfe04.01.19 07:06
montessalet schrieb:
Das meinte ich auch mit dem Statement, dass der Notar ja klarmachen muss, was nun Sache ist. Oder der TE hat nicht zugehört. Keine Ahnung. Wenn Wohnrecht nicht auf etwas beschränkt ist, gilt es m.E. für das ganze Haus - und das finde ich heftig resp. einen absoluten no-go: So etwas muss auch der Notar dem "Benachteiligten" (hier der TE) glasklar aufzeigen. Wenn nicht, hat er seinen Job schlicht nicht gemacht.
Aber alles nur Spekulation: Keiner von uns war dabei......

der Dropps ist gelutscht
montessalet04.01.19 08:55
HilfeHilfe schrieb:
der Dropps ist gelutscht

Wobei die Rolle des Notars in dem Fall schon noch spannend wäre....
wohnrechtnotargrundbuch