ᐅ Hauskauf aber Verkäufer benötigt Wohnrecht - Wie abwickeln?
Erstellt am: 23.10.18 12:48
lastdrop23.10.18 14:28
Zaba12 schrieb:
Da hast du aber einen ganz schlauen erwischt. Ist ja wie deine Situation nur umgekehrt. Mietvertrag und gut ist. Soll er die Doppelbelastung haben, nicht Du. Ansonsten weitersuchen.Nee, keinen Mietvertrag, Mieter wirst Du nicht mehr los ...
Einfang Eigentumsübergang jetzt und Übergabe später.
Implizite "Miete" ist in Kaufpreis eingepreist.
nordanney23.10.18 14:40
NeueWelt schrieb:
Klar so würden wir grunderwerbsteuer sparen aber dennoch hätten wir 12 Monate Miete für die Wohnwohnung und den Kredit zu zahlen. Das möchten wir ja verhindern. Oder ich habe dich falsch verstandenFalsch verstanden. Entweder Wohnrecht (ist grundbuchlich gesichert, keine Mietzahlung, kostet Notar und Grundbuch und mindert den Wert der Immobilie) oder Mietvertrag (dann fließt Miete).Ich würde einfach einen befristeten Mietvertrag abschließen. War selber schon Mieter im eigenen verkauften Haus ;-)
tomtom7923.10.18 14:45
Wir waren in einer ähnlichen Situation aber als Verkäufer. Ich Habe klipp und klar gesagt das die Wohnung erst ab Oktober benötigt wird und dann erst die Kaufpreis Zahlung notwendig wird. Ab Oktober dann falls es zu Verzögerungen kommt eine Orts übliche Kaltmiete bis zum Auszug. Das alles beim Notar festgehalten.
anders bis du ja der Depp mit der doppel Belastung, aber anscheinend findet man sowas 😉
Für den Verkäufer gibt es ja Zinsfreie zeit und die soll er über eine zwischenfinanzierung für sich aushandeln und nicht auf dich abwälzen.
anders bis du ja der Depp mit der doppel Belastung, aber anscheinend findet man sowas 😉
Für den Verkäufer gibt es ja Zinsfreie zeit und die soll er über eine zwischenfinanzierung für sich aushandeln und nicht auf dich abwälzen.
NeueWelt23.10.18 15:12
nordanney schrieb:
Falsch verstanden. Entweder Wohnrecht (ist grundbuchlich gesichert, keine Mietzahlung, kostet Notar und Grundbuch und mindert den Wert der Immobilie) oder Mietvertrag (dann fließt Miete).
Ich würde einfach einen befristeten Mietvertrag abschließen. War selber schon Mieter im eigenen verkauften Haus ;-)Okay dann meinte ich am Anfang auch einen befristeten Mietvertrag glaube ich...Kaltmiete dann in Höhe von unserer Zins+Tilgungsbelastung
Kekse23.10.18 15:21
Dann versteuerst du aber den vollen Kaufpreis bei der Grunderwerbsteuer, zahlst Notar darauf (evtl. Sogar noch Makler) und versteuerst die gezahlte Miete nochmal.
Miete beim Kaufpreis direkt runtergerechnet spart das ein.
Miete beim Kaufpreis direkt runtergerechnet spart das ein.
ypg23.10.18 15:21
NeueWelt schrieb:
Wir kaufen das Haus. Lassen Wohnrecht bis nächstes Jahr für Verkäufer eintragen.Wohnrecht ist quatsch
Zaba12 schrieb:
Mietvertrag und gut ist.Mietvertrag auch
Nordlys schrieb:
Nein. Anders. Sagen wir Preis ist 250 tsd. 12 Monate Wohnrecht gibt 14 tsd. Somit Preis mit Wohnrecht 236 tsd. Das mindert Grunderwerbsteuer und Notarkosten. KarstenSo ist es.
Das Datum der Übergabe wird im Notarvertrag definiert. Auch der Übergang des Geldes.
Das kann auch differenzieren.
Entweder der Verkäufer macht selbst für sein Neubauprojekt eine Zwischenfinanzierung oder es gibt für früheren Geldfluss einen geringeren Verkaufspreis.
Für WinWin-Geschäfte muss man sich zusammen an einen Tisch setzen und jeder für sich die Vorteile errechnen.
Das ist kein Einzelfall, und wer nicht vertraut, der bleibt allein.
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